Theologis und 6 Politicis convociret, (kl.) als 1. Kanzler, Probst von Wendhausen 2. Geheimer Rath von Lüdecken 3. Regierungs-Rath Landwehr 4. Hofrath Stisser 5. Hofrath Berckling 6. Hofrath Alexandri. 1. Abt Specht, 2. Abt Fabricius und 3. Abt Schmidt von Helmstet, 4. Abt Werner von Holzminden, 5. Doct. Ermisch, Superint. zu Braunsweig 6. Gen. Sup. Bhem von Gandersheim. diese kamen den 8 Dec. zusammen und fertigten an beyde Hofprediger eine ciration aus auf den 11 TDec. wobey ihnen Copia commissorii communiciret wurde. Als nun die Prediger in termino erschienen, wurden ihnen 9 gravamina vorgeleget Uund auf den 14 Ejusdem zu beantworten extradiret, worauf die Prediger etliche Exceptiones und petita vorbrachten. 1. Sie nicht als bloße Unterthanen der weltlichen Obrigkeit, sondern vornemlich als Diener Jesu Christi, und ihr Amt als Gottesamt anzusehen, auch selbst auf nichts als Gottes Ehre und Warheit der reinen evangelischen Kirche zu reflectiren. 2. Restitutionem in Integrum, sintemahl sie nach allen Rechten nicht eher sich einzulassen schuldig. 3. Weil sie des Processes ungewohnet, und der Rechte nicht völlig erfahren wären, auch eines Advocaten und Aßistenten wegen bewuster präpotenz nicht habhafft werden könten; daß ihnen
Theologis und 6 Politicis convociret, (kl.) als 1. Kanzler, Probst von Wendhausen 2. Geheimer Rath von Lüdecken 3. Regierungs-Rath Landwehr 4. Hofrath Stisser 5. Hofrath Berckling 6. Hofrath Alexandri. 1. Abt Specht, 2. Abt Fabricius und 3. Abt Schmidt von Helmstet, 4. Abt Werner von Holzminden, 5. Doct. Ermisch, Superint. zu Braunsweig 6. Gen. Sup. Bhem von Gandersheim. diese kamen den 8 Dec. zusammen und fertigten an beyde Hofprediger eine ciration aus auf den 11 TDec. wobey ihnen Copia commissorii communiciret wurde. Als nun die Prediger in termino erschienen, wurden ihnen 9 gravamina vorgeleget Uund auf den 14 Ejusdem zu beantworten extradiret, worauf die Prediger etliche Exceptiones und petita vorbrachten. 1. Sie nicht als bloße Unterthanen der weltlichen Obrigkeit, sondern vornemlich als Diener Jesu Christi, und ihr Amt als Gottesamt anzusehen, auch selbst auf nichts als Gottes Ehre und Warheit der reinen evangelischen Kirche zu reflectiren. 2. Restitutionem in Integrum, sintemahl sie nach allen Rechten nicht eher sich einzulassen schuldig. 3. Weil sie des Processes ungewohnet, und der Rechte nicht völlig erfahren wären, auch eines Advocaten und Aßistenten wegen bewuster präpotenz nicht habhafft werden könten; daß ihnen
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Theologis und 6 Politicis convociret, <noteplace="left">(kl.) als 1. Kanzler, Probst von Wendhausen 2. Geheimer Rath von Lüdecken 3. Regierungs-Rath Landwehr 4. Hofrath Stisser 5. Hofrath Berckling 6. Hofrath Alexandri. 1. Abt Specht, 2. Abt Fabricius und 3. Abt Schmidt von Helmstet, 4. Abt Werner von Holzminden, 5. Doct. Ermisch, Superint. zu Braunsweig 6. Gen. Sup. Bhem von Gandersheim.</note> diese kamen den 8 Dec. zusammen und fertigten an beyde Hofprediger eine ciration aus auf den 11 <noteplace="left">T</note>Dec. wobey ihnen Copia commissorii communiciret wurde. Als nun die Prediger in termino erschienen, wurden ihnen 9 gravamina vorgeleget <noteplace="left">U</note>und auf den 14 Ejusdem zu beantworten extradiret, worauf die Prediger etliche Exceptiones und petita vorbrachten. 1. Sie nicht als bloße Unterthanen der weltlichen Obrigkeit, sondern vornemlich als Diener Jesu Christi, und ihr Amt als Gottesamt anzusehen, auch selbst auf nichts als Gottes Ehre und Warheit der reinen evangelischen Kirche zu reflectiren. 2. Restitutionem in Integrum, sintemahl sie nach allen Rechten nicht eher sich einzulassen schuldig. 3. Weil sie des Processes ungewohnet, und der Rechte nicht völlig erfahren wären, auch eines Advocaten und Aßistenten wegen bewuster präpotenz nicht habhafft werden könten; daß ihnen
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Theologis und 6 Politicis convociret, diese kamen den 8 Dec. zusammen und fertigten an beyde Hofprediger eine ciration aus auf den 11 Dec. wobey ihnen Copia commissorii communiciret wurde. Als nun die Prediger in termino erschienen, wurden ihnen 9 gravamina vorgeleget und auf den 14 Ejusdem zu beantworten extradiret, worauf die Prediger etliche Exceptiones und petita vorbrachten. 1. Sie nicht als bloße Unterthanen der weltlichen Obrigkeit, sondern vornemlich als Diener Jesu Christi, und ihr Amt als Gottesamt anzusehen, auch selbst auf nichts als Gottes Ehre und Warheit der reinen evangelischen Kirche zu reflectiren. 2. Restitutionem in Integrum, sintemahl sie nach allen Rechten nicht eher sich einzulassen schuldig. 3. Weil sie des Processes ungewohnet, und der Rechte nicht völlig erfahren wären, auch eines Advocaten und Aßistenten wegen bewuster präpotenz nicht habhafft werden könten; daß ihnen
(kl.) als 1. Kanzler, Probst von Wendhausen 2. Geheimer Rath von Lüdecken 3. Regierungs-Rath Landwehr 4. Hofrath Stisser 5. Hofrath Berckling 6. Hofrath Alexandri. 1. Abt Specht, 2. Abt Fabricius und 3. Abt Schmidt von Helmstet, 4. Abt Werner von Holzminden, 5. Doct. Ermisch, Superint. zu Braunsweig 6. Gen. Sup. Bhem von Gandersheim.
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/968>, abgerufen am 23.11.2024.
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