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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.

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II. 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
vertheidigt. Die Mehrheit hatte inzwischen gelernt, daß diese altväterische
Institution sich mit der modernen Staatseinheit nicht vertrug; wir wollen,
meinte Schott, keine Feudal-, sondern eine Repräsentativverfassung. Bei
der Schlußabstimmung widersprach Niemand mehr, und Uhland fügte
seinem Ja die feierlichen Worte hinzu: "das Wesentliche besteht, vor Allem
jener Urfels unseres alten Rechts, der Vertrag." Eine durch F. List ent-
worfene Adresse von Stuttgarter Bürgern, die sich scharf gegen das über-
eilte Verfahren der Stände aussprach, ward erst nach Schluß der Be-
rathungen veröffentlicht. Am 24. September unterzeichnete der König
den neuen Grundvertrag; die Verfassung kam noch glücklich unter Dach,
einen Augenblick bevor die Karlsbader Beschlüsse im Lande bekannt
wurden.

So war denn endlich verwirklicht was der schwäbische Dichter so oft
gefordert hatte:

Daß bei dem biedern Volk in Schwaben
Das Recht besteht und der Vertrag.

Die politische Brauchbarkeit der neuen Verfassung wurde freilich durch
diese vertragsmäßige Entstehung keineswegs erhöht. Statt eines Werkes
aus einem Gusse hatte man ein mühseliges Compromiß zu Stande ge-
bracht, das viele jetzt nutzlose oder gradezu unmögliche Institutionen des
altwürttembergischen Ständewesens mit in die neue Zeit hinübernahm.
So sollte die lutherische Kirche ihren alten reichen Kirchenkasten wieder
erhalten. Die unterthänige Commission nannte diese Bestimmung "einen
der schönsten und größten Gedanken, die je ein Regent faßte," und er-
klärte: "mit einer Kritik der Vorschläge, welche von dieser Restitution ab-
mahnen, wollen wir den gegenwärtigen Augenblick nicht entweihen." Der
große Gedanke erwies sich aber als gänzlich unausführbar, da die Kirchen-
güter seit Jahren eingezogen und in verschiedene Hände gelangt waren. So
sollte ferner neben dem Ministerium noch ein Geheimer Rath bestehen, die
Staatsschuldenkasse durch ständische Beamte verwaltet werden, ein stehen-
der Ausschuß des Landtags in Stuttgart tagen, eine kleine ständische
Kasse dem Landtage, aber nur für seinen eigenen Aufwand, zur Verfü-
gung stehen -- lauter Ueberbleibsel von altwürttembergischen Einrichtungen,
welche die moderne Verwaltung nur erschweren konnten ohne die Macht
des Landtags zu verstärken. Für die Ohnmacht der zweiten Kammer
hatte der schwäbische Kirchthurmsgeist gesorgt. Da keines der 64 Ober-
ämter auf einen eigenen Vertreter verzichten wollte, so ergab sich, mit
den Vertretern der Ritterschaft, der Geistlichkeit, der sieben guten Städte,
die gewaltige Zahl von vierundneunzig Abgeordneten, deren große Mehr-
heit nothwendig aus harmlosen Naturen bestehen mußte. König Wilhelm
durfte sich mithin der angenehmen Hoffnung hingeben, daß er in seinem
streng centralisirten Staate das gewohnte stramm bureaukratische Regi-
ment auch fürderhin unbelästigt werde fortführen können. Die Preß-

II. 9. Die Karlsbader Beſchlüſſe.
vertheidigt. Die Mehrheit hatte inzwiſchen gelernt, daß dieſe altväteriſche
Inſtitution ſich mit der modernen Staatseinheit nicht vertrug; wir wollen,
meinte Schott, keine Feudal-, ſondern eine Repräſentativverfaſſung. Bei
der Schlußabſtimmung widerſprach Niemand mehr, und Uhland fügte
ſeinem Ja die feierlichen Worte hinzu: „das Weſentliche beſteht, vor Allem
jener Urfels unſeres alten Rechts, der Vertrag.“ Eine durch F. Liſt ent-
worfene Adreſſe von Stuttgarter Bürgern, die ſich ſcharf gegen das über-
eilte Verfahren der Stände ausſprach, ward erſt nach Schluß der Be-
rathungen veröffentlicht. Am 24. September unterzeichnete der König
den neuen Grundvertrag; die Verfaſſung kam noch glücklich unter Dach,
einen Augenblick bevor die Karlsbader Beſchlüſſe im Lande bekannt
wurden.

So war denn endlich verwirklicht was der ſchwäbiſche Dichter ſo oft
gefordert hatte:

Daß bei dem biedern Volk in Schwaben
Das Recht beſteht und der Vertrag.

Die politiſche Brauchbarkeit der neuen Verfaſſung wurde freilich durch
dieſe vertragsmäßige Entſtehung keineswegs erhöht. Statt eines Werkes
aus einem Guſſe hatte man ein mühſeliges Compromiß zu Stande ge-
bracht, das viele jetzt nutzloſe oder gradezu unmögliche Inſtitutionen des
altwürttembergiſchen Ständeweſens mit in die neue Zeit hinübernahm.
So ſollte die lutheriſche Kirche ihren alten reichen Kirchenkaſten wieder
erhalten. Die unterthänige Commiſſion nannte dieſe Beſtimmung „einen
der ſchönſten und größten Gedanken, die je ein Regent faßte,“ und er-
klärte: „mit einer Kritik der Vorſchläge, welche von dieſer Reſtitution ab-
mahnen, wollen wir den gegenwärtigen Augenblick nicht entweihen.“ Der
große Gedanke erwies ſich aber als gänzlich unausführbar, da die Kirchen-
güter ſeit Jahren eingezogen und in verſchiedene Hände gelangt waren. So
ſollte ferner neben dem Miniſterium noch ein Geheimer Rath beſtehen, die
Staatsſchuldenkaſſe durch ſtändiſche Beamte verwaltet werden, ein ſtehen-
der Ausſchuß des Landtags in Stuttgart tagen, eine kleine ſtändiſche
Kaſſe dem Landtage, aber nur für ſeinen eigenen Aufwand, zur Verfü-
gung ſtehen — lauter Ueberbleibſel von altwürttembergiſchen Einrichtungen,
welche die moderne Verwaltung nur erſchweren konnten ohne die Macht
des Landtags zu verſtärken. Für die Ohnmacht der zweiten Kammer
hatte der ſchwäbiſche Kirchthurmsgeiſt geſorgt. Da keines der 64 Ober-
ämter auf einen eigenen Vertreter verzichten wollte, ſo ergab ſich, mit
den Vertretern der Ritterſchaft, der Geiſtlichkeit, der ſieben guten Städte,
die gewaltige Zahl von vierundneunzig Abgeordneten, deren große Mehr-
heit nothwendig aus harmloſen Naturen beſtehen mußte. König Wilhelm
durfte ſich mithin der angenehmen Hoffnung hingeben, daß er in ſeinem
ſtreng centraliſirten Staate das gewohnte ſtramm bureaukratiſche Regi-
ment auch fürderhin unbeläſtigt werde fortführen können. Die Preß-

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[548/0562] II. 9. Die Karlsbader Beſchlüſſe. vertheidigt. Die Mehrheit hatte inzwiſchen gelernt, daß dieſe altväteriſche Inſtitution ſich mit der modernen Staatseinheit nicht vertrug; wir wollen, meinte Schott, keine Feudal-, ſondern eine Repräſentativverfaſſung. Bei der Schlußabſtimmung widerſprach Niemand mehr, und Uhland fügte ſeinem Ja die feierlichen Worte hinzu: „das Weſentliche beſteht, vor Allem jener Urfels unſeres alten Rechts, der Vertrag.“ Eine durch F. Liſt ent- worfene Adreſſe von Stuttgarter Bürgern, die ſich ſcharf gegen das über- eilte Verfahren der Stände ausſprach, ward erſt nach Schluß der Be- rathungen veröffentlicht. Am 24. September unterzeichnete der König den neuen Grundvertrag; die Verfaſſung kam noch glücklich unter Dach, einen Augenblick bevor die Karlsbader Beſchlüſſe im Lande bekannt wurden. So war denn endlich verwirklicht was der ſchwäbiſche Dichter ſo oft gefordert hatte: Daß bei dem biedern Volk in Schwaben Das Recht beſteht und der Vertrag. Die politiſche Brauchbarkeit der neuen Verfaſſung wurde freilich durch dieſe vertragsmäßige Entſtehung keineswegs erhöht. Statt eines Werkes aus einem Guſſe hatte man ein mühſeliges Compromiß zu Stande ge- bracht, das viele jetzt nutzloſe oder gradezu unmögliche Inſtitutionen des altwürttembergiſchen Ständeweſens mit in die neue Zeit hinübernahm. So ſollte die lutheriſche Kirche ihren alten reichen Kirchenkaſten wieder erhalten. Die unterthänige Commiſſion nannte dieſe Beſtimmung „einen der ſchönſten und größten Gedanken, die je ein Regent faßte,“ und er- klärte: „mit einer Kritik der Vorſchläge, welche von dieſer Reſtitution ab- mahnen, wollen wir den gegenwärtigen Augenblick nicht entweihen.“ Der große Gedanke erwies ſich aber als gänzlich unausführbar, da die Kirchen- güter ſeit Jahren eingezogen und in verſchiedene Hände gelangt waren. So ſollte ferner neben dem Miniſterium noch ein Geheimer Rath beſtehen, die Staatsſchuldenkaſſe durch ſtändiſche Beamte verwaltet werden, ein ſtehen- der Ausſchuß des Landtags in Stuttgart tagen, eine kleine ſtändiſche Kaſſe dem Landtage, aber nur für ſeinen eigenen Aufwand, zur Verfü- gung ſtehen — lauter Ueberbleibſel von altwürttembergiſchen Einrichtungen, welche die moderne Verwaltung nur erſchweren konnten ohne die Macht des Landtags zu verſtärken. Für die Ohnmacht der zweiten Kammer hatte der ſchwäbiſche Kirchthurmsgeiſt geſorgt. Da keines der 64 Ober- ämter auf einen eigenen Vertreter verzichten wollte, ſo ergab ſich, mit den Vertretern der Ritterſchaft, der Geiſtlichkeit, der ſieben guten Städte, die gewaltige Zahl von vierundneunzig Abgeordneten, deren große Mehr- heit nothwendig aus harmloſen Naturen beſtehen mußte. König Wilhelm durfte ſich mithin der angenehmen Hoffnung hingeben, daß er in ſeinem ſtreng centraliſirten Staate das gewohnte ſtramm bureaukratiſche Regi- ment auch fürderhin unbeläſtigt werde fortführen können. Die Preß-

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 548. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/562>, abgerufen am 09.05.2024.