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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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Otto König der Hellenen.

Also eingepreßt zwischen den hadernden Schutzmächten und den furcht-
bar erbitterten griechischen Parteien, mühten sich die Regenten vergeblich
ab eine geregelte Verwaltung herzustellen; zahlreiche Verordnungen er-
schienen, alle nach bairischem Muster, und Maurer verfertigte mit dem
eisernen Fleiße des deutschen Professors mehrere schöne Gesetzbücher. Aber
der in unfertigen Völkern immer reizbare Nationalstolz wollte von den
Bavaresi bald nichts mehr hören; die fleißigen deutschen Beamten blieben
dem Lande so fremd, daß heute selbst Armansperg's Name unter den
Hellenen fast verschollen ist. Wie wenig sie dies Volk kannten, das zeigte
sich bei dem langen Streite über die Verfassung. Gewiß war ein ein-
sichtiger Absolutismus für die Culturstufe der Hellenen die beste Staats-
form; aber dazu gehörte ein Monarch, der durch persönliche Größe oder
durch ein unantastbares historisches Recht alle Unterthanen überragte.
König Otto's Nichtigkeit konnte in einer fremden Nation keine Ehrfurcht
erzwingen, und sein Thronrecht verdankte er, wie er selbst gestand, nächst
dem Vertrauen der Schutzmächte "der freien Wahl des hellenischen Volks".
Eine also begründete Dynastie durfte, wie schwer das auch halten mochte,
diesem durchaus demokratischen Volke das Recht der verfassungsmäßigen
Mitberathung nicht ganz versagen. König Ludwig jedoch rieth dem Sohne
dringend ab. Alles constitutionelle Wesen war ihm verleidet, und er
schrieb: "Nicht zu reiflich überdacht kann die Einführung einer Verfassung
werden. Es ist die Höhle des Löwen, aus der keine Fußtapfen gehen;
sie hat Folgen, die man gar nicht voraussieht. O möchte doch die trau-
rigen auch hierin gemachten Erfahrungen Baierns Hellas zu Rathe ziehen,
indem es die Fehler vermeidet, die begangen wurden." Sein Rath schlug
durch, und der unfähige junge Fremdling regierte weiter als absoluter
Herr -- ein Zustand der doch noch unleidlicher war als die Sünden eines
verfrühten Parlamentarismus. So bildete sich bald eine starke liberale
Opposition; sie fand, da Palmerston hier wie überall das constitutionelle
Banner aufpflanzen ließ, geheime Hilfe bei dem englischen Gesandten,
derweil die Vertreter Rußlands und Oesterreichs den jungen Wittels-
bacher in seinen absolutistischen Grundsätzen bestärkten.

Noch schwerer verletzten die Bavaresi das religiöse Gefühl des ortho-
doxen Volkes. Viele Klöster wurden aufgehoben -- diesmal gegen den
Rath König Ludwig's -- die Zahl der Bischöfe verringert, die Landeskirche
von dem Patriarchen von Konstantinopel abgetrennt; und doch gebot die
Klugheit, die uralte kirchliche Gemeinschaft der Orthodoxen auf der Balkan-
halbinsel sorgfältig zu schonen, wenn anders die Hoffnungen der Griechen
auf die Kaiserkrone von Byzanz sich je erfüllen sollten. Für diese stolzen
nationalen Wünsche zeigten die friedfertigen, im Lande der Pinakotheken
und Glyptotheken aufgewachsenen Regenten gar kein Verständniß. Offen-
bar hatte der Agon der Hellenen sein Ziel noch nicht erreicht; die Nation
vermochte in den allzu engen Grenzen kaum zu athmen, sie mußte danach

Otto König der Hellenen.

Alſo eingepreßt zwiſchen den hadernden Schutzmächten und den furcht-
bar erbitterten griechiſchen Parteien, mühten ſich die Regenten vergeblich
ab eine geregelte Verwaltung herzuſtellen; zahlreiche Verordnungen er-
ſchienen, alle nach bairiſchem Muſter, und Maurer verfertigte mit dem
eiſernen Fleiße des deutſchen Profeſſors mehrere ſchöne Geſetzbücher. Aber
der in unfertigen Völkern immer reizbare Nationalſtolz wollte von den
Bavareſi bald nichts mehr hören; die fleißigen deutſchen Beamten blieben
dem Lande ſo fremd, daß heute ſelbſt Armansperg’s Name unter den
Hellenen faſt verſchollen iſt. Wie wenig ſie dies Volk kannten, das zeigte
ſich bei dem langen Streite über die Verfaſſung. Gewiß war ein ein-
ſichtiger Abſolutismus für die Culturſtufe der Hellenen die beſte Staats-
form; aber dazu gehörte ein Monarch, der durch perſönliche Größe oder
durch ein unantaſtbares hiſtoriſches Recht alle Unterthanen überragte.
König Otto’s Nichtigkeit konnte in einer fremden Nation keine Ehrfurcht
erzwingen, und ſein Thronrecht verdankte er, wie er ſelbſt geſtand, nächſt
dem Vertrauen der Schutzmächte „der freien Wahl des helleniſchen Volks“.
Eine alſo begründete Dynaſtie durfte, wie ſchwer das auch halten mochte,
dieſem durchaus demokratiſchen Volke das Recht der verfaſſungsmäßigen
Mitberathung nicht ganz verſagen. König Ludwig jedoch rieth dem Sohne
dringend ab. Alles conſtitutionelle Weſen war ihm verleidet, und er
ſchrieb: „Nicht zu reiflich überdacht kann die Einführung einer Verfaſſung
werden. Es iſt die Höhle des Löwen, aus der keine Fußtapfen gehen;
ſie hat Folgen, die man gar nicht vorausſieht. O möchte doch die trau-
rigen auch hierin gemachten Erfahrungen Baierns Hellas zu Rathe ziehen,
indem es die Fehler vermeidet, die begangen wurden.“ Sein Rath ſchlug
durch, und der unfähige junge Fremdling regierte weiter als abſoluter
Herr — ein Zuſtand der doch noch unleidlicher war als die Sünden eines
verfrühten Parlamentarismus. So bildete ſich bald eine ſtarke liberale
Oppoſition; ſie fand, da Palmerſton hier wie überall das conſtitutionelle
Banner aufpflanzen ließ, geheime Hilfe bei dem engliſchen Geſandten,
derweil die Vertreter Rußlands und Oeſterreichs den jungen Wittels-
bacher in ſeinen abſolutiſtiſchen Grundſätzen beſtärkten.

Noch ſchwerer verletzten die Bavareſi das religiöſe Gefühl des ortho-
doxen Volkes. Viele Klöſter wurden aufgehoben — diesmal gegen den
Rath König Ludwig’s — die Zahl der Biſchöfe verringert, die Landeskirche
von dem Patriarchen von Konſtantinopel abgetrennt; und doch gebot die
Klugheit, die uralte kirchliche Gemeinſchaft der Orthodoxen auf der Balkan-
halbinſel ſorgfältig zu ſchonen, wenn anders die Hoffnungen der Griechen
auf die Kaiſerkrone von Byzanz ſich je erfüllen ſollten. Für dieſe ſtolzen
nationalen Wünſche zeigten die friedfertigen, im Lande der Pinakotheken
und Glyptotheken aufgewachſenen Regenten gar kein Verſtändniß. Offen-
bar hatte der Agon der Hellenen ſein Ziel noch nicht erreicht; die Nation
vermochte in den allzu engen Grenzen kaum zu athmen, ſie mußte danach

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[639/0653] Otto König der Hellenen. Alſo eingepreßt zwiſchen den hadernden Schutzmächten und den furcht- bar erbitterten griechiſchen Parteien, mühten ſich die Regenten vergeblich ab eine geregelte Verwaltung herzuſtellen; zahlreiche Verordnungen er- ſchienen, alle nach bairiſchem Muſter, und Maurer verfertigte mit dem eiſernen Fleiße des deutſchen Profeſſors mehrere ſchöne Geſetzbücher. Aber der in unfertigen Völkern immer reizbare Nationalſtolz wollte von den Bavareſi bald nichts mehr hören; die fleißigen deutſchen Beamten blieben dem Lande ſo fremd, daß heute ſelbſt Armansperg’s Name unter den Hellenen faſt verſchollen iſt. Wie wenig ſie dies Volk kannten, das zeigte ſich bei dem langen Streite über die Verfaſſung. Gewiß war ein ein- ſichtiger Abſolutismus für die Culturſtufe der Hellenen die beſte Staats- form; aber dazu gehörte ein Monarch, der durch perſönliche Größe oder durch ein unantaſtbares hiſtoriſches Recht alle Unterthanen überragte. König Otto’s Nichtigkeit konnte in einer fremden Nation keine Ehrfurcht erzwingen, und ſein Thronrecht verdankte er, wie er ſelbſt geſtand, nächſt dem Vertrauen der Schutzmächte „der freien Wahl des helleniſchen Volks“. Eine alſo begründete Dynaſtie durfte, wie ſchwer das auch halten mochte, dieſem durchaus demokratiſchen Volke das Recht der verfaſſungsmäßigen Mitberathung nicht ganz verſagen. König Ludwig jedoch rieth dem Sohne dringend ab. Alles conſtitutionelle Weſen war ihm verleidet, und er ſchrieb: „Nicht zu reiflich überdacht kann die Einführung einer Verfaſſung werden. Es iſt die Höhle des Löwen, aus der keine Fußtapfen gehen; ſie hat Folgen, die man gar nicht vorausſieht. O möchte doch die trau- rigen auch hierin gemachten Erfahrungen Baierns Hellas zu Rathe ziehen, indem es die Fehler vermeidet, die begangen wurden.“ Sein Rath ſchlug durch, und der unfähige junge Fremdling regierte weiter als abſoluter Herr — ein Zuſtand der doch noch unleidlicher war als die Sünden eines verfrühten Parlamentarismus. So bildete ſich bald eine ſtarke liberale Oppoſition; ſie fand, da Palmerſton hier wie überall das conſtitutionelle Banner aufpflanzen ließ, geheime Hilfe bei dem engliſchen Geſandten, derweil die Vertreter Rußlands und Oeſterreichs den jungen Wittels- bacher in ſeinen abſolutiſtiſchen Grundſätzen beſtärkten. Noch ſchwerer verletzten die Bavareſi das religiöſe Gefühl des ortho- doxen Volkes. Viele Klöſter wurden aufgehoben — diesmal gegen den Rath König Ludwig’s — die Zahl der Biſchöfe verringert, die Landeskirche von dem Patriarchen von Konſtantinopel abgetrennt; und doch gebot die Klugheit, die uralte kirchliche Gemeinſchaft der Orthodoxen auf der Balkan- halbinſel ſorgfältig zu ſchonen, wenn anders die Hoffnungen der Griechen auf die Kaiſerkrone von Byzanz ſich je erfüllen ſollten. Für dieſe ſtolzen nationalen Wünſche zeigten die friedfertigen, im Lande der Pinakotheken und Glyptotheken aufgewachſenen Regenten gar kein Verſtändniß. Offen- bar hatte der Agon der Hellenen ſein Ziel noch nicht erreicht; die Nation vermochte in den allzu engen Grenzen kaum zu athmen, ſie mußte danach

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 639. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/653>, abgerufen am 28.04.2024.