lichung seiner Willkür. Welches aber vorausgesetzt werden sollte. Dies will aber sagen: der reine Begriff der ab- stracten Person treibt sein dialektisches Gegenstück aus sich selber hervor; welcher auf dem Markte erscheint als Kaufmann wider den Kaufmann, als Person wider die Person: Concurrenten und Contrahenten. Und wiederum: ebenso wie die Willensformen verhalten sich ganze Menschen zu einander; sofern Jeder durch seinen Wesenwillen in seinem Verhalten bestimmt ist. Auch hier wird durch Zwang oder Gewalt die Freiheit und das eigene Selbst des Gezwungenen annullirt; denn nur durch seine Freiheit ist ein Selbst vorhanden. Aber alle Einzelnen sind hier in ihren Verhältnissen zu einander nur aus einem Ganzen zu begreifen, welches in ihnen lebendig ist. Und es ist schon jetzt verständlich, wie die Glieder durch fortgesetzte be- sondere Entwicklung sich gegen einander isoliren und ihres gemeinsamen Ursprunges gleichsam vergessen können. Sie mögen, nicht mehr für ein Ganzes und sie Verbindendes Functionen auszuüben und so (auf indirecte Weise) die- selben einander mitzutheilen scheinen; sondern nur noch für einander: Jeder zu seinem Besten und nur dadurch (per accidens) etwa auch für des Anderen Bestes. Hingegen: so lange als sie aus ihrem Ganzen begriffen werden, so ist auch ihr Tausch nur eine Folge und Erscheinung ihrer Function; also ihrer Daseinsweise als organischer Modifica- tionen, Ausdruck der natürlichen Einheit und Gemeinsamkeit.
§ 25.
Die Begriffe der Willens-Formen und Gestaltungen sind selber, an und für sich, nichts als Artefacte des Den- kens; sind Geräthe, dazu bestimmt, das Verstehen der Wirklichkeit zu erleichtern. So muss höchst mannigfaltige Beschaffenheit der menschlichen Willen nach der zwiefachen Betrachtung, ob es ihr realer oder imaginärer Wille ist, auf diese Normalbegriffe als auf gemeinsame Nenner be- zogen und dadurch unter sich um so vergleichbarer werden. Als solche freie und willkürliche Gedankenproducte schliessen diese Begriffe einander aus: in den Formen des Wesen-
lichung seiner Willkür. Welches aber vorausgesetzt werden sollte. Dies will aber sagen: der reine Begriff der ab- stracten Person treibt sein dialektisches Gegenstück aus sich selber hervor; welcher auf dem Markte erscheint als Kaufmann wider den Kaufmann, als Person wider die Person: Concurrenten und Contrahenten. Und wiederum: ebenso wie die Willensformen verhalten sich ganze Menschen zu einander; sofern Jeder durch seinen Wesenwillen in seinem Verhalten bestimmt ist. Auch hier wird durch Zwang oder Gewalt die Freiheit und das eigene Selbst des Gezwungenen annullirt; denn nur durch seine Freiheit ist ein Selbst vorhanden. Aber alle Einzelnen sind hier in ihren Verhältnissen zu einander nur aus einem Ganzen zu begreifen, welches in ihnen lebendig ist. Und es ist schon jetzt verständlich, wie die Glieder durch fortgesetzte be- sondere Entwicklung sich gegen einander isoliren und ihres gemeinsamen Ursprunges gleichsam vergessen können. Sie mögen, nicht mehr für ein Ganzes und sie Verbindendes Functionen auszuüben und so (auf indirecte Weise) die- selben einander mitzutheilen scheinen; sondern nur noch für einander: Jeder zu seinem Besten und nur dadurch (per accidens) etwa auch für des Anderen Bestes. Hingegen: so lange als sie aus ihrem Ganzen begriffen werden, so ist auch ihr Tausch nur eine Folge und Erscheinung ihrer Function; also ihrer Daseinsweise als organischer Modifica- tionen, Ausdruck der natürlichen Einheit und Gemeinsamkeit.
§ 25.
Die Begriffe der Willens-Formen und Gestaltungen sind selber, an und für sich, nichts als Artefacte des Den- kens; sind Geräthe, dazu bestimmt, das Verstehen der Wirklichkeit zu erleichtern. So muss höchst mannigfaltige Beschaffenheit der menschlichen Willen nach der zwiefachen Betrachtung, ob es ihr realer oder imaginärer Wille ist, auf diese Normalbegriffe als auf gemeinsame Nenner be- zogen und dadurch unter sich um so vergleichbarer werden. Als solche freie und willkürliche Gedankenproducte schliessen diese Begriffe einander aus: in den Formen des Wesen-
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lichung seiner Willkür. Welches aber vorausgesetzt werden
sollte. Dies will aber sagen: der reine Begriff der ab-
stracten Person treibt sein dialektisches Gegenstück aus
sich selber hervor; welcher auf dem Markte erscheint als
Kaufmann wider den Kaufmann, als Person wider die
Person: Concurrenten und Contrahenten. Und wiederum:
ebenso wie die Willensformen verhalten sich ganze Menschen
zu einander; sofern Jeder durch seinen Wesenwillen in
seinem Verhalten bestimmt ist. Auch hier wird durch
Zwang oder Gewalt die Freiheit und das eigene Selbst des
Gezwungenen annullirt; denn nur durch seine Freiheit ist
ein Selbst vorhanden. Aber alle Einzelnen sind hier in
ihren Verhältnissen zu einander nur aus einem Ganzen zu
begreifen, welches in ihnen lebendig ist. Und es ist schon
jetzt verständlich, wie die Glieder durch fortgesetzte be-
sondere Entwicklung sich gegen einander isoliren und ihres
gemeinsamen Ursprunges gleichsam vergessen können. Sie
mögen, nicht mehr für ein Ganzes und sie Verbindendes
Functionen auszuüben und so (auf indirecte Weise) die-
selben einander mitzutheilen scheinen; sondern nur noch
für einander: Jeder zu seinem Besten und nur dadurch
(per accidens) etwa auch für des Anderen Bestes. Hingegen:
so lange als sie aus ihrem Ganzen begriffen werden, so ist
auch ihr Tausch nur eine Folge und Erscheinung ihrer
Function; also ihrer Daseinsweise als organischer Modifica-
tionen, Ausdruck der natürlichen Einheit und Gemeinsamkeit.
§ 25.
Die Begriffe der Willens-Formen und Gestaltungen
sind selber, an und für sich, nichts als Artefacte des Den-
kens; sind Geräthe, dazu bestimmt, das Verstehen der
Wirklichkeit zu erleichtern. So muss höchst mannigfaltige
Beschaffenheit der menschlichen Willen nach der zwiefachen
Betrachtung, ob es ihr realer oder imaginärer Wille ist, auf
diese Normalbegriffe als auf gemeinsame Nenner be-
zogen und dadurch unter sich um so vergleichbarer werden.
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/188>, abgerufen am 24.11.2024.
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