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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887.

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unabhängiger Personen verstanden. Wenn man daher neuer-
dings, in wissenschaftlichem Begriffe, von der Gesellschaft
innerhalb eines Landes, im Gegensatze zum Staate, handelt,
so wird dieser Begriff aufgenommen werden, aber erst in
dem tieferen Widerspruch gegenüber den Gemeinschaften
des Volkes seine Erläuterung finden. Gemeinschaft ist alt,
Gesellschaft neu, als Sache und Namen. Dies hat ein Autor
erkannt, der sonst nach allen Seiten die politischen Dis-
ciplinen lehrte, ohne in ihre Tiefen einzudringen. "Der
ganze Begriff der Gesellschaft im socialen und politischen
Sinne (sagt Bluntschli Staatswörterb. IV) findet seine
natürliche Grundlage in den Sitten und Anschauungen des
dritten Standes. Er ist eigentlich kein Volks-Begriff,
sondern immerhin nur ein Drittenstands-Begriff .... seine
Gesellschaft ist zu einer Quelle und zugleich zum Ausdruck
gemeinsamer Urtheile und Tendenzen geworden .... wo
immer die städtische Cultur Blüthen und Früchte trägt, da
erscheint auch die Gesellschaft als ihr unentbehrliches Organ.
Das Land kennt sie nur wenig." Dagegen hat aller Preis
des Landlebens immer darauf gewiesen, dass dort die
Gemeinschaft unter den Menschen stärker, lebendiger sei:
Gemeinschaft ist das dauernde und echte Zusammenleben,
Gesellschaft nur ein vorübergehendes und scheinbares. Und
dem ist es gemäss, dass Gemeinschaft selber als ein leben-
diger Organismus, Gesellschaft als ein mechanisches Aggregat
und Artefact verstanden werden soll.

§ 2.

Alles Wirkliche ist organisch insofern, als es nur im
Zusammenhange mit der gesammten Wirklichkeit, welche
seine Beschaffenheit und seine Bewegungen bestimmt, ge-
dacht werden kann. So macht die Anziehung in ihren
mannigfachen Erscheinungen das unserer Kenntniss zugäng-
liche Universum zu einem Ganzen, dessen Action in den
Bewegungen, durch welche je zwei Körper ihre gegenseitige
Lage verändern, sich ausdrückt. Aber für die wissenschaft-
liche Wahrnehmung und darauf beruhende Ansicht muss
ein Ganzes begrenzt sein, um zu wirken, und ein jedes

unabhängiger Personen verstanden. Wenn man daher neuer-
dings, in wissenschaftlichem Begriffe, von der Gesellschaft
innerhalb eines Landes, im Gegensatze zum Staate, handelt,
so wird dieser Begriff aufgenommen werden, aber erst in
dem tieferen Widerspruch gegenüber den Gemeinschaften
des Volkes seine Erläuterung finden. Gemeinschaft ist alt,
Gesellschaft neu, als Sache und Namen. Dies hat ein Autor
erkannt, der sonst nach allen Seiten die politischen Dis-
ciplinen lehrte, ohne in ihre Tiefen einzudringen. »Der
ganze Begriff der Gesellschaft im socialen und politischen
Sinne (sagt Bluntschli Staatswörterb. IV) findet seine
natürliche Grundlage in den Sitten und Anschauungen des
dritten Standes. Er ist eigentlich kein Volks-Begriff,
sondern immerhin nur ein Drittenstands-Begriff .... seine
Gesellschaft ist zu einer Quelle und zugleich zum Ausdruck
gemeinsamer Urtheile und Tendenzen geworden .... wo
immer die städtische Cultur Blüthen und Früchte trägt, da
erscheint auch die Gesellschaft als ihr unentbehrliches Organ.
Das Land kennt sie nur wenig.« Dagegen hat aller Preis
des Landlebens immer darauf gewiesen, dass dort die
Gemeinschaft unter den Menschen stärker, lebendiger sei:
Gemeinschaft ist das dauernde und echte Zusammenleben,
Gesellschaft nur ein vorübergehendes und scheinbares. Und
dem ist es gemäss, dass Gemeinschaft selber als ein leben-
diger Organismus, Gesellschaft als ein mechanisches Aggregat
und Artefact verstanden werden soll.

§ 2.

Alles Wirkliche ist organisch insofern, als es nur im
Zusammenhange mit der gesammten Wirklichkeit, welche
seine Beschaffenheit und seine Bewegungen bestimmt, ge-
dacht werden kann. So macht die Anziehung in ihren
mannigfachen Erscheinungen das unserer Kenntniss zugäng-
liche Universum zu einem Ganzen, dessen Action in den
Bewegungen, durch welche je zwei Körper ihre gegenseitige
Lage verändern, sich ausdrückt. Aber für die wissenschaft-
liche Wahrnehmung und darauf beruhende Ansicht muss
ein Ganzes begrenzt sein, um zu wirken, und ein jedes

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[5/0041] unabhängiger Personen verstanden. Wenn man daher neuer- dings, in wissenschaftlichem Begriffe, von der Gesellschaft innerhalb eines Landes, im Gegensatze zum Staate, handelt, so wird dieser Begriff aufgenommen werden, aber erst in dem tieferen Widerspruch gegenüber den Gemeinschaften des Volkes seine Erläuterung finden. Gemeinschaft ist alt, Gesellschaft neu, als Sache und Namen. Dies hat ein Autor erkannt, der sonst nach allen Seiten die politischen Dis- ciplinen lehrte, ohne in ihre Tiefen einzudringen. »Der ganze Begriff der Gesellschaft im socialen und politischen Sinne (sagt Bluntschli Staatswörterb. IV) findet seine natürliche Grundlage in den Sitten und Anschauungen des dritten Standes. Er ist eigentlich kein Volks-Begriff, sondern immerhin nur ein Drittenstands-Begriff .... seine Gesellschaft ist zu einer Quelle und zugleich zum Ausdruck gemeinsamer Urtheile und Tendenzen geworden .... wo immer die städtische Cultur Blüthen und Früchte trägt, da erscheint auch die Gesellschaft als ihr unentbehrliches Organ. Das Land kennt sie nur wenig.« Dagegen hat aller Preis des Landlebens immer darauf gewiesen, dass dort die Gemeinschaft unter den Menschen stärker, lebendiger sei: Gemeinschaft ist das dauernde und echte Zusammenleben, Gesellschaft nur ein vorübergehendes und scheinbares. Und dem ist es gemäss, dass Gemeinschaft selber als ein leben- diger Organismus, Gesellschaft als ein mechanisches Aggregat und Artefact verstanden werden soll. § 2. Alles Wirkliche ist organisch insofern, als es nur im Zusammenhange mit der gesammten Wirklichkeit, welche seine Beschaffenheit und seine Bewegungen bestimmt, ge- dacht werden kann. So macht die Anziehung in ihren mannigfachen Erscheinungen das unserer Kenntniss zugäng- liche Universum zu einem Ganzen, dessen Action in den Bewegungen, durch welche je zwei Körper ihre gegenseitige Lage verändern, sich ausdrückt. Aber für die wissenschaft- liche Wahrnehmung und darauf beruhende Ansicht muss ein Ganzes begrenzt sein, um zu wirken, und ein jedes

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Zitationshilfe: Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/41>, abgerufen am 24.11.2024.