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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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Kurfürst Friedrich Wilhelm. Verfassungseid.
Soldaten bedrücken mußte. Viele der Offiziere hatten vor Jahren den
Verfassungseid nur mit Widerstreben geleistet; nun da er längst geschworen
war fühlten sie sich wieder von der anderen Seite her bedroht. Einige
gingen zu den Obersten Urff und Gerland, den Commandanten der Leib-
garde und der Artillerie um sich Rathes zu erholen, und als diese beiden
tapferen Männer dem Kurfürsten darauf die Bedenken ihrer Kameraden
aussprachen, da empfingen sie den mürrischen Bescheid: natürlich bleibe
der alte Verfassungseid in Kraft, die neue Verpflichtung bedeute ja nur,
daß die Person des Landesherrn sich geändert hätte.*) Nunmehr leisteten
die Truppen den Eid; der Kurfürst aber zeigte sich noch übellauniger als
sonst seine Art war und ließ einige der Offiziere, die ihre Zweifel geäußert
hatten, zur Strafe versetzen. Unterdessen begannen wieder jene häus-
lichen Zänkereien, welche jeden Schicksalswechsel der hessischen Landes-
geschichte unfehlbar begleiteten. Der alte Kurfürst hatte sein großes Ver-
mögen außer Landes untergebracht, theils in Oesterreich, theils bei Amschel
Rothschild oder sonstwo in Frankfurt. Sein Sohn argwöhnte sofort, man
könne ihm etwas vorenthalten und sendete Gensdarmen nach Frankfurt
hinüber, worauf der Senat der freien Stadt entrüstet seine Souveränität
vertheidigte. Dann suchte Friedrich Wilhelm gegen Deines, den Vertrauens-
mann seines Vaters, vorzugehen, der war aber schon längst österreichischer
Unterthan geworden; auch die Rechnungen über das Vermögen der Reichen-
bach'schen Kinder hatte der Alte vorsichtig verbrennen lassen, und da der
Hausfideicommißfonds nicht angetastet war, so konnte der liebevolle Sohn
nichts ausrichten. Nun schickte er Commissäre in die Villa am Main
um die Gräfin Bergen daraus zu vertreiben und befahl seinem Bundes-
gesandten, schleunigst dort Wohnung zu nehmen, weil dieser, nach dem
Rechte der Exterritorialität, so leicht nicht wieder verdrängt werden konnte;
die tapfere Gräfin aber jagte die Eindringlinge hinaus und erwies ihnen
durch ein vorgezeigtes Aktenstück, daß sie die rechtmäßige Erbin des Hauses
war. So ging es weiter, immer im gewohnten kurhessischen Familien-
stile.**) Kaiser Ferdinand, dem der alte Kurfürst die Oberaufsicht über
die Ausführung des Testaments übertragen hatte, lehnte den Auftrag ab;
denn Metternich fand es bedenklich, daß sich sein Herrscherhaus mit diesem
kurhessischen Schmutze befassen sollte.***) Am Bundestage stand der neue
Kurfürst in schlimmem Rufe, da er soeben einen widerlichen Streit mit
Waldeck wegen angeblicher lehnsherrlicher Rechte begonnen hatte; die
Bundesgesandten nahmen sämmtlich an, daß er lediglich bezweckte sich
seine Ansprüche abkaufen zu lassen.+)

Die Entscheidung über die hessische Verfassung lag in Wien und

*) Galen's Berichte, 8. 11. Dec. 1847.
**) Dönhoff's Berichte, Frankfurt, 20. Nov. 1847 ff.
***) Berichte von Dönhoff, 31. Dec., von Galen, 22. Dec. 1847.
+) Dönhoff's Bericht, 22. April 1847.

Kurfürſt Friedrich Wilhelm. Verfaſſungseid.
Soldaten bedrücken mußte. Viele der Offiziere hatten vor Jahren den
Verfaſſungseid nur mit Widerſtreben geleiſtet; nun da er längſt geſchworen
war fühlten ſie ſich wieder von der anderen Seite her bedroht. Einige
gingen zu den Oberſten Urff und Gerland, den Commandanten der Leib-
garde und der Artillerie um ſich Rathes zu erholen, und als dieſe beiden
tapferen Männer dem Kurfürſten darauf die Bedenken ihrer Kameraden
ausſprachen, da empfingen ſie den mürriſchen Beſcheid: natürlich bleibe
der alte Verfaſſungseid in Kraft, die neue Verpflichtung bedeute ja nur,
daß die Perſon des Landesherrn ſich geändert hätte.*) Nunmehr leiſteten
die Truppen den Eid; der Kurfürſt aber zeigte ſich noch übellauniger als
ſonſt ſeine Art war und ließ einige der Offiziere, die ihre Zweifel geäußert
hatten, zur Strafe verſetzen. Unterdeſſen begannen wieder jene häus-
lichen Zänkereien, welche jeden Schickſalswechſel der heſſiſchen Landes-
geſchichte unfehlbar begleiteten. Der alte Kurfürſt hatte ſein großes Ver-
mögen außer Landes untergebracht, theils in Oeſterreich, theils bei Amſchel
Rothſchild oder ſonſtwo in Frankfurt. Sein Sohn argwöhnte ſofort, man
könne ihm etwas vorenthalten und ſendete Gensdarmen nach Frankfurt
hinüber, worauf der Senat der freien Stadt entrüſtet ſeine Souveränität
vertheidigte. Dann ſuchte Friedrich Wilhelm gegen Deines, den Vertrauens-
mann ſeines Vaters, vorzugehen, der war aber ſchon längſt öſterreichiſcher
Unterthan geworden; auch die Rechnungen über das Vermögen der Reichen-
bach’ſchen Kinder hatte der Alte vorſichtig verbrennen laſſen, und da der
Hausfideicommißfonds nicht angetaſtet war, ſo konnte der liebevolle Sohn
nichts ausrichten. Nun ſchickte er Commiſſäre in die Villa am Main
um die Gräfin Bergen daraus zu vertreiben und befahl ſeinem Bundes-
geſandten, ſchleunigſt dort Wohnung zu nehmen, weil dieſer, nach dem
Rechte der Exterritorialität, ſo leicht nicht wieder verdrängt werden konnte;
die tapfere Gräfin aber jagte die Eindringlinge hinaus und erwies ihnen
durch ein vorgezeigtes Aktenſtück, daß ſie die rechtmäßige Erbin des Hauſes
war. So ging es weiter, immer im gewohnten kurheſſiſchen Familien-
ſtile.**) Kaiſer Ferdinand, dem der alte Kurfürſt die Oberaufſicht über
die Ausführung des Teſtaments übertragen hatte, lehnte den Auftrag ab;
denn Metternich fand es bedenklich, daß ſich ſein Herrſcherhaus mit dieſem
kurheſſiſchen Schmutze befaſſen ſollte.***) Am Bundestage ſtand der neue
Kurfürſt in ſchlimmem Rufe, da er ſoeben einen widerlichen Streit mit
Waldeck wegen angeblicher lehnsherrlicher Rechte begonnen hatte; die
Bundesgeſandten nahmen ſämmtlich an, daß er lediglich bezweckte ſich
ſeine Anſprüche abkaufen zu laſſen.†)

Die Entſcheidung über die heſſiſche Verfaſſung lag in Wien und

*) Galen’s Berichte, 8. 11. Dec. 1847.
**) Dönhoff’s Berichte, Frankfurt, 20. Nov. 1847 ff.
***) Berichte von Dönhoff, 31. Dec., von Galen, 22. Dec. 1847.
†) Dönhoff’s Bericht, 22. April 1847.
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[667/0681] Kurfürſt Friedrich Wilhelm. Verfaſſungseid. Soldaten bedrücken mußte. Viele der Offiziere hatten vor Jahren den Verfaſſungseid nur mit Widerſtreben geleiſtet; nun da er längſt geſchworen war fühlten ſie ſich wieder von der anderen Seite her bedroht. Einige gingen zu den Oberſten Urff und Gerland, den Commandanten der Leib- garde und der Artillerie um ſich Rathes zu erholen, und als dieſe beiden tapferen Männer dem Kurfürſten darauf die Bedenken ihrer Kameraden ausſprachen, da empfingen ſie den mürriſchen Beſcheid: natürlich bleibe der alte Verfaſſungseid in Kraft, die neue Verpflichtung bedeute ja nur, daß die Perſon des Landesherrn ſich geändert hätte. *) Nunmehr leiſteten die Truppen den Eid; der Kurfürſt aber zeigte ſich noch übellauniger als ſonſt ſeine Art war und ließ einige der Offiziere, die ihre Zweifel geäußert hatten, zur Strafe verſetzen. Unterdeſſen begannen wieder jene häus- lichen Zänkereien, welche jeden Schickſalswechſel der heſſiſchen Landes- geſchichte unfehlbar begleiteten. Der alte Kurfürſt hatte ſein großes Ver- mögen außer Landes untergebracht, theils in Oeſterreich, theils bei Amſchel Rothſchild oder ſonſtwo in Frankfurt. Sein Sohn argwöhnte ſofort, man könne ihm etwas vorenthalten und ſendete Gensdarmen nach Frankfurt hinüber, worauf der Senat der freien Stadt entrüſtet ſeine Souveränität vertheidigte. Dann ſuchte Friedrich Wilhelm gegen Deines, den Vertrauens- mann ſeines Vaters, vorzugehen, der war aber ſchon längſt öſterreichiſcher Unterthan geworden; auch die Rechnungen über das Vermögen der Reichen- bach’ſchen Kinder hatte der Alte vorſichtig verbrennen laſſen, und da der Hausfideicommißfonds nicht angetaſtet war, ſo konnte der liebevolle Sohn nichts ausrichten. Nun ſchickte er Commiſſäre in die Villa am Main um die Gräfin Bergen daraus zu vertreiben und befahl ſeinem Bundes- geſandten, ſchleunigſt dort Wohnung zu nehmen, weil dieſer, nach dem Rechte der Exterritorialität, ſo leicht nicht wieder verdrängt werden konnte; die tapfere Gräfin aber jagte die Eindringlinge hinaus und erwies ihnen durch ein vorgezeigtes Aktenſtück, daß ſie die rechtmäßige Erbin des Hauſes war. So ging es weiter, immer im gewohnten kurheſſiſchen Familien- ſtile. **) Kaiſer Ferdinand, dem der alte Kurfürſt die Oberaufſicht über die Ausführung des Teſtaments übertragen hatte, lehnte den Auftrag ab; denn Metternich fand es bedenklich, daß ſich ſein Herrſcherhaus mit dieſem kurheſſiſchen Schmutze befaſſen ſollte. ***) Am Bundestage ſtand der neue Kurfürſt in ſchlimmem Rufe, da er ſoeben einen widerlichen Streit mit Waldeck wegen angeblicher lehnsherrlicher Rechte begonnen hatte; die Bundesgeſandten nahmen ſämmtlich an, daß er lediglich bezweckte ſich ſeine Anſprüche abkaufen zu laſſen. †) Die Entſcheidung über die heſſiſche Verfaſſung lag in Wien und *) Galen’s Berichte, 8. 11. Dec. 1847. **) Dönhoff’s Berichte, Frankfurt, 20. Nov. 1847 ff. ***) Berichte von Dönhoff, 31. Dec., von Galen, 22. Dec. 1847. †) Dönhoff’s Bericht, 22. April 1847.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 667. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/681>, abgerufen am 02.05.2024.