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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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Hassenpflug und der Landtag.
aus und erreichte wirklich, daß der Landtag von liberalen Staatsdienern
fast ganz gesäubert wurde; was verschlug es auch diesem Tausendkünstler,
daß die Verfassung vorschrieb, der Urlaub dürfe "nicht ohne erhebliche Ur-
sache" versagt werden? Nach Jordan's Ausscheiden fand die Opposition
bald neue muthige Führer an dem wackeren Bürgermeister Schomburg,
der als Landtagspräsident die stürmischen Verhandlungen mit würdigem
Ernst leitete, sowie an den Juristen Wippermann und Schwarzenberg, die
ungleich heftiger auftraten. Der Zank nahm kein Ende. Von vier Land-
tagen wurden unter Hassenpflug's Regiment zwei aufgelöst, einer einfach
"entlassen" -- in Formen, welche die Verfassung nicht kannte -- nur
ein einziger gelangte zum ordnungsmäßigen Schluß. Waren die Stände
nicht versammelt, so kämpfte der Minister, noch leidenschaftlicher, mit ihrem
Ausschuß. Hartnäckig, mit der Kunst des vollendeten Sophisten, bestritt
er ihnen jedes Recht, das nur irgend angezweifelt werden konnte. Als
die Budget-Commission einmal mehrere Streichungen vorschlug, richtete
die Regierung eine förmliche Beschwerdeschrift an die Kammer und be-
schuldigte den Landtag, der noch gar keinen Beschluß gefaßt hatte, der
Ueberschreitung seiner Befugnisse. Zudem wurde im Lande jede Regung
des öffentlichen Lebens durch harte Polizeigewalt darniedergehalten, ob-
gleich die Unruhe der Revolutionsjahre längst einer tiefen Abspannung
gewichen war. Das dreihundertjährige Jubelfest des Schmalkaldener Bun-
des durfte -- hier in der Heimath Philipp's des Großmüthigen -- nicht
stattfinden, weil jener aufrührerische Bund wider die Obrigkeit den Hessen
nicht zur Ehre gereiche. Eines Tags erschien der Minister feierlich im
Landtage um die Abgeordneten an ihre vaterländischen Pflichten zu mahnen
und die Erlaubniß zur Verfolgung eines Hochverräthers zu erbitten. Alles
harrte gespannt auf den Namen des Frevlers; da nannte Hassenpflug
einen der gutmüthigsten Philister des Hauses, den Gastwirth Salzmann.
Der wurde beschuldigt, auf seiner Kegelbahn in Nauheim das aufrühre-
rische Gerede eines Genossen von Weidig ruhig mit angehört zu haben,
und selbst dieser Hochverrath konnte nachher nicht erwiesen werden.

Unter solchen unfruchtbaren Wortgefechten stockten die Geschäfte. Alle
diese Jahre hindurch kam nur noch ein wichtiges Gesetz zu Stande, das
verständige Gemeindegesetz von 1834. Die Landstände wurden durch die
ewige Zänkerei empfindlich, gereizt, kleinlich. Sie beschwerten sich über
Amtsehrenbeleidigung, weil sie einmal bei einer öffentlichen Feierlichkeit
zur linken Hand des Regenten gestanden hatten; sie markteten um jeden
Flügeladjutanten, genau nach den Weisheitslehren des Staatslexikons,
und wollten einst sogar den Gehalt des Zollvereinsbevollmächtigten streichen
-- ein offenbarer Vertragsbruch, der noch glücklich abgewendet wurde. Um
die Verwirrung zu vollenden, ließ der Prinzregent auch noch an den Mini-
stern seine Launen aus. Es wurde fast zur Regel, daß Meisterlin, Motz,
Trott und die anderen Ministerialvorstände, die neben Hassenpflug wenig

Haſſenpflug und der Landtag.
aus und erreichte wirklich, daß der Landtag von liberalen Staatsdienern
faſt ganz geſäubert wurde; was verſchlug es auch dieſem Tauſendkünſtler,
daß die Verfaſſung vorſchrieb, der Urlaub dürfe „nicht ohne erhebliche Ur-
ſache“ verſagt werden? Nach Jordan’s Ausſcheiden fand die Oppoſition
bald neue muthige Führer an dem wackeren Bürgermeiſter Schomburg,
der als Landtagspräſident die ſtürmiſchen Verhandlungen mit würdigem
Ernſt leitete, ſowie an den Juriſten Wippermann und Schwarzenberg, die
ungleich heftiger auftraten. Der Zank nahm kein Ende. Von vier Land-
tagen wurden unter Haſſenpflug’s Regiment zwei aufgelöſt, einer einfach
„entlaſſen“ — in Formen, welche die Verfaſſung nicht kannte — nur
ein einziger gelangte zum ordnungsmäßigen Schluß. Waren die Stände
nicht verſammelt, ſo kämpfte der Miniſter, noch leidenſchaftlicher, mit ihrem
Ausſchuß. Hartnäckig, mit der Kunſt des vollendeten Sophiſten, beſtritt
er ihnen jedes Recht, das nur irgend angezweifelt werden konnte. Als
die Budget-Commiſſion einmal mehrere Streichungen vorſchlug, richtete
die Regierung eine förmliche Beſchwerdeſchrift an die Kammer und be-
ſchuldigte den Landtag, der noch gar keinen Beſchluß gefaßt hatte, der
Ueberſchreitung ſeiner Befugniſſe. Zudem wurde im Lande jede Regung
des öffentlichen Lebens durch harte Polizeigewalt darniedergehalten, ob-
gleich die Unruhe der Revolutionsjahre längſt einer tiefen Abſpannung
gewichen war. Das dreihundertjährige Jubelfeſt des Schmalkaldener Bun-
des durfte — hier in der Heimath Philipp’s des Großmüthigen — nicht
ſtattfinden, weil jener aufrühreriſche Bund wider die Obrigkeit den Heſſen
nicht zur Ehre gereiche. Eines Tags erſchien der Miniſter feierlich im
Landtage um die Abgeordneten an ihre vaterländiſchen Pflichten zu mahnen
und die Erlaubniß zur Verfolgung eines Hochverräthers zu erbitten. Alles
harrte geſpannt auf den Namen des Frevlers; da nannte Haſſenpflug
einen der gutmüthigſten Philiſter des Hauſes, den Gaſtwirth Salzmann.
Der wurde beſchuldigt, auf ſeiner Kegelbahn in Nauheim das aufrühre-
riſche Gerede eines Genoſſen von Weidig ruhig mit angehört zu haben,
und ſelbſt dieſer Hochverrath konnte nachher nicht erwieſen werden.

Unter ſolchen unfruchtbaren Wortgefechten ſtockten die Geſchäfte. Alle
dieſe Jahre hindurch kam nur noch ein wichtiges Geſetz zu Stande, das
verſtändige Gemeindegeſetz von 1834. Die Landſtände wurden durch die
ewige Zänkerei empfindlich, gereizt, kleinlich. Sie beſchwerten ſich über
Amtsehrenbeleidigung, weil ſie einmal bei einer öffentlichen Feierlichkeit
zur linken Hand des Regenten geſtanden hatten; ſie markteten um jeden
Flügeladjutanten, genau nach den Weisheitslehren des Staatslexikons,
und wollten einſt ſogar den Gehalt des Zollvereinsbevollmächtigten ſtreichen
— ein offenbarer Vertragsbruch, der noch glücklich abgewendet wurde. Um
die Verwirrung zu vollenden, ließ der Prinzregent auch noch an den Mini-
ſtern ſeine Launen aus. Es wurde faſt zur Regel, daß Meiſterlin, Motz,
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[621/0635] Haſſenpflug und der Landtag. aus und erreichte wirklich, daß der Landtag von liberalen Staatsdienern faſt ganz geſäubert wurde; was verſchlug es auch dieſem Tauſendkünſtler, daß die Verfaſſung vorſchrieb, der Urlaub dürfe „nicht ohne erhebliche Ur- ſache“ verſagt werden? Nach Jordan’s Ausſcheiden fand die Oppoſition bald neue muthige Führer an dem wackeren Bürgermeiſter Schomburg, der als Landtagspräſident die ſtürmiſchen Verhandlungen mit würdigem Ernſt leitete, ſowie an den Juriſten Wippermann und Schwarzenberg, die ungleich heftiger auftraten. Der Zank nahm kein Ende. Von vier Land- tagen wurden unter Haſſenpflug’s Regiment zwei aufgelöſt, einer einfach „entlaſſen“ — in Formen, welche die Verfaſſung nicht kannte — nur ein einziger gelangte zum ordnungsmäßigen Schluß. Waren die Stände nicht verſammelt, ſo kämpfte der Miniſter, noch leidenſchaftlicher, mit ihrem Ausſchuß. Hartnäckig, mit der Kunſt des vollendeten Sophiſten, beſtritt er ihnen jedes Recht, das nur irgend angezweifelt werden konnte. Als die Budget-Commiſſion einmal mehrere Streichungen vorſchlug, richtete die Regierung eine förmliche Beſchwerdeſchrift an die Kammer und be- ſchuldigte den Landtag, der noch gar keinen Beſchluß gefaßt hatte, der Ueberſchreitung ſeiner Befugniſſe. Zudem wurde im Lande jede Regung des öffentlichen Lebens durch harte Polizeigewalt darniedergehalten, ob- gleich die Unruhe der Revolutionsjahre längſt einer tiefen Abſpannung gewichen war. Das dreihundertjährige Jubelfeſt des Schmalkaldener Bun- des durfte — hier in der Heimath Philipp’s des Großmüthigen — nicht ſtattfinden, weil jener aufrühreriſche Bund wider die Obrigkeit den Heſſen nicht zur Ehre gereiche. Eines Tags erſchien der Miniſter feierlich im Landtage um die Abgeordneten an ihre vaterländiſchen Pflichten zu mahnen und die Erlaubniß zur Verfolgung eines Hochverräthers zu erbitten. Alles harrte geſpannt auf den Namen des Frevlers; da nannte Haſſenpflug einen der gutmüthigſten Philiſter des Hauſes, den Gaſtwirth Salzmann. Der wurde beſchuldigt, auf ſeiner Kegelbahn in Nauheim das aufrühre- riſche Gerede eines Genoſſen von Weidig ruhig mit angehört zu haben, und ſelbſt dieſer Hochverrath konnte nachher nicht erwieſen werden. Unter ſolchen unfruchtbaren Wortgefechten ſtockten die Geſchäfte. Alle dieſe Jahre hindurch kam nur noch ein wichtiges Geſetz zu Stande, das verſtändige Gemeindegeſetz von 1834. Die Landſtände wurden durch die ewige Zänkerei empfindlich, gereizt, kleinlich. Sie beſchwerten ſich über Amtsehrenbeleidigung, weil ſie einmal bei einer öffentlichen Feierlichkeit zur linken Hand des Regenten geſtanden hatten; ſie markteten um jeden Flügeladjutanten, genau nach den Weisheitslehren des Staatslexikons, und wollten einſt ſogar den Gehalt des Zollvereinsbevollmächtigten ſtreichen — ein offenbarer Vertragsbruch, der noch glücklich abgewendet wurde. Um die Verwirrung zu vollenden, ließ der Prinzregent auch noch an den Mini- ſtern ſeine Launen aus. Es wurde faſt zur Regel, daß Meiſterlin, Motz, Trott und die anderen Miniſterialvorſtände, die neben Haſſenpflug wenig

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 621. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/635>, abgerufen am 28.04.2024.