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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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che glauben, daß auch wohl bisweilen durch ungerechte Mittel die Wohlfahrt eines Staats befördert werden könne, lehren im Grunde eben dadurch, daß es der Vernunft nicht zuwider sey, solche Maaßregeln zu ergreifen, die an und vor sich von nachtheiligen Folgen sind; und es ist ausgemacht, daß alle bösen Unternehmungen, wenn sie gleich einige Vortheile erzeugen, doch, es sey früher oder später, üble Würkungen nach sich ziehen. Die Geschichte hat es zwar gelehrt, daß Fürsten nach der bekannten Maxime: Si violandum est jus, regnandi gratia violandum est, aliis rebus pietatem colas, den Umfang ihrer Staaten erweitert, oder die Einkünfte ihrer Cammer vermehrt haben. Aber es ist auch gewiß, daß eben diese Maaßregeln Eifersucht und Mißtrauen gegen sie bey auswärtigen Regenten, Misvergnügen und Haß bei den Unterthanen erwecket, und oftmals in der Folge ihnen ein Verderben zugezogen haben, das eine Folge jener ungerechten Unternehmungen war. Und gesetzt, ein Fürst habe wegen solcher Ungerechtigkeit von Auswärtigen nie etwas zu befürchten, (welches doch auch alsdann schon schwer zu begreifen seyn wird, wenn diese Ungerechtigkeit nur an seinen eigenen Unterthanen begangen ist,) gesetzt aber, es sey also, so ist das schon immer eine traurige Folge des widerrechtlichen Verfahrens, daß die Denkungsart und die Sitten dadurch verderbet werden. Wie wenig weise Leute giebt es in ei-

che glauben, daß auch wohl bisweilen durch ungerechte Mittel die Wohlfahrt eines Staats befördert werden könne, lehren im Grunde eben dadurch, daß es der Vernunft nicht zuwider sey, solche Maaßregeln zu ergreifen, die an und vor sich von nachtheiligen Folgen sind; und es ist ausgemacht, daß alle bösen Unternehmungen, weñ sie gleich einige Vortheile erzeugen, doch, es sey früher oder später, üble Würkungen nach sich ziehen. Die Geschichte hat es zwar gelehrt, daß Fürsten nach der bekannten Maxime: Si violandum est jus, regnandi gratia violandum est, aliis rebus pietatem colas, den Umfang ihrer Staaten erweitert, oder die Einkünfte ihrer Cammer vermehrt haben. Aber es ist auch gewiß, daß eben diese Maaßregeln Eifersucht und Mißtrauen gegen sie bey auswärtigen Regenten, Misvergnügen und Haß bei den Unterthanen erwecket, und oftmals in der Folge ihnen ein Verderben zugezogen haben, das eine Folge jener ungerechten Unternehmungen war. Und gesetzt, ein Fürst habe wegen solcher Ungerechtigkeit von Auswärtigen nie etwas zu befürchten, (welches doch auch alsdann schon schwer zu begreifen seyn wird, wenn diese Ungerechtigkeit nur an seinen eigenen Unterthanen begangen ist,) gesetzt aber, es sey also, so ist das schon immer eine traurige Folge des widerrechtlichen Verfahrens, daß die Denkungsart und die Sitten dadurch verderbet werden. Wie wenig weise Leute giebt es in ei-

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[915/0927] che glauben, daß auch wohl bisweilen durch ungerechte Mittel die Wohlfahrt eines Staats befördert werden könne, lehren im Grunde eben dadurch, daß es der Vernunft nicht zuwider sey, solche Maaßregeln zu ergreifen, die an und vor sich von nachtheiligen Folgen sind; und es ist ausgemacht, daß alle bösen Unternehmungen, weñ sie gleich einige Vortheile erzeugen, doch, es sey früher oder später, üble Würkungen nach sich ziehen. Die Geschichte hat es zwar gelehrt, daß Fürsten nach der bekannten Maxime: Si violandum est jus, regnandi gratia violandum est, aliis rebus pietatem colas, den Umfang ihrer Staaten erweitert, oder die Einkünfte ihrer Cammer vermehrt haben. Aber es ist auch gewiß, daß eben diese Maaßregeln Eifersucht und Mißtrauen gegen sie bey auswärtigen Regenten, Misvergnügen und Haß bei den Unterthanen erwecket, und oftmals in der Folge ihnen ein Verderben zugezogen haben, das eine Folge jener ungerechten Unternehmungen war. Und gesetzt, ein Fürst habe wegen solcher Ungerechtigkeit von Auswärtigen nie etwas zu befürchten, (welches doch auch alsdann schon schwer zu begreifen seyn wird, wenn diese Ungerechtigkeit nur an seinen eigenen Unterthanen begangen ist,) gesetzt aber, es sey also, so ist das schon immer eine traurige Folge des widerrechtlichen Verfahrens, daß die Denkungsart und die Sitten dadurch verderbet werden. Wie wenig weise Leute giebt es in ei-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 915. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/927>, abgerufen am 23.11.2024.