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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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V. 9. Der Niedergang des Deutschen Bundes.
werth gehalten hatte? Und welch ein Ergebniß! Sieben Jahre nach dem
angeblichen Verbrechen ward er gefangen gesetzt; darauf sechs Jahre schwe-
rer Untersuchungshaft, und dann vollständige Freisprechung. Die Un-
haltbarkeit des alten geheimen Verfahrens wurde durch diesen Proceß,
eben weil keine Gewaltthätigkeit, keine Verletzung des formalen Rechts
nachzuweisen war, noch deutlicher erwiesen als einst durch Weidig's un-
heimliches Geschick. Eine ganze Schaar liberaler Schriftsteller, voran der
unaufhaltsame Welcker, bemächtigte sich auch alsbald des Hergangs um
die geheime Justiz zu brandmarken. Die "Wanderungen aus meinem
Gefängnisse", welche Jordan in seinem Bergschlosse schrieb, redeten noch
in dem alten burschikos liberalen Tone gegen die stehenden Heere, gegen
die Barbarei der Todesstrafe, gegen alle Halben und Vermittler. Doch
als der Unglückliche endlich frei kam, da war er gebrochen an Leib und
Seele, seine weiche Natur hatte so vielem Jammer doch nicht Stand ge-
halten, er zeigte sich fortan sehr friedfertig, fast bis zum Uebermaße.

Im November 1847 starb der alte Kurfürst, und unter gesunden
Verhältnissen hätte der Kurhut ganz ebenso unmerklich auf den Sohn
übergehen müssen, wie in Sachsen die Königskrone auf den ehrenhaften
Mitregenten, den Prinzen Friedrich August übergegangen war. Der Kur-
prinz hatte ja schon vor sechzehn Jahren die Regierungsgeschäfte über-
nommen und damals eidlich gelobt, "die Staatsverfassung des Kurstaats
aufrechtzuhalten". Aber nach der neuen höfischen Doctrin, die im Welfen-
reiche so glänzend gesiegt hatte, stand es jedem Fürsten frei, sobald er die
Regierung kraft eigenen Rechtes antrat, die Landesverfassung anzuerkennen
oder nicht. Niemand bekannte sich zu dieser Lehre freudiger als der neue
Kurfürst; an den Verfassungseid, den er einst als Regent geleistet, fühlte
er sich nicht mehr gebunden, ein Gewissen kannte er so wenig wie Fal-
staff die Ehre. Seit Jahren schon plante er, bei seiner Thronbesteigung
das verabscheute Staatsgrundgesetz über den Haufen zu werfen; wenn er
sich nur nicht gar so sehr gefürchtet hätte! Diese Neigungen des Sohnes
mochte der Vater wohl kennen. Schon im Jahre 1841, als er eben anfing
sich mit seinem Lande auszusöhnen, hinterlegte der Alte bei einem Frank-
furter Anwalt ein testamentarisches Schreiben an seine Landstände, das
"den Unwürdigen" Verzeihung zusagte für "die Ausbrüche roher Leiden-
schaft" und zugleich den Landtag ermahnte, "den Geist des Widerspruchs,
mit der Bezeichnung Opposition beschönigt, zu verbannen ... und so
die Aufrechthaltung der von Uns gegebenen Verfassung zu sichern".

Der Wink war deutlich, und die Stände beeilten sich, den nach-
gelassenen Brief, sobald er ihnen kund geworden, dem Nachfolger nebst einer
Beileids-Adresse zu überreichen. Sie wurden jedoch nicht vorgelassen. Der
neue Herr schwankte noch. Er forderte soeben von seinen Truppen einen
neuen Fahneneid, für seine Person allein; da zeigte sich's, wie schwer die
unsinnige liberale Erfindung des zweifachen Eides die Gewissen ehrenhafter

V. 9. Der Niedergang des Deutſchen Bundes.
werth gehalten hatte? Und welch ein Ergebniß! Sieben Jahre nach dem
angeblichen Verbrechen ward er gefangen geſetzt; darauf ſechs Jahre ſchwe-
rer Unterſuchungshaft, und dann vollſtändige Freiſprechung. Die Un-
haltbarkeit des alten geheimen Verfahrens wurde durch dieſen Proceß,
eben weil keine Gewaltthätigkeit, keine Verletzung des formalen Rechts
nachzuweiſen war, noch deutlicher erwieſen als einſt durch Weidig’s un-
heimliches Geſchick. Eine ganze Schaar liberaler Schriftſteller, voran der
unaufhaltſame Welcker, bemächtigte ſich auch alsbald des Hergangs um
die geheime Juſtiz zu brandmarken. Die „Wanderungen aus meinem
Gefängniſſe“, welche Jordan in ſeinem Bergſchloſſe ſchrieb, redeten noch
in dem alten burſchikos liberalen Tone gegen die ſtehenden Heere, gegen
die Barbarei der Todesſtrafe, gegen alle Halben und Vermittler. Doch
als der Unglückliche endlich frei kam, da war er gebrochen an Leib und
Seele, ſeine weiche Natur hatte ſo vielem Jammer doch nicht Stand ge-
halten, er zeigte ſich fortan ſehr friedfertig, faſt bis zum Uebermaße.

Im November 1847 ſtarb der alte Kurfürſt, und unter geſunden
Verhältniſſen hätte der Kurhut ganz ebenſo unmerklich auf den Sohn
übergehen müſſen, wie in Sachſen die Königskrone auf den ehrenhaften
Mitregenten, den Prinzen Friedrich Auguſt übergegangen war. Der Kur-
prinz hatte ja ſchon vor ſechzehn Jahren die Regierungsgeſchäfte über-
nommen und damals eidlich gelobt, „die Staatsverfaſſung des Kurſtaats
aufrechtzuhalten“. Aber nach der neuen höfiſchen Doctrin, die im Welfen-
reiche ſo glänzend geſiegt hatte, ſtand es jedem Fürſten frei, ſobald er die
Regierung kraft eigenen Rechtes antrat, die Landesverfaſſung anzuerkennen
oder nicht. Niemand bekannte ſich zu dieſer Lehre freudiger als der neue
Kurfürſt; an den Verfaſſungseid, den er einſt als Regent geleiſtet, fühlte
er ſich nicht mehr gebunden, ein Gewiſſen kannte er ſo wenig wie Fal-
ſtaff die Ehre. Seit Jahren ſchon plante er, bei ſeiner Thronbeſteigung
das verabſcheute Staatsgrundgeſetz über den Haufen zu werfen; wenn er
ſich nur nicht gar ſo ſehr gefürchtet hätte! Dieſe Neigungen des Sohnes
mochte der Vater wohl kennen. Schon im Jahre 1841, als er eben anfing
ſich mit ſeinem Lande auszuſöhnen, hinterlegte der Alte bei einem Frank-
furter Anwalt ein teſtamentariſches Schreiben an ſeine Landſtände, das
„den Unwürdigen“ Verzeihung zuſagte für „die Ausbrüche roher Leiden-
ſchaft“ und zugleich den Landtag ermahnte, „den Geiſt des Widerſpruchs,
mit der Bezeichnung Oppoſition beſchönigt, zu verbannen … und ſo
die Aufrechthaltung der von Uns gegebenen Verfaſſung zu ſichern“.

Der Wink war deutlich, und die Stände beeilten ſich, den nach-
gelaſſenen Brief, ſobald er ihnen kund geworden, dem Nachfolger nebſt einer
Beileids-Adreſſe zu überreichen. Sie wurden jedoch nicht vorgelaſſen. Der
neue Herr ſchwankte noch. Er forderte ſoeben von ſeinen Truppen einen
neuen Fahneneid, für ſeine Perſon allein; da zeigte ſich’s, wie ſchwer die
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[666/0680] V. 9. Der Niedergang des Deutſchen Bundes. werth gehalten hatte? Und welch ein Ergebniß! Sieben Jahre nach dem angeblichen Verbrechen ward er gefangen geſetzt; darauf ſechs Jahre ſchwe- rer Unterſuchungshaft, und dann vollſtändige Freiſprechung. Die Un- haltbarkeit des alten geheimen Verfahrens wurde durch dieſen Proceß, eben weil keine Gewaltthätigkeit, keine Verletzung des formalen Rechts nachzuweiſen war, noch deutlicher erwieſen als einſt durch Weidig’s un- heimliches Geſchick. Eine ganze Schaar liberaler Schriftſteller, voran der unaufhaltſame Welcker, bemächtigte ſich auch alsbald des Hergangs um die geheime Juſtiz zu brandmarken. Die „Wanderungen aus meinem Gefängniſſe“, welche Jordan in ſeinem Bergſchloſſe ſchrieb, redeten noch in dem alten burſchikos liberalen Tone gegen die ſtehenden Heere, gegen die Barbarei der Todesſtrafe, gegen alle Halben und Vermittler. Doch als der Unglückliche endlich frei kam, da war er gebrochen an Leib und Seele, ſeine weiche Natur hatte ſo vielem Jammer doch nicht Stand ge- halten, er zeigte ſich fortan ſehr friedfertig, faſt bis zum Uebermaße. Im November 1847 ſtarb der alte Kurfürſt, und unter geſunden Verhältniſſen hätte der Kurhut ganz ebenſo unmerklich auf den Sohn übergehen müſſen, wie in Sachſen die Königskrone auf den ehrenhaften Mitregenten, den Prinzen Friedrich Auguſt übergegangen war. Der Kur- prinz hatte ja ſchon vor ſechzehn Jahren die Regierungsgeſchäfte über- nommen und damals eidlich gelobt, „die Staatsverfaſſung des Kurſtaats aufrechtzuhalten“. Aber nach der neuen höfiſchen Doctrin, die im Welfen- reiche ſo glänzend geſiegt hatte, ſtand es jedem Fürſten frei, ſobald er die Regierung kraft eigenen Rechtes antrat, die Landesverfaſſung anzuerkennen oder nicht. Niemand bekannte ſich zu dieſer Lehre freudiger als der neue Kurfürſt; an den Verfaſſungseid, den er einſt als Regent geleiſtet, fühlte er ſich nicht mehr gebunden, ein Gewiſſen kannte er ſo wenig wie Fal- ſtaff die Ehre. Seit Jahren ſchon plante er, bei ſeiner Thronbeſteigung das verabſcheute Staatsgrundgeſetz über den Haufen zu werfen; wenn er ſich nur nicht gar ſo ſehr gefürchtet hätte! Dieſe Neigungen des Sohnes mochte der Vater wohl kennen. Schon im Jahre 1841, als er eben anfing ſich mit ſeinem Lande auszuſöhnen, hinterlegte der Alte bei einem Frank- furter Anwalt ein teſtamentariſches Schreiben an ſeine Landſtände, das „den Unwürdigen“ Verzeihung zuſagte für „die Ausbrüche roher Leiden- ſchaft“ und zugleich den Landtag ermahnte, „den Geiſt des Widerſpruchs, mit der Bezeichnung Oppoſition beſchönigt, zu verbannen … und ſo die Aufrechthaltung der von Uns gegebenen Verfaſſung zu ſichern“. Der Wink war deutlich, und die Stände beeilten ſich, den nach- gelaſſenen Brief, ſobald er ihnen kund geworden, dem Nachfolger nebſt einer Beileids-Adreſſe zu überreichen. Sie wurden jedoch nicht vorgelaſſen. Der neue Herr ſchwankte noch. Er forderte ſoeben von ſeinen Truppen einen neuen Fahneneid, für ſeine Perſon allein; da zeigte ſich’s, wie ſchwer die unſinnige liberale Erfindung des zweifachen Eides die Gewiſſen ehrenhafter

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 666. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/680>, abgerufen am 02.05.2024.