des Landes, in welchem das Heiligthum stehet, kan als ein dreizehenter Stam angesehen werden, als der Stam Levt, sol sich von Osten gen Westen erstrekken und fünfundzwanzig Tausend Ruthen breit sein: alle Stämme sollen sich von der östligen Grenze bis ans Meer erstrekken und von Mitternacht also aufeinander folgen Dan, Asser, Naphthali, Manasse, Ephraim, Ruben, Juda, das abgesonderte Theil, Benjamin, Simeon, Isaschar, Sebulon, Gad: von dem abgesonderten Theile aber sol ein Stük, 25000 Ruthen lang und 10000 breit, zu beiden Seiten des Heiligthums, für die Landesältesten bestimmet sein, die zugleich Vorsteher des Gottesdienstes sind; neben diesem sol westwerts ein Stük, eben so lang und breit, für die Landesdiener ausgesezet bleiben, gegen Osten sol eins, halb so breit, Plaz geben für die Stadt, auch Unterhalt für die, so die Geschäfte daselbst betreiben (Vorsteher der Stände und Lehrer) das übrige zu beiden Seiten, gegen Morgen und Abend, sol des Fürsten sein, der etwas davon an seine jüngern Söhne, aber nichts an Fremde erblig überlassen kan. Chezk. 48, 1--18. 45, 1--8. 46, 16. Der Fürst wird ein königliger Fürbitter sein, nach der Weise Arons: unter seiner Aufsicht werden die andern Vorsteher des Gottesdienstes aus dem Geschlechte Zadok (der Gerechten) oder die 24 Landesältesten Off. 4, 4. 11, 16. nach der Vorschrift Mosis, Opfer bringen; doch auf eine freiere Weise als vormals, also, daß man jedes Gefäs für heilig
des Landes, in welchem das Heiligthum stehet, kan als ein dreizehenter Stam angesehen werden, als der Stam Levt, sol sich von Osten gen Westen erstrekken und fünfundzwanzig Tausend Ruthen breit sein: alle Stämme sollen sich von der östligen Grenze bis ans Meer erstrekken und von Mitternacht also aufeinander folgen Dan, Asser, Naphthali, Manasse, Ephraim, Ruben, Juda, das abgesonderte Theil, Benjamin, Simeon, Isaschar, Sebulon, Gad: von dem abgesonderten Theile aber sol ein Stük, 25000 Ruthen lang und 10000 breit, zu beiden Seiten des Heiligthums, für die Landesältesten bestimmet sein, die zugleich Vorsteher des Gottesdienstes sind; neben diesem sol westwerts ein Stük, eben so lang und breit, für die Landesdiener ausgesezet bleiben, gegen Osten sol eins, halb so breit, Plaz geben für die Stadt, auch Unterhalt für die, so die Geschäfte daselbst betreiben (Vorsteher der Stände und Lehrer) das übrige zu beiden Seiten, gegen Morgen und Abend, sol des Fürsten sein, der etwas davon an seine jüngern Söhne, aber nichts an Fremde erblig überlassen kan. Chezk. 48, 1--18. 45, 1--8. 46, 16. Der Fürst wird ein königliger Fürbitter sein, nach der Weise Arons: unter seiner Aufsicht werden die andern Vorsteher des Gottesdienstes aus dem Geschlechte Zadok (der Gerechten) oder die 24 Landesältesten Off. 4, 4. 11, 16. nach der Vorschrift Mosis, Opfer bringen; doch auf eine freiere Weise als vormals, also, daß man jedes Gefäs für heilig
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des Landes, in welchem das Heiligthum stehet, kan als ein dreizehenter Stam angesehen werden, als der Stam Levt, sol sich von Osten gen Westen erstrekken und fünfundzwanzig Tausend Ruthen breit sein: alle Stämme sollen sich von der östligen Grenze bis ans Meer erstrekken und von Mitternacht also aufeinander folgen Dan, Asser, Naphthali, Manasse, Ephraim, Ruben, Juda, das abgesonderte Theil, Benjamin, Simeon, Isaschar, Sebulon, Gad: von dem abgesonderten Theile aber sol ein Stük, 25000 Ruthen lang und 10000 breit, zu beiden Seiten des Heiligthums, für die Landesältesten bestimmet sein, die zugleich Vorsteher des Gottesdienstes sind; neben diesem sol westwerts ein Stük, eben so lang und breit, für die Landesdiener ausgesezet bleiben, gegen Osten sol eins, halb so breit, Plaz geben für die Stadt, auch Unterhalt für die, so die Geschäfte daselbst betreiben (Vorsteher der Stände und Lehrer) das übrige zu beiden Seiten, gegen Morgen und Abend, sol des Fürsten sein, der etwas davon an seine jüngern Söhne, aber nichts an Fremde erblig überlassen kan. Chezk. 48, 1--18. 45, 1--8. 46, 16. Der Fürst wird ein königliger Fürbitter sein, nach der Weise Arons: unter seiner Aufsicht werden die andern Vorsteher des Gottesdienstes aus dem Geschlechte Zadok (der Gerechten) oder die 24 Landesältesten Off. 4, 4. 11, 16. nach der Vorschrift Mosis, Opfer bringen; doch auf eine freiere Weise als vormals, also, daß man jedes Gefäs für heilig
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des Landes, in welchem das Heiligthum stehet, kan als ein dreizehenter Stam angesehen werden, als der Stam Levt, sol sich von Osten gen Westen erstrekken und fünfundzwanzig Tausend Ruthen breit sein: alle Stämme sollen sich von der östligen Grenze bis ans Meer erstrekken und von Mitternacht also aufeinander folgen Dan, Asser, Naphthali, Manasse, Ephraim, Ruben, Juda, das abgesonderte Theil, Benjamin, Simeon, Isaschar, Sebulon, Gad: von dem abgesonderten Theile aber sol ein Stük, 25000 Ruthen lang und 10000 breit, zu beiden Seiten des Heiligthums, für die Landesältesten bestimmet sein, die zugleich Vorsteher des Gottesdienstes sind; neben diesem sol westwerts ein Stük, eben so lang und breit, für die Landesdiener ausgesezet bleiben, gegen Osten sol eins, halb so breit, Plaz geben für die Stadt, auch Unterhalt für die, so die Geschäfte daselbst betreiben (Vorsteher der Stände und Lehrer) das übrige zu beiden Seiten, gegen Morgen und Abend, sol des Fürsten sein, der etwas davon an seine jüngern Söhne, aber nichts an Fremde erblig überlassen kan. Chezk. 48, 1--18. 45, 1--8. 46, 16. Der Fürst wird ein königliger Fürbitter sein, nach der Weise Arons: unter seiner Aufsicht werden die andern Vorsteher des Gottesdienstes aus dem Geschlechte Zadok (der Gerechten) oder die 24 Landesältesten Off. 4, 4. 11, 16. nach der Vorschrift Mosis, Opfer bringen; doch auf eine freiere Weise als vormals, also, daß man jedes Gefäs für heilig
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 935. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/947>, abgerufen am 23.11.2024.
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