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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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IV. 2. Die constitutionelle Bewegung in Norddeutschland.

Der junge Welfe war in Verzweiflung. Das stand ihm fest, daß er
nur als Herzog, nicht als Statthalter seines erklärten Feindes regieren
konnte; aber wenn die Bundesversammlung ihm die Thronbesteigung nicht
gestatten wollte, dann war er schon halb entschlossen die Regierung nieder-
zulegen und sofort abzureisen. Von Hannover hatte er rasches Eingreifen
nicht zu erwarten; dort war der Bedenklichkeiten abermals kein Ende und
nur der eine Rath zu erlangen, daß man "mit der äußersten Vorsicht
verfahren" müsse.*) So blieb wieder nur Preußens Hilfe übrig. Am
7. April zeigte der Herzog seinem Freunde Wittgenstein an, daß er den
Grafen Veltheim, den er inzwischen in sein Ministerium berufen hatte,
abermals mit vertraulichen Aufträgen nach Berlin senden werde.

Noch ehe Veltheim eintraf, hatte der preußische Hof seinen Entschluß
gefaßt. Als Schutzmacht des deutschen Nordens konnte Preußen es nicht
verantworten, daß der unsichere Zustand in dem Herzogthume noch länger
währte; die von den Braunschweigern geplante eigenmächtige Huldigung
mußte auf jeden Fall verhindert werden. Darum sollte Herzog Wilhelm
sofort als rechtmäßiger Erbe des durch die Agnaten für regierungsunfähig
erklärten Herzogs die Krone übernehmen und noch vor seinem Geburts-
tage den Unterthanen die Eidesleistung anbefehlen. Eine richterliche Ent-
scheidung über den Beschluß der Agnaten stand dem Bundestage nicht zu;
er hatte nur das Recht den neuen Herzog als Mitglied des Deutschen
Bundes anzuerkennen, und diese Anerkennung konnte er auch nachträglich,
nach erfolgtem Regierungswechsel aussprechen. In solchem Sinne ant-
wortete Bernstorff auf Veltheim's Frage, was nun zu thun sei; er be-
dauerte, daß die Uneinigkeit des Bundestags zu solchen Schritten nöthige,
aber Preußen habe seine Ansicht nie verhehlt und werde den jungen Herzog
auch jetzt nicht verlassen.**) Bei den guten Rathschlägen blieb es nicht.
Eichhorn selbst, der diesen Handel ebenso eifrig betrieb wie die Zollvereins-
sache, prüfte die von Veltheim vorgelegten Entwürfe für das Patent, das
der Herzog bei seinem Regierungsantritt erlassen sollte, und da er sie alle
ungenügend fand, so schrieb er eigenhändig ein neues Patent.***) Mit
einer Abschrift davon eilte Veltheim nach Braunschweig zurück. Also des
preußischen Beistandes sicher schöpfte der junge Herzog frischen Muth; er
nahm den Entwurf Eichhorn's Wort für Wort an und sendete gerührt
seinen Dank: "Ohne den kräftigen Beistand, welchen der königliche Hof
dieser für mich und das Land so hochwichtigen Angelegenheit hat ange-
deihen lassen, wäre sie wohl nie zu dem erwünschten Ziele gelangt."+)

*) Schleinitz an Stralenheim, 8. März, Antwort 14. März. Graf Bremer,
Ministerialschreiben an das braunschw. Ministerium, Hannover 2. April 1831.
**) Eichhorn, Weisung an Graf Maltzan, 8. Apr. Bernstorff an Veltheim, 14. Apr. 1831.
***) Eichhorn, Entwurf für das Patent des Herzogs Wilhelm, o. D., am 16. April
1831 von Graf Veltheim zurückgeschickt.
+) Herzog Wilhelm an Wittgenstein, 16. 19. April 1831.
IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland.

Der junge Welfe war in Verzweiflung. Das ſtand ihm feſt, daß er
nur als Herzog, nicht als Statthalter ſeines erklärten Feindes regieren
konnte; aber wenn die Bundesverſammlung ihm die Thronbeſteigung nicht
geſtatten wollte, dann war er ſchon halb entſchloſſen die Regierung nieder-
zulegen und ſofort abzureiſen. Von Hannover hatte er raſches Eingreifen
nicht zu erwarten; dort war der Bedenklichkeiten abermals kein Ende und
nur der eine Rath zu erlangen, daß man „mit der äußerſten Vorſicht
verfahren“ müſſe.*) So blieb wieder nur Preußens Hilfe übrig. Am
7. April zeigte der Herzog ſeinem Freunde Wittgenſtein an, daß er den
Grafen Veltheim, den er inzwiſchen in ſein Miniſterium berufen hatte,
abermals mit vertraulichen Aufträgen nach Berlin ſenden werde.

Noch ehe Veltheim eintraf, hatte der preußiſche Hof ſeinen Entſchluß
gefaßt. Als Schutzmacht des deutſchen Nordens konnte Preußen es nicht
verantworten, daß der unſichere Zuſtand in dem Herzogthume noch länger
währte; die von den Braunſchweigern geplante eigenmächtige Huldigung
mußte auf jeden Fall verhindert werden. Darum ſollte Herzog Wilhelm
ſofort als rechtmäßiger Erbe des durch die Agnaten für regierungsunfähig
erklärten Herzogs die Krone übernehmen und noch vor ſeinem Geburts-
tage den Unterthanen die Eidesleiſtung anbefehlen. Eine richterliche Ent-
ſcheidung über den Beſchluß der Agnaten ſtand dem Bundestage nicht zu;
er hatte nur das Recht den neuen Herzog als Mitglied des Deutſchen
Bundes anzuerkennen, und dieſe Anerkennung konnte er auch nachträglich,
nach erfolgtem Regierungswechſel ausſprechen. In ſolchem Sinne ant-
wortete Bernſtorff auf Veltheim’s Frage, was nun zu thun ſei; er be-
dauerte, daß die Uneinigkeit des Bundestags zu ſolchen Schritten nöthige,
aber Preußen habe ſeine Anſicht nie verhehlt und werde den jungen Herzog
auch jetzt nicht verlaſſen.**) Bei den guten Rathſchlägen blieb es nicht.
Eichhorn ſelbſt, der dieſen Handel ebenſo eifrig betrieb wie die Zollvereins-
ſache, prüfte die von Veltheim vorgelegten Entwürfe für das Patent, das
der Herzog bei ſeinem Regierungsantritt erlaſſen ſollte, und da er ſie alle
ungenügend fand, ſo ſchrieb er eigenhändig ein neues Patent.***) Mit
einer Abſchrift davon eilte Veltheim nach Braunſchweig zurück. Alſo des
preußiſchen Beiſtandes ſicher ſchöpfte der junge Herzog friſchen Muth; er
nahm den Entwurf Eichhorn’s Wort für Wort an und ſendete gerührt
ſeinen Dank: „Ohne den kräftigen Beiſtand, welchen der königliche Hof
dieſer für mich und das Land ſo hochwichtigen Angelegenheit hat ange-
deihen laſſen, wäre ſie wohl nie zu dem erwünſchten Ziele gelangt.“†)

*) Schleinitz an Stralenheim, 8. März, Antwort 14. März. Graf Bremer,
Miniſterialſchreiben an das braunſchw. Miniſterium, Hannover 2. April 1831.
**) Eichhorn, Weiſung an Graf Maltzan, 8. Apr. Bernſtorff an Veltheim, 14. Apr. 1831.
***) Eichhorn, Entwurf für das Patent des Herzogs Wilhelm, o. D., am 16. April
1831 von Graf Veltheim zurückgeſchickt.
†) Herzog Wilhelm an Wittgenſtein, 16. 19. April 1831.
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[118/0132] IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland. Der junge Welfe war in Verzweiflung. Das ſtand ihm feſt, daß er nur als Herzog, nicht als Statthalter ſeines erklärten Feindes regieren konnte; aber wenn die Bundesverſammlung ihm die Thronbeſteigung nicht geſtatten wollte, dann war er ſchon halb entſchloſſen die Regierung nieder- zulegen und ſofort abzureiſen. Von Hannover hatte er raſches Eingreifen nicht zu erwarten; dort war der Bedenklichkeiten abermals kein Ende und nur der eine Rath zu erlangen, daß man „mit der äußerſten Vorſicht verfahren“ müſſe. *) So blieb wieder nur Preußens Hilfe übrig. Am 7. April zeigte der Herzog ſeinem Freunde Wittgenſtein an, daß er den Grafen Veltheim, den er inzwiſchen in ſein Miniſterium berufen hatte, abermals mit vertraulichen Aufträgen nach Berlin ſenden werde. Noch ehe Veltheim eintraf, hatte der preußiſche Hof ſeinen Entſchluß gefaßt. Als Schutzmacht des deutſchen Nordens konnte Preußen es nicht verantworten, daß der unſichere Zuſtand in dem Herzogthume noch länger währte; die von den Braunſchweigern geplante eigenmächtige Huldigung mußte auf jeden Fall verhindert werden. Darum ſollte Herzog Wilhelm ſofort als rechtmäßiger Erbe des durch die Agnaten für regierungsunfähig erklärten Herzogs die Krone übernehmen und noch vor ſeinem Geburts- tage den Unterthanen die Eidesleiſtung anbefehlen. Eine richterliche Ent- ſcheidung über den Beſchluß der Agnaten ſtand dem Bundestage nicht zu; er hatte nur das Recht den neuen Herzog als Mitglied des Deutſchen Bundes anzuerkennen, und dieſe Anerkennung konnte er auch nachträglich, nach erfolgtem Regierungswechſel ausſprechen. In ſolchem Sinne ant- wortete Bernſtorff auf Veltheim’s Frage, was nun zu thun ſei; er be- dauerte, daß die Uneinigkeit des Bundestags zu ſolchen Schritten nöthige, aber Preußen habe ſeine Anſicht nie verhehlt und werde den jungen Herzog auch jetzt nicht verlaſſen. **) Bei den guten Rathſchlägen blieb es nicht. Eichhorn ſelbſt, der dieſen Handel ebenſo eifrig betrieb wie die Zollvereins- ſache, prüfte die von Veltheim vorgelegten Entwürfe für das Patent, das der Herzog bei ſeinem Regierungsantritt erlaſſen ſollte, und da er ſie alle ungenügend fand, ſo ſchrieb er eigenhändig ein neues Patent. ***) Mit einer Abſchrift davon eilte Veltheim nach Braunſchweig zurück. Alſo des preußiſchen Beiſtandes ſicher ſchöpfte der junge Herzog friſchen Muth; er nahm den Entwurf Eichhorn’s Wort für Wort an und ſendete gerührt ſeinen Dank: „Ohne den kräftigen Beiſtand, welchen der königliche Hof dieſer für mich und das Land ſo hochwichtigen Angelegenheit hat ange- deihen laſſen, wäre ſie wohl nie zu dem erwünſchten Ziele gelangt.“ †) *) Schleinitz an Stralenheim, 8. März, Antwort 14. März. Graf Bremer, Miniſterialſchreiben an das braunſchw. Miniſterium, Hannover 2. April 1831. **) Eichhorn, Weiſung an Graf Maltzan, 8. Apr. Bernſtorff an Veltheim, 14. Apr. 1831. ***) Eichhorn, Entwurf für das Patent des Herzogs Wilhelm, o. D., am 16. April 1831 von Graf Veltheim zurückgeſchickt. †) Herzog Wilhelm an Wittgenſtein, 16. 19. April 1831.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/132>, abgerufen am 20.04.2024.