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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 1: Bis zum zweiten Pariser Frieden. Leipzig, 1879.

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II. 1. Der Wiener Congreß.
Volkes verherrlichte; auf der anderen eine ebenso blinde Bewunderung
für das allein freie England, das allein unter allen heutigen Völkern
von vielen herrlichen Namen leuchte -- und dies aus dem Munde der
Landsleute von Goethe, Stein, Blücher und Gneisenau! Als die Pläne
der Welfen auf dem Congresse sich enthüllten, da gingen dem treuen
Manne freilich die Augen auf, und er sagte in einer seiner schönsten
Schriften, dem "Blick aus der Zeit in die Zeit" frisch von der Leber weg
dem englischen Kleinsinn und dem hannoverschen Dünkel harte Wahrheiten.

Ueberall, auch in den Schriften der kundigsten Publicisten, wird
als unumstößliche Wahrheit gepredigt, die Kleinstaaterei sei Deutschlands
Zierde, sei der kräftige Fruchtboden unserer Freiheit und Cultur; die
alte unselige Verwechslung von Freiheit und Vielherrschaft kehrt in den
mannichfachsten Formen wieder. Aber da man mit dem Wasser der
Kleinstaaterei auch das Feuer der nationalen Macht verschmelzen wollte,
so war allen politischen Tausendkünstlern Thür und Thor geöffnet. Die
handgreifliche Wirklichkeit der deutschen Einzelstaaten nöthigte die Publi-
cisten von selbst zu nüchterner Selbstbeschränkung; hinsichtlich der Rechte
der Landstände entstand bereits eine gewisse Uebereinstimmung der An-
sichten, Alle forderten das Recht der Bitten und Beschwerden sowie die
Steuerbewilligung, die Meisten auch Theilnahme an der Gesetzgebung.
Dagegen bot die unfindbare Größe des deutschen Gesammtstaates ein be-
quemes Versuchsfeld für dilettantische Schrullen und spielende Willkür;
für das große Vaterland erschien keine Narrheit zu abgeschmackt. Da
empfahl Professor Lips in Erlangen ein Kaiserthum, das unter den deut-
schen Fürsten aller fünf Jahre reihum gehen sollte: -- wie der Plump-
sack, meinte Görres. Da sendete ein hannoverscher Staatsmann dem
Congresse den Entwurf einer deutschen Bundesacte, die sich bereits im
Artikel 7 zu dem geistreichen Satze erhob: "die große Frage, von welcher
alles Uebrige abhängt, besteht aber darin: wie soll es künftig in Deutsch-
land werden und welche Verfassung soll es erhalten? Hic nodus Gordius."

Neben den verworrenen Träumereien der Patrioten ließen sich auch
schon wieder die begehrlichen Wünsche des Particularismus vernehmen.
Der geistreiche schwergelehrte Karl Salomo Zachariä, ein würdiger Ver-
treter jenes bedientenhaften alten Professorenthums, das nun doch an-
fing seltener zu werden, hatte sich bei seiner Berufung nach Heidelberg
sofort aus einem unterthänigen Kursachsen in einen unterthänigen Bade-
ner verwandelt und schrieb jetzt, ganz im Geiste der Carlsruher Rhein-
bundsgesinnung, einen "Entwurf zu dem Grundvertrage des deutschen
Staatenbundes". Keine Rede mehr von der tausendjährigen Geschichte
der deutschen Nation; die souveränen Fürsten Deutschlands können sich
nur zum Zwecke der Sicherung der inneren Ruhe und zur Vertheidigung
gegen das Ausland verbinden; in allen anderen Angelegenheiten gilt das
liberum veto, dergestalt, daß Bundesbeschlüsse nur die Zustimmenden

II. 1. Der Wiener Congreß.
Volkes verherrlichte; auf der anderen eine ebenſo blinde Bewunderung
für das allein freie England, das allein unter allen heutigen Völkern
von vielen herrlichen Namen leuchte — und dies aus dem Munde der
Landsleute von Goethe, Stein, Blücher und Gneiſenau! Als die Pläne
der Welfen auf dem Congreſſe ſich enthüllten, da gingen dem treuen
Manne freilich die Augen auf, und er ſagte in einer ſeiner ſchönſten
Schriften, dem „Blick aus der Zeit in die Zeit“ friſch von der Leber weg
dem engliſchen Kleinſinn und dem hannoverſchen Dünkel harte Wahrheiten.

Ueberall, auch in den Schriften der kundigſten Publiciſten, wird
als unumſtößliche Wahrheit gepredigt, die Kleinſtaaterei ſei Deutſchlands
Zierde, ſei der kräftige Fruchtboden unſerer Freiheit und Cultur; die
alte unſelige Verwechslung von Freiheit und Vielherrſchaft kehrt in den
mannichfachſten Formen wieder. Aber da man mit dem Waſſer der
Kleinſtaaterei auch das Feuer der nationalen Macht verſchmelzen wollte,
ſo war allen politiſchen Tauſendkünſtlern Thür und Thor geöffnet. Die
handgreifliche Wirklichkeit der deutſchen Einzelſtaaten nöthigte die Publi-
ciſten von ſelbſt zu nüchterner Selbſtbeſchränkung; hinſichtlich der Rechte
der Landſtände entſtand bereits eine gewiſſe Uebereinſtimmung der An-
ſichten, Alle forderten das Recht der Bitten und Beſchwerden ſowie die
Steuerbewilligung, die Meiſten auch Theilnahme an der Geſetzgebung.
Dagegen bot die unfindbare Größe des deutſchen Geſammtſtaates ein be-
quemes Verſuchsfeld für dilettantiſche Schrullen und ſpielende Willkür;
für das große Vaterland erſchien keine Narrheit zu abgeſchmackt. Da
empfahl Profeſſor Lips in Erlangen ein Kaiſerthum, das unter den deut-
ſchen Fürſten aller fünf Jahre reihum gehen ſollte: — wie der Plump-
ſack, meinte Görres. Da ſendete ein hannoverſcher Staatsmann dem
Congreſſe den Entwurf einer deutſchen Bundesacte, die ſich bereits im
Artikel 7 zu dem geiſtreichen Satze erhob: „die große Frage, von welcher
alles Uebrige abhängt, beſteht aber darin: wie ſoll es künftig in Deutſch-
land werden und welche Verfaſſung ſoll es erhalten? Hic nodus Gordius.“

Neben den verworrenen Träumereien der Patrioten ließen ſich auch
ſchon wieder die begehrlichen Wünſche des Particularismus vernehmen.
Der geiſtreiche ſchwergelehrte Karl Salomo Zachariä, ein würdiger Ver-
treter jenes bedientenhaften alten Profeſſorenthums, das nun doch an-
fing ſeltener zu werden, hatte ſich bei ſeiner Berufung nach Heidelberg
ſofort aus einem unterthänigen Kurſachſen in einen unterthänigen Bade-
ner verwandelt und ſchrieb jetzt, ganz im Geiſte der Carlsruher Rhein-
bundsgeſinnung, einen „Entwurf zu dem Grundvertrage des deutſchen
Staatenbundes“. Keine Rede mehr von der tauſendjährigen Geſchichte
der deutſchen Nation; die ſouveränen Fürſten Deutſchlands können ſich
nur zum Zwecke der Sicherung der inneren Ruhe und zur Vertheidigung
gegen das Ausland verbinden; in allen anderen Angelegenheiten gilt das
liberum veto, dergeſtalt, daß Bundesbeſchlüſſe nur die Zuſtimmenden

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[676/0692] II. 1. Der Wiener Congreß. Volkes verherrlichte; auf der anderen eine ebenſo blinde Bewunderung für das allein freie England, das allein unter allen heutigen Völkern von vielen herrlichen Namen leuchte — und dies aus dem Munde der Landsleute von Goethe, Stein, Blücher und Gneiſenau! Als die Pläne der Welfen auf dem Congreſſe ſich enthüllten, da gingen dem treuen Manne freilich die Augen auf, und er ſagte in einer ſeiner ſchönſten Schriften, dem „Blick aus der Zeit in die Zeit“ friſch von der Leber weg dem engliſchen Kleinſinn und dem hannoverſchen Dünkel harte Wahrheiten. Ueberall, auch in den Schriften der kundigſten Publiciſten, wird als unumſtößliche Wahrheit gepredigt, die Kleinſtaaterei ſei Deutſchlands Zierde, ſei der kräftige Fruchtboden unſerer Freiheit und Cultur; die alte unſelige Verwechslung von Freiheit und Vielherrſchaft kehrt in den mannichfachſten Formen wieder. Aber da man mit dem Waſſer der Kleinſtaaterei auch das Feuer der nationalen Macht verſchmelzen wollte, ſo war allen politiſchen Tauſendkünſtlern Thür und Thor geöffnet. Die handgreifliche Wirklichkeit der deutſchen Einzelſtaaten nöthigte die Publi- ciſten von ſelbſt zu nüchterner Selbſtbeſchränkung; hinſichtlich der Rechte der Landſtände entſtand bereits eine gewiſſe Uebereinſtimmung der An- ſichten, Alle forderten das Recht der Bitten und Beſchwerden ſowie die Steuerbewilligung, die Meiſten auch Theilnahme an der Geſetzgebung. Dagegen bot die unfindbare Größe des deutſchen Geſammtſtaates ein be- quemes Verſuchsfeld für dilettantiſche Schrullen und ſpielende Willkür; für das große Vaterland erſchien keine Narrheit zu abgeſchmackt. Da empfahl Profeſſor Lips in Erlangen ein Kaiſerthum, das unter den deut- ſchen Fürſten aller fünf Jahre reihum gehen ſollte: — wie der Plump- ſack, meinte Görres. Da ſendete ein hannoverſcher Staatsmann dem Congreſſe den Entwurf einer deutſchen Bundesacte, die ſich bereits im Artikel 7 zu dem geiſtreichen Satze erhob: „die große Frage, von welcher alles Uebrige abhängt, beſteht aber darin: wie ſoll es künftig in Deutſch- land werden und welche Verfaſſung ſoll es erhalten? Hic nodus Gordius.“ Neben den verworrenen Träumereien der Patrioten ließen ſich auch ſchon wieder die begehrlichen Wünſche des Particularismus vernehmen. Der geiſtreiche ſchwergelehrte Karl Salomo Zachariä, ein würdiger Ver- treter jenes bedientenhaften alten Profeſſorenthums, das nun doch an- fing ſeltener zu werden, hatte ſich bei ſeiner Berufung nach Heidelberg ſofort aus einem unterthänigen Kurſachſen in einen unterthänigen Bade- ner verwandelt und ſchrieb jetzt, ganz im Geiſte der Carlsruher Rhein- bundsgeſinnung, einen „Entwurf zu dem Grundvertrage des deutſchen Staatenbundes“. Keine Rede mehr von der tauſendjährigen Geſchichte der deutſchen Nation; die ſouveränen Fürſten Deutſchlands können ſich nur zum Zwecke der Sicherung der inneren Ruhe und zur Vertheidigung gegen das Ausland verbinden; in allen anderen Angelegenheiten gilt das liberum veto, dergeſtalt, daß Bundesbeſchlüſſe nur die Zuſtimmenden

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 1: Bis zum zweiten Pariser Frieden. Leipzig, 1879, S. 676. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte01_1879/692>, abgerufen am 02.05.2024.