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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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selbst beschuldigten Ehebruchs halber sich vor Gratiano und hernach 378 vor einer zu378 Rom gehaltenen Kirchenversamlung verantworten; wurde aber beidemal freigesprochen. Die Versamlung hatte außerdem einige Händel wiederspenstiger Bischöfe zuuntersuchen, wovon in einem Schreiben dem Kaiser Bericht abgestattet und er zugleich ersuchet wurde; alle Klagen wieder Bischöfe auf Kirchenversamlungen oder zu Rom untersuchen zulaßen, die Klagen wieder den Römischen Bischof selbst zuentscheiden: worauf aber Gratian durch ein Gesez Damaso Volmacht ertheilete in allen Klagen über auswertige Bischöfe mit Zuziehung fünf oder sieben anderer Bischöfe das Urtheil zusprechen. Weil nun Damasus im westligen Reiche viele Gewalt und Ansehen hatte; besorgte er davon zuverlieren, als Gratian 379 Theodosium379 erhöhete und ihm nicht nur das östlige Reich überlies, sondern auch den grössesten Theil von Illyrien dazuschlug, welches vorhin zum westligen Reiche gehörete: als ob ihm ursprünglig und unveränderlig eine oberste Gewalt über das westlige Reich und über Illyrien zukäme; verordnete er den Bischof zu Theßalonich zu seinem Vicario, Statthalter und Verweser, war also der erste Römische Bischof, der sich dieses Mittels zur Erhaltung und Befestigung seiner Gewalt bedienete. Die Gewonheit wärete fort, daß unter den Christen einer den andern, den er für irgläubig hielt, verfolgete.

selbst beschuldigten Ehebruchs halber sich vor Gratiano und hernach 378 vor einer zu378 Rom gehaltenen Kirchenversamlung verantworten; wurde aber beidemal freigesprochen. Die Versamlung hatte außerdem einige Händel wiederspenstiger Bischöfe zuuntersuchen, wovon in einem Schreiben dem Kaiser Bericht abgestattet und er zugleich ersuchet wurde; alle Klagen wieder Bischöfe auf Kirchenversamlungen oder zu Rom untersuchen zulaßen, die Klagen wieder den Römischen Bischof selbst zuentscheiden: worauf aber Gratian durch ein Gesez Damaso Volmacht ertheilete in allen Klagen über auswertige Bischöfe mit Zuziehung fünf oder sieben anderer Bischöfe das Urtheil zusprechen. Weil nun Damasus im westligen Reiche viele Gewalt und Ansehen hatte; besorgte er davon zuverlieren, als Gratian 379 Theodosium379 erhöhete und ihm nicht nur das östlige Reich überlies, sondern auch den grössesten Theil von Illyrien dazuschlug, welches vorhin zum westligen Reiche gehörete: als ob ihm ursprünglig und unveränderlig eine oberste Gewalt über das westlige Reich und über Illyrien zukäme; verordnete er den Bischof zu Theßalonich zu seinem Vicario, Statthalter und Verweser, war also der erste Römische Bischof, der sich dieses Mittels zur Erhaltung und Befestigung seiner Gewalt bedienete. Die Gewonheit wärete fort, daß unter den Christen einer den andern, den er für irgläubig hielt, verfolgete.

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[87/0099] selbst beschuldigten Ehebruchs halber sich vor Gratiano und hernach 378 vor einer zu Rom gehaltenen Kirchenversamlung verantworten; wurde aber beidemal freigesprochen. Die Versamlung hatte außerdem einige Händel wiederspenstiger Bischöfe zuuntersuchen, wovon in einem Schreiben dem Kaiser Bericht abgestattet und er zugleich ersuchet wurde; alle Klagen wieder Bischöfe auf Kirchenversamlungen oder zu Rom untersuchen zulaßen, die Klagen wieder den Römischen Bischof selbst zuentscheiden: worauf aber Gratian durch ein Gesez Damaso Volmacht ertheilete in allen Klagen über auswertige Bischöfe mit Zuziehung fünf oder sieben anderer Bischöfe das Urtheil zusprechen. Weil nun Damasus im westligen Reiche viele Gewalt und Ansehen hatte; besorgte er davon zuverlieren, als Gratian 379 Theodosium erhöhete und ihm nicht nur das östlige Reich überlies, sondern auch den grössesten Theil von Illyrien dazuschlug, welches vorhin zum westligen Reiche gehörete: als ob ihm ursprünglig und unveränderlig eine oberste Gewalt über das westlige Reich und über Illyrien zukäme; verordnete er den Bischof zu Theßalonich zu seinem Vicario, Statthalter und Verweser, war also der erste Römische Bischof, der sich dieses Mittels zur Erhaltung und Befestigung seiner Gewalt bedienete. Die Gewonheit wärete fort, daß unter den Christen einer den andern, den er für irgläubig hielt, verfolgete. 378 379

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/99>, abgerufen am 23.11.2024.