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Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616.

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befohlen / ob er Gott / oder der Keyser oder Oberkeit es gethan / so sollen sie Brieffe vnd siegel aufflegen vnd es beweisen. Können sie das thun / so werden sie wol stehen: wo nit / so werde sie Gott für Auffrührische Gottes Diebe außruffen vnd sagen / wie sie darzu kommen / das sie jm in sein Ampt gegriffen / vnd auß frevel sich der Göttlichen Rach vnterwunden haben / sie sein schüldig laesae Majestatis divinae, das ist / sie haben sich an Göttlicher Mayestet versündiget / denn es sein zwey ding / vnrecht seyn / vnd vnrecht straffen / Jus & executio juris, justitia & administratio Justitiae: Recht vnd Vnrecht haben sey jederman gemein / aber Recht vnd vnrecht geben vnd außtheilen / das sey des der vber Recht vnd Vnrecht Herr ist / welcher ist Gott alleine / der es der Oberkeit an seine statt befielt: Darumb sol sich niemand vnterwinden / es sey denn gewiß das ers von Gott / oder von seiner Dienerin der Oberkeit befehl habe. Das aber die Lübecker vnd andere Städte sich wollen behelf fen mit diesem / das sie nit deß Könlas Vnterthanen / sondern als Feind mit Feind / vnd gleich mit gleichem gefahren / die Dehnen aber als vntert hanen haben wider jre Oberkeit ohn Gottes befehl gehandelt: So werde das nicht angehen / denn sie den Dehnen darzu gerahten vnd darzu geholffen / sich mit derselbigen frembden Sünde beladen / vnd in dem auff rührischen vn gehorsamb beyde Göttlicher vnnd Königlicher Mayestet vermischet vnd verwickelt vnd verknüpfft / zugeschweigen / das sie auch deß Keysers Gebot verachtet. Diß ist Lutheri meinung nach Gottes Wort. Ob er nun wol hernach den Juristen die vnterweilen widerstandt zuthun / zulassen sollen / etwas nachgegeben / so lassen wir doch dasselbige dahin gestelt seyn / vnd Disputiren vnd Fechten / wens gelüstet / vnd halten vns an das eingefürte klare wort Gottes: Rechet euch selbst nicht: Meinist die Rache: Wer sich der Oberkeit widersetzet / der widerstrebt Gottes Ordnung: Wer das Schwert nimmet /

befohlen / ob er Gott / oder der Keyser oder Oberkeit es gethan / so sollen sie Brieffe vnd siegel aufflegen vnd es beweisen. Können sie das thun / so werden sie wol stehen: wo nit / so werde sie Gott für Auffrührische Gottes Diebe außruffen vnd sagen / wie sie darzu kommen / das sie jm in sein Ampt gegriffen / vnd auß frevel sich der Göttlichen Rach vnterwunden haben / sie sein schüldig laesae Majestatis divinae, das ist / sie haben sich an Göttlicher Mayestet versündiget / denn es sein zwey ding / vnrecht seyn / vnd vnrecht straffen / Jus & executio juris, justitia & administratio Justitiae: Recht vnd Vnrecht haben sey jederman gemein / aber Recht vnd vnrecht geben vnd außtheilẽ / das sey des der vber Recht vnd Vnrecht Herr ist / welcher ist Gott alleine / der es der Oberkeit an seine statt befielt: Darumb sol sich niemand vnterwinden / es sey denn gewiß das ers von Gott / oder von seiner Dienerin der Oberkeit befehl habe. Das aber die Lübecker vnd andere Städte sich wollen behelf fen mit diesem / das sie nit deß Könlas Vnterthanen / sondern als Feind mit Feind / vnd gleich mit gleichem gefahrẽ / die Dehnen aber als vntert hanen haben wider jre Oberkeit ohn Gottes befehl gehandelt: So werde das nicht angehen / denn sie den Dehnen darzu gerahten vnd darzu geholffen / sich mit derselbigen frembden Sünde beladen / vnd in dem auff rührischen vn gehorsamb beyde Göttlicher vnnd Königlicher Mayestet vermischet vnd verwickelt vnd verknüpfft / zugeschweigen / das sie auch deß Keysers Gebot verachtet. Diß ist Lutheri meinung nach Gottes Wort. Ob er nun wol hernach den Juristen die vnterweilen widerstandt zuthun / zulassen sollen / etwas nachgegeben / so lassen wir doch dasselbige dahin gestelt seyn / vnd Disputiren vnd Fechten / wens gelüstet / vnd halten vns an das eingefürte klare wort Gottes: Rechet euch selbst nicht: Meinist die Rache: Wer sich der Oberkeit widersetzet / der widerstrebt Gottes Ordnung: Wer das Schwert nimmet /

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[0033] befohlen / ob er Gott / oder der Keyser oder Oberkeit es gethan / so sollen sie Brieffe vnd siegel aufflegen vnd es beweisen. Können sie das thun / so werden sie wol stehen: wo nit / so werde sie Gott für Auffrührische Gottes Diebe außruffen vnd sagen / wie sie darzu kommen / das sie jm in sein Ampt gegriffen / vnd auß frevel sich der Göttlichen Rach vnterwunden haben / sie sein schüldig laesae Majestatis divinae, das ist / sie haben sich an Göttlicher Mayestet versündiget / denn es sein zwey ding / vnrecht seyn / vnd vnrecht straffen / Jus & executio juris, justitia & administratio Justitiae: Recht vnd Vnrecht haben sey jederman gemein / aber Recht vnd vnrecht geben vnd außtheilẽ / das sey des der vber Recht vnd Vnrecht Herr ist / welcher ist Gott alleine / der es der Oberkeit an seine statt befielt: Darumb sol sich niemand vnterwinden / es sey denn gewiß das ers von Gott / oder von seiner Dienerin der Oberkeit befehl habe. Das aber die Lübecker vnd andere Städte sich wollen behelf fen mit diesem / das sie nit deß Könlas Vnterthanen / sondern als Feind mit Feind / vnd gleich mit gleichem gefahrẽ / die Dehnen aber als vntert hanen haben wider jre Oberkeit ohn Gottes befehl gehandelt: So werde das nicht angehen / denn sie den Dehnen darzu gerahten vnd darzu geholffen / sich mit derselbigen frembden Sünde beladen / vnd in dem auff rührischen vn gehorsamb beyde Göttlicher vnnd Königlicher Mayestet vermischet vnd verwickelt vnd verknüpfft / zugeschweigen / das sie auch deß Keysers Gebot verachtet. Diß ist Lutheri meinung nach Gottes Wort. Ob er nun wol hernach den Juristen die vnterweilen widerstandt zuthun / zulassen sollen / etwas nachgegeben / so lassen wir doch dasselbige dahin gestelt seyn / vnd Disputiren vnd Fechten / wens gelüstet / vnd halten vns an das eingefürte klare wort Gottes: Rechet euch selbst nicht: Meinist die Rache: Wer sich der Oberkeit widersetzet / der widerstrebt Gottes Ordnung: Wer das Schwert nimmet /

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_huldigungspredigt_1616/33>, abgerufen am 30.04.2024.