Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

Bild:
<< vorherige Seite

Ministerium Scheffer. Proceß Jordan.
Hanauer Kirchhofe die Leiche eines unbescholtenen deutschkatholischen Bürgers
wieder ausgraben und dann an der Mauer verscharren. Die Narren-
streiche der hessischen Censur fanden jetzt, da man überall milder ward,
nur noch in Oesterreich ihres gleichen. Ueber die Geschenke, welche die
Mutter des Kurprinzen der Stadt Cassel vermacht hatte, durften die längst
gezähmten Zeitungen kein Wort sagen. Ein liberaler Marburger Buch-
händler konnte von der Regierung nicht erlangen, daß sie ihm für eine
geplante statistische Zeitschrift einen Censor gab, und mußte schließlich, zum
allgemeinen Ergötzen, eine "Klage auf Bestellung eines Censors" einreichen,
denn ohne Censur durfte das Blatt nicht erscheinen. Besonders aufreizend
erschien der Polizei das alberne bei den jungdeutschen Radicalen beliebte
Zerrbild des deutschen Michels. Wo immer dies Bild sich zeigte, in Zei-
tungen oder Flugschriften, da ward es unnachsichtlich confiscirt, und der
witzige liberale Rechtsanwalt Friedrich Oetker sah sich genöthigt, einmal
im Auftrage mehrerer Buchhändler eine Beschwerdeschrift "wegen sieben
deutscher Michel" auszuarbeiten.

Doch was wollten solche Lächerlichkeiten bedeuten neben dem furcht-
baren, das ganze Land erregenden Schicksale Silvester Jordan's. Viele
Jahre lang hatten die Polizeibehörden insgeheim Stoff gesammelt, um
dem Vater der hessischen Verfassung nachzuweisen, daß er bei dem Frank-
furter Wachensturme und den anderen Verschwörungen jener längst ver-
schollenen Tage mitgewirkt hätte; als sie endlich der Beweise genug zu
haben glaubten, wurde Jordan (Aug. 1839) unter der Anklage des Hoch-
verraths auf das Marburger Bergschloß abgeführt. Da saß er nun in
langer, schwerer Haft und blickte hernieder auf die Stadt, die ihn einst
mit fürstlichen Ehren empfangen hatte. Noch einmal fiel er in eine Grube,
die er sich mit eigenen Händen gegraben. Er selber hatte einst, um ver-
fassungsfeindliche Minister sicher zu knebeln, in die Verfassung den Art.
126 hineingebracht, der bei Anklagen auf Verfassungsverletzung sowohl
die Niederschlagung wie die Begnadigung untersagte; folglich konnte das
Verfahren gegen ihn selbst, einmal begonnen, nicht mehr aufgehalten
werden. Da seine Gesundheit in dem Thurme droben schwer gelitten
hatte, so erlaubte man ihm endlich, unter strenger Bewachung in der
Stadt zu leben, doch erst im Jahre 1843 erfolgte der Richterspruch, der
ihn "wegen Nichthinderung hochverrätherischer Unternehmungen" verur-
theilte. Er appellirte, und das allezeit nach oben wie nach unten furcht-
lose Oberappellationsgericht sprach ihn im October 1845 gänzlich frei.

Die Belastungszeugen waren meist verdächtige Leute, und ganz un-
zweifelhaft ergab sich, daß die windigen deutschen und polnischen Demagogen,
die zu jener Zeit bei ihm eingekehrt waren, seinen sowie viele andere ge-
achtete Namen mißbraucht hatten um neue Genossen zu werben. Von einigen
thörichten Anschlägen mochte er damals wohl gehört haben; doch wie durfte
man ihn tadeln, wenn er diese hirnverbrannte Rederei keiner Beachtung

Miniſterium Scheffer. Proceß Jordan.
Hanauer Kirchhofe die Leiche eines unbeſcholtenen deutſchkatholiſchen Bürgers
wieder ausgraben und dann an der Mauer verſcharren. Die Narren-
ſtreiche der heſſiſchen Cenſur fanden jetzt, da man überall milder ward,
nur noch in Oeſterreich ihres gleichen. Ueber die Geſchenke, welche die
Mutter des Kurprinzen der Stadt Caſſel vermacht hatte, durften die längſt
gezähmten Zeitungen kein Wort ſagen. Ein liberaler Marburger Buch-
händler konnte von der Regierung nicht erlangen, daß ſie ihm für eine
geplante ſtatiſtiſche Zeitſchrift einen Cenſor gab, und mußte ſchließlich, zum
allgemeinen Ergötzen, eine „Klage auf Beſtellung eines Cenſors“ einreichen,
denn ohne Cenſur durfte das Blatt nicht erſcheinen. Beſonders aufreizend
erſchien der Polizei das alberne bei den jungdeutſchen Radicalen beliebte
Zerrbild des deutſchen Michels. Wo immer dies Bild ſich zeigte, in Zei-
tungen oder Flugſchriften, da ward es unnachſichtlich confiscirt, und der
witzige liberale Rechtsanwalt Friedrich Oetker ſah ſich genöthigt, einmal
im Auftrage mehrerer Buchhändler eine Beſchwerdeſchrift „wegen ſieben
deutſcher Michel“ auszuarbeiten.

Doch was wollten ſolche Lächerlichkeiten bedeuten neben dem furcht-
baren, das ganze Land erregenden Schickſale Silveſter Jordan’s. Viele
Jahre lang hatten die Polizeibehörden insgeheim Stoff geſammelt, um
dem Vater der heſſiſchen Verfaſſung nachzuweiſen, daß er bei dem Frank-
furter Wachenſturme und den anderen Verſchwörungen jener längſt ver-
ſchollenen Tage mitgewirkt hätte; als ſie endlich der Beweiſe genug zu
haben glaubten, wurde Jordan (Aug. 1839) unter der Anklage des Hoch-
verraths auf das Marburger Bergſchloß abgeführt. Da ſaß er nun in
langer, ſchwerer Haft und blickte hernieder auf die Stadt, die ihn einſt
mit fürſtlichen Ehren empfangen hatte. Noch einmal fiel er in eine Grube,
die er ſich mit eigenen Händen gegraben. Er ſelber hatte einſt, um ver-
faſſungsfeindliche Miniſter ſicher zu knebeln, in die Verfaſſung den Art.
126 hineingebracht, der bei Anklagen auf Verfaſſungsverletzung ſowohl
die Niederſchlagung wie die Begnadigung unterſagte; folglich konnte das
Verfahren gegen ihn ſelbſt, einmal begonnen, nicht mehr aufgehalten
werden. Da ſeine Geſundheit in dem Thurme droben ſchwer gelitten
hatte, ſo erlaubte man ihm endlich, unter ſtrenger Bewachung in der
Stadt zu leben, doch erſt im Jahre 1843 erfolgte der Richterſpruch, der
ihn „wegen Nichthinderung hochverrätheriſcher Unternehmungen“ verur-
theilte. Er appellirte, und das allezeit nach oben wie nach unten furcht-
loſe Oberappellationsgericht ſprach ihn im October 1845 gänzlich frei.

Die Belaſtungszeugen waren meiſt verdächtige Leute, und ganz un-
zweifelhaft ergab ſich, daß die windigen deutſchen und polniſchen Demagogen,
die zu jener Zeit bei ihm eingekehrt waren, ſeinen ſowie viele andere ge-
achtete Namen mißbraucht hatten um neue Genoſſen zu werben. Von einigen
thörichten Anſchlägen mochte er damals wohl gehört haben; doch wie durfte
man ihn tadeln, wenn er dieſe hirnverbrannte Rederei keiner Beachtung

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0679" n="665"/><fw place="top" type="header">Mini&#x017F;terium Scheffer. Proceß Jordan.</fw><lb/>
Hanauer Kirchhofe die Leiche eines unbe&#x017F;choltenen deut&#x017F;chkatholi&#x017F;chen Bürgers<lb/>
wieder ausgraben und dann an der Mauer ver&#x017F;charren. Die Narren-<lb/>
&#x017F;treiche der he&#x017F;&#x017F;i&#x017F;chen Cen&#x017F;ur fanden jetzt, da man überall milder ward,<lb/>
nur noch in Oe&#x017F;terreich ihres gleichen. Ueber die Ge&#x017F;chenke, welche die<lb/>
Mutter des Kurprinzen der Stadt Ca&#x017F;&#x017F;el vermacht hatte, durften die läng&#x017F;t<lb/>
gezähmten Zeitungen kein Wort &#x017F;agen. Ein liberaler Marburger Buch-<lb/>
händler konnte von der Regierung nicht erlangen, daß &#x017F;ie ihm für eine<lb/>
geplante &#x017F;tati&#x017F;ti&#x017F;che Zeit&#x017F;chrift einen Cen&#x017F;or gab, und mußte &#x017F;chließlich, zum<lb/>
allgemeinen Ergötzen, eine &#x201E;Klage auf Be&#x017F;tellung eines Cen&#x017F;ors&#x201C; einreichen,<lb/>
denn ohne Cen&#x017F;ur durfte das Blatt nicht er&#x017F;cheinen. Be&#x017F;onders aufreizend<lb/>
er&#x017F;chien der Polizei das alberne bei den jungdeut&#x017F;chen Radicalen beliebte<lb/>
Zerrbild des deut&#x017F;chen Michels. Wo immer dies Bild &#x017F;ich zeigte, in Zei-<lb/>
tungen oder Flug&#x017F;chriften, da ward es unnach&#x017F;ichtlich confiscirt, und der<lb/>
witzige liberale Rechtsanwalt Friedrich Oetker &#x017F;ah &#x017F;ich genöthigt, einmal<lb/>
im Auftrage mehrerer Buchhändler eine Be&#x017F;chwerde&#x017F;chrift &#x201E;wegen &#x017F;ieben<lb/>
deut&#x017F;cher Michel&#x201C; auszuarbeiten.</p><lb/>
          <p>Doch was wollten &#x017F;olche Lächerlichkeiten bedeuten neben dem furcht-<lb/>
baren, das ganze Land erregenden Schick&#x017F;ale Silve&#x017F;ter Jordan&#x2019;s. Viele<lb/>
Jahre lang hatten die Polizeibehörden insgeheim Stoff ge&#x017F;ammelt, um<lb/>
dem Vater der he&#x017F;&#x017F;i&#x017F;chen Verfa&#x017F;&#x017F;ung nachzuwei&#x017F;en, daß er bei dem Frank-<lb/>
furter Wachen&#x017F;turme und den anderen Ver&#x017F;chwörungen jener läng&#x017F;t ver-<lb/>
&#x017F;chollenen Tage mitgewirkt hätte; als &#x017F;ie endlich der Bewei&#x017F;e genug zu<lb/>
haben glaubten, wurde Jordan (Aug. 1839) unter der Anklage des Hoch-<lb/>
verraths auf das Marburger Berg&#x017F;chloß abgeführt. Da &#x017F;aß er nun in<lb/>
langer, &#x017F;chwerer Haft und blickte hernieder auf die Stadt, die ihn ein&#x017F;t<lb/>
mit für&#x017F;tlichen Ehren empfangen hatte. Noch einmal fiel er in eine Grube,<lb/>
die er &#x017F;ich mit eigenen Händen gegraben. Er &#x017F;elber hatte ein&#x017F;t, um ver-<lb/>
fa&#x017F;&#x017F;ungsfeindliche Mini&#x017F;ter &#x017F;icher zu knebeln, in die Verfa&#x017F;&#x017F;ung den Art.<lb/>
126 hineingebracht, der bei Anklagen auf Verfa&#x017F;&#x017F;ungsverletzung &#x017F;owohl<lb/>
die Nieder&#x017F;chlagung wie die Begnadigung unter&#x017F;agte; folglich konnte das<lb/>
Verfahren gegen ihn &#x017F;elb&#x017F;t, einmal begonnen, nicht mehr aufgehalten<lb/>
werden. Da &#x017F;eine Ge&#x017F;undheit in dem Thurme droben &#x017F;chwer gelitten<lb/>
hatte, &#x017F;o erlaubte man ihm endlich, unter &#x017F;trenger Bewachung in der<lb/>
Stadt zu leben, doch er&#x017F;t im Jahre 1843 erfolgte der Richter&#x017F;pruch, der<lb/>
ihn &#x201E;wegen Nichthinderung hochverrätheri&#x017F;cher Unternehmungen&#x201C; verur-<lb/>
theilte. Er appellirte, und das allezeit nach oben wie nach unten furcht-<lb/>
lo&#x017F;e Oberappellationsgericht &#x017F;prach ihn im October 1845 gänzlich frei.</p><lb/>
          <p>Die Bela&#x017F;tungszeugen waren mei&#x017F;t verdächtige Leute, und ganz un-<lb/>
zweifelhaft ergab &#x017F;ich, daß die windigen deut&#x017F;chen und polni&#x017F;chen Demagogen,<lb/>
die zu jener Zeit bei ihm eingekehrt waren, &#x017F;einen &#x017F;owie viele andere ge-<lb/>
achtete Namen mißbraucht hatten um neue Geno&#x017F;&#x017F;en zu werben. Von einigen<lb/>
thörichten An&#x017F;chlägen mochte er damals wohl gehört haben; doch wie durfte<lb/>
man ihn tadeln, wenn er die&#x017F;e hirnverbrannte Rederei keiner Beachtung<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[665/0679] Miniſterium Scheffer. Proceß Jordan. Hanauer Kirchhofe die Leiche eines unbeſcholtenen deutſchkatholiſchen Bürgers wieder ausgraben und dann an der Mauer verſcharren. Die Narren- ſtreiche der heſſiſchen Cenſur fanden jetzt, da man überall milder ward, nur noch in Oeſterreich ihres gleichen. Ueber die Geſchenke, welche die Mutter des Kurprinzen der Stadt Caſſel vermacht hatte, durften die längſt gezähmten Zeitungen kein Wort ſagen. Ein liberaler Marburger Buch- händler konnte von der Regierung nicht erlangen, daß ſie ihm für eine geplante ſtatiſtiſche Zeitſchrift einen Cenſor gab, und mußte ſchließlich, zum allgemeinen Ergötzen, eine „Klage auf Beſtellung eines Cenſors“ einreichen, denn ohne Cenſur durfte das Blatt nicht erſcheinen. Beſonders aufreizend erſchien der Polizei das alberne bei den jungdeutſchen Radicalen beliebte Zerrbild des deutſchen Michels. Wo immer dies Bild ſich zeigte, in Zei- tungen oder Flugſchriften, da ward es unnachſichtlich confiscirt, und der witzige liberale Rechtsanwalt Friedrich Oetker ſah ſich genöthigt, einmal im Auftrage mehrerer Buchhändler eine Beſchwerdeſchrift „wegen ſieben deutſcher Michel“ auszuarbeiten. Doch was wollten ſolche Lächerlichkeiten bedeuten neben dem furcht- baren, das ganze Land erregenden Schickſale Silveſter Jordan’s. Viele Jahre lang hatten die Polizeibehörden insgeheim Stoff geſammelt, um dem Vater der heſſiſchen Verfaſſung nachzuweiſen, daß er bei dem Frank- furter Wachenſturme und den anderen Verſchwörungen jener längſt ver- ſchollenen Tage mitgewirkt hätte; als ſie endlich der Beweiſe genug zu haben glaubten, wurde Jordan (Aug. 1839) unter der Anklage des Hoch- verraths auf das Marburger Bergſchloß abgeführt. Da ſaß er nun in langer, ſchwerer Haft und blickte hernieder auf die Stadt, die ihn einſt mit fürſtlichen Ehren empfangen hatte. Noch einmal fiel er in eine Grube, die er ſich mit eigenen Händen gegraben. Er ſelber hatte einſt, um ver- faſſungsfeindliche Miniſter ſicher zu knebeln, in die Verfaſſung den Art. 126 hineingebracht, der bei Anklagen auf Verfaſſungsverletzung ſowohl die Niederſchlagung wie die Begnadigung unterſagte; folglich konnte das Verfahren gegen ihn ſelbſt, einmal begonnen, nicht mehr aufgehalten werden. Da ſeine Geſundheit in dem Thurme droben ſchwer gelitten hatte, ſo erlaubte man ihm endlich, unter ſtrenger Bewachung in der Stadt zu leben, doch erſt im Jahre 1843 erfolgte der Richterſpruch, der ihn „wegen Nichthinderung hochverrätheriſcher Unternehmungen“ verur- theilte. Er appellirte, und das allezeit nach oben wie nach unten furcht- loſe Oberappellationsgericht ſprach ihn im October 1845 gänzlich frei. Die Belaſtungszeugen waren meiſt verdächtige Leute, und ganz un- zweifelhaft ergab ſich, daß die windigen deutſchen und polniſchen Demagogen, die zu jener Zeit bei ihm eingekehrt waren, ſeinen ſowie viele andere ge- achtete Namen mißbraucht hatten um neue Genoſſen zu werben. Von einigen thörichten Anſchlägen mochte er damals wohl gehört haben; doch wie durfte man ihn tadeln, wenn er dieſe hirnverbrannte Rederei keiner Beachtung

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/679
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 665. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/679>, abgerufen am 02.05.2024.