Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

nen ihr Amt zu verrichten ferner nicht wehren,P noch ab exsecutione contra nec auditos necQ convictos verfahren, wurden aber anstatt der Erhörung den 24 Oct. vor den Geheimten Rath gefodert, da Ihnen von dem Canzler die Canzel gänzlich verbohten, und 2 Wege vorgeschlagenR wurden, entweder anderwärtige honorable Beförderungen anzunehmen, oder es wolten Ihro Durchl. ein Geistl. Gericht convociren, ihre Sache zu untersuchen, wiewol Sie zu dem ersten gnädigst geneigter wären. Als sie nun über dergleichen illegales Verfahren sich beklagten, daß man sie in ihrem Amte und in einer so heiligen und gerechten Sache so beschimpfe und bestrafe, da sie noch nicht einmahl wüsten, noch ihnen gezeiget wäre, was sie unrecht gethan, und die Geheimte Räthe fragten: ob sie nicht selbst für Unrecht hielten ab exsecutione die Sache anzufangen? etc. bekamen sie von dem Canzler keine andere Antwort, als Ihro Durchl. hätten es also befohlen. Worauf die Prediger nichts anders zu sagen wusten, als dieses: Es möchte denn solches alles Gott im Himmel geklaget seyn, der möchte ein Einseheu thun, und ihrer Unschuld beystehen. Sie kamen hernach den 30 Oct. schrifftlich ein auf die ihnen allhie gethanen 2S Vorschläge, suchten restitutionem in integrum abermahlen und erbohten sich, sodann auf die gethanen Vorschläge gewissenvergnüglich sich zu erklären. Sie bekamen aber keine Antwort, sondern es ward wieder sie ein judicium von 6

nen ihr Amt zu verrichten ferner nicht wehren,P noch ab exsecutione contra nec auditos necQ convictos verfahren, wurden aber anstatt der Erhörung den 24 Oct. vor den Geheimten Rath gefodert, da Ihnen von dem Canzler die Canzel gänzlich verbohten, und 2 Wege vorgeschlagenR wurden, entweder anderwärtige honorable Beförderungen anzunehmen, oder es wolten Ihro Durchl. ein Geistl. Gericht convociren, ihre Sache zu untersuchen, wiewol Sie zu dem ersten gnädigst geneigter wären. Als sie nun über dergleichen illegales Verfahren sich beklagten, daß man sie in ihrem Amte und in einer so heiligen und gerechten Sache so beschimpfe und bestrafe, da sie noch nicht einmahl wüsten, noch ihnen gezeiget wäre, was sie unrecht gethan, und die Geheimte Räthe fragten: ob sie nicht selbst für Unrecht hielten ab exsecutione die Sache anzufangen? etc. bekamen sie von dem Canzler keine andere Antwort, als Ihro Durchl. hätten es also befohlen. Worauf die Prediger nichts anders zu sagen wusten, als dieses: Es möchte denn solches alles Gott im Himmel geklaget seyn, der möchte ein Einseheu thun, und ihrer Unschuld beystehen. Sie kamen hernach den 30 Oct. schrifftlich ein auf die ihnen allhie gethanen 2S Vorschläge, suchten restitutionem in integrum abermahlen und erbohten sich, sodann auf die gethanen Vorschläge gewissenvergnüglich sich zu erklären. Sie bekamen aber keine Antwort, sondern es ward wieder sie ein judicium von 6

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0967" n="11"/>
nen ihr Amt                      zu verrichten ferner nicht wehren,<note place="right">P</note> noch ab                      exsecutione contra nec auditos nec<note place="right">Q</note> convictos                      verfahren, wurden aber anstatt der Erhörung den 24 Oct. vor den Geheimten Rath                      gefodert, da Ihnen von dem Canzler die Canzel gänzlich verbohten, und 2 Wege                          vorgeschlagen<note place="right">R</note> wurden, entweder                      anderwärtige honorable Beförderungen anzunehmen, oder es wolten Ihro Durchl. ein                      Geistl. Gericht convociren, ihre Sache zu untersuchen, wiewol Sie zu dem ersten                      gnädigst geneigter wären. Als sie nun über dergleichen illegales Verfahren sich                      beklagten, daß man sie in ihrem Amte und in einer so heiligen und gerechten                      Sache so beschimpfe und bestrafe, da sie noch nicht einmahl wüsten, noch ihnen                      gezeiget wäre, was sie unrecht gethan, und die Geheimte Räthe fragten: ob sie                      nicht selbst für Unrecht hielten ab exsecutione die Sache anzufangen? etc.                      bekamen sie von dem Canzler keine andere Antwort, als Ihro Durchl. hätten es                      also befohlen. Worauf die Prediger nichts anders zu sagen wusten, als dieses: Es                      möchte denn solches alles Gott im Himmel geklaget seyn, der möchte ein Einseheu                      thun, und ihrer Unschuld beystehen. Sie kamen hernach den 30 Oct. schrifftlich                      ein auf die ihnen allhie gethanen 2<note place="right">S</note>                      Vorschläge, suchten restitutionem in integrum abermahlen und erbohten sich,                      sodann auf die gethanen Vorschläge gewissenvergnüglich sich zu erklären. Sie                      bekamen aber keine Antwort, sondern es ward wieder sie ein judicium von 6
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[11/0967] nen ihr Amt zu verrichten ferner nicht wehren, noch ab exsecutione contra nec auditos nec convictos verfahren, wurden aber anstatt der Erhörung den 24 Oct. vor den Geheimten Rath gefodert, da Ihnen von dem Canzler die Canzel gänzlich verbohten, und 2 Wege vorgeschlagen wurden, entweder anderwärtige honorable Beförderungen anzunehmen, oder es wolten Ihro Durchl. ein Geistl. Gericht convociren, ihre Sache zu untersuchen, wiewol Sie zu dem ersten gnädigst geneigter wären. Als sie nun über dergleichen illegales Verfahren sich beklagten, daß man sie in ihrem Amte und in einer so heiligen und gerechten Sache so beschimpfe und bestrafe, da sie noch nicht einmahl wüsten, noch ihnen gezeiget wäre, was sie unrecht gethan, und die Geheimte Räthe fragten: ob sie nicht selbst für Unrecht hielten ab exsecutione die Sache anzufangen? etc. bekamen sie von dem Canzler keine andere Antwort, als Ihro Durchl. hätten es also befohlen. Worauf die Prediger nichts anders zu sagen wusten, als dieses: Es möchte denn solches alles Gott im Himmel geklaget seyn, der möchte ein Einseheu thun, und ihrer Unschuld beystehen. Sie kamen hernach den 30 Oct. schrifftlich ein auf die ihnen allhie gethanen 2 Vorschläge, suchten restitutionem in integrum abermahlen und erbohten sich, sodann auf die gethanen Vorschläge gewissenvergnüglich sich zu erklären. Sie bekamen aber keine Antwort, sondern es ward wieder sie ein judicium von 6 P Q R S

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/967
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/967>, abgerufen am 19.05.2024.