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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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halten und sich dessen, welches vorhanden ist, beim Opfer bedienen wird. Chezk. 40, 46. 43, 19. 44, 3. 11. 15. 45, 17. 46, 2. 9. 2 Mos. 29, 10. 3 M. 8, 14. Sach. 14, 21. Die bürgerlige Verfassung wird mit einigen Verbesserungen wieder nach Mosis Weise angerichtet und solche beobachtet werden, besser als vormals, da in rohen Zeiten ein friedliger ungewafneter Fürst, welcher Vorsteher des Volks und Gottesdienstes zugleich sein solte, nicht gnugsames Ansehen hatte; daß dieselbe Verfassung mer für künftige Zeiten, als für damalige, bestimt zusein scheinet. (Der nächste nach dem Fürsten wird sein mündiger Sohn und vermutheter Nachfolger sein: vier oberste Beamte werden dem Schaze, dem Gerichte, der Ausfertigung und Ausfürung vorstehen Off. 4, 6: zwölf Aelteste werden in den 12 Theilen des Landes auf Stülen der Ehre sizen zurichten die zwölf Geschlechte Israels, zwölfe werden als oberste Räthe bei dem Fürsten sein, daß bei großer Versamlung sie verdoppelt erscheinen: sechzig andere Räthe und Landesdiener, zu den Geschäften vertheilet, können mit jenen Zwölfen die Zahl der zweiundsiebenzig ausmachen, aus welchen vormals der hohe Rath bestund: hiezu komt noch die abgeordnete Manschaft aus allen Stämmen, denen die zwölf Thore der Stadt scheinen zu Versamlungsorten bestimt zu werden. Off. 4, 4. 6. 5, 11. 21, 12. Chezk. 48, 30. Matth. 19, 28. Johannes sah in der Stadt keinen Tempel Off. 21, 22. den der sol abgesondert auf dem Berge liegen:

halten und sich dessen, welches vorhanden ist, beim Opfer bedienen wird. Chezk. 40, 46. 43, 19. 44, 3. 11. 15. 45, 17. 46, 2. 9. 2 Mos. 29, 10. 3 M. 8, 14. Sach. 14, 21. Die bürgerlige Verfassung wird mit einigen Verbesserungen wieder nach Mosis Weise angerichtet und solche beobachtet werden, besser als vormals, da in rohen Zeiten ein friedliger ungewafneter Fürst, welcher Vorsteher des Volks und Gottesdienstes zugleich sein solte, nicht gnugsames Ansehen hatte; daß dieselbe Verfassung mer für künftige Zeiten, als für damalige, bestimt zusein scheinet. (Der nächste nach dem Fürsten wird sein mündiger Sohn und vermutheter Nachfolger sein: vier oberste Beamte werden dem Schaze, dem Gerichte, der Ausfertigung und Ausfürung vorstehen Off. 4, 6: zwölf Aelteste werden in den 12 Theilen des Landes auf Stülen der Ehre sizen zurichten die zwölf Geschlechte Israels, zwölfe werden als oberste Räthe bei dem Fürsten sein, daß bei großer Versamlung sie verdoppelt erscheinen: sechzig andere Räthe und Landesdiener, zu den Geschäften vertheilet, können mit jenen Zwölfen die Zahl der zweiundsiebenzig ausmachen, aus welchen vormals der hohe Rath bestund: hiezu komt noch die abgeordnete Manschaft aus allen Stämmen, denen die zwölf Thore der Stadt scheinen zu Versamlungsorten bestimt zu werden. Off. 4, 4. 6. 5, 11. 21, 12. Chezk. 48, 30. Matth. 19, 28. Johannes sah in der Stadt keinen Tempel Off. 21, 22. den der sol abgesondert auf dem Berge liegen:

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[936/0948] halten und sich dessen, welches vorhanden ist, beim Opfer bedienen wird. Chezk. 40, 46. 43, 19. 44, 3. 11. 15. 45, 17. 46, 2. 9. 2 Mos. 29, 10. 3 M. 8, 14. Sach. 14, 21. Die bürgerlige Verfassung wird mit einigen Verbesserungen wieder nach Mosis Weise angerichtet und solche beobachtet werden, besser als vormals, da in rohen Zeiten ein friedliger ungewafneter Fürst, welcher Vorsteher des Volks und Gottesdienstes zugleich sein solte, nicht gnugsames Ansehen hatte; daß dieselbe Verfassung mer für künftige Zeiten, als für damalige, bestimt zusein scheinet. (Der nächste nach dem Fürsten wird sein mündiger Sohn und vermutheter Nachfolger sein: vier oberste Beamte werden dem Schaze, dem Gerichte, der Ausfertigung und Ausfürung vorstehen Off. 4, 6: zwölf Aelteste werden in den 12 Theilen des Landes auf Stülen der Ehre sizen zurichten die zwölf Geschlechte Israels, zwölfe werden als oberste Räthe bei dem Fürsten sein, daß bei großer Versamlung sie verdoppelt erscheinen: sechzig andere Räthe und Landesdiener, zu den Geschäften vertheilet, können mit jenen Zwölfen die Zahl der zweiundsiebenzig ausmachen, aus welchen vormals der hohe Rath bestund: hiezu komt noch die abgeordnete Manschaft aus allen Stämmen, denen die zwölf Thore der Stadt scheinen zu Versamlungsorten bestimt zu werden. Off. 4, 4. 6. 5, 11. 21, 12. Chezk. 48, 30. Matth. 19, 28. Johannes sah in der Stadt keinen Tempel Off. 21, 22. den der sol abgesondert auf dem Berge liegen:

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 936. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/948>, abgerufen am 23.11.2024.