che glauben, daß auch wohl bisweilen durch ungerechte Mittel die Wohlfahrt eines Staats befördert werden könne, lehren im Grunde eben dadurch, daß es der Vernunft nicht zuwider sey, solche Maaßregeln zu ergreifen, die an und vor sich von nachtheiligen Folgen sind; und es ist ausgemacht, daß alle bösen Unternehmungen, wenn sie gleich einige Vortheile erzeugen, doch, es sey früher oder später, üble Würkungen nach sich ziehen. Die Geschichte hat es zwar gelehrt, daß Fürsten nach der bekannten Maxime: Si violandum est jus, regnandi gratia violandum est, aliis rebus pietatem colas, den Umfang ihrer Staaten erweitert, oder die Einkünfte ihrer Cammer vermehrt haben. Aber es ist auch gewiß, daß eben diese Maaßregeln Eifersucht und Mißtrauen gegen sie bey auswärtigen Regenten, Misvergnügen und Haß bei den Unterthanen erwecket, und oftmals in der Folge ihnen ein Verderben zugezogen haben, das eine Folge jener ungerechten Unternehmungen war. Und gesetzt, ein Fürst habe wegen solcher Ungerechtigkeit von Auswärtigen nie etwas zu befürchten, (welches doch auch alsdann schon schwer zu begreifen seyn wird, wenn diese Ungerechtigkeit nur an seinen eigenen Unterthanen begangen ist,) gesetzt aber, es sey also, so ist das schon immer eine traurige Folge des widerrechtlichen Verfahrens, daß die Denkungsart und die Sitten dadurch verderbet werden. Wie wenig weise Leute giebt es in ei-
che glauben, daß auch wohl bisweilen durch ungerechte Mittel die Wohlfahrt eines Staats befördert werden könne, lehren im Grunde eben dadurch, daß es der Vernunft nicht zuwider sey, solche Maaßregeln zu ergreifen, die an und vor sich von nachtheiligen Folgen sind; und es ist ausgemacht, daß alle bösen Unternehmungen, weñ sie gleich einige Vortheile erzeugen, doch, es sey früher oder später, üble Würkungen nach sich ziehen. Die Geschichte hat es zwar gelehrt, daß Fürsten nach der bekannten Maxime: Si violandum est jus, regnandi gratia violandum est, aliis rebus pietatem colas, den Umfang ihrer Staaten erweitert, oder die Einkünfte ihrer Cammer vermehrt haben. Aber es ist auch gewiß, daß eben diese Maaßregeln Eifersucht und Mißtrauen gegen sie bey auswärtigen Regenten, Misvergnügen und Haß bei den Unterthanen erwecket, und oftmals in der Folge ihnen ein Verderben zugezogen haben, das eine Folge jener ungerechten Unternehmungen war. Und gesetzt, ein Fürst habe wegen solcher Ungerechtigkeit von Auswärtigen nie etwas zu befürchten, (welches doch auch alsdann schon schwer zu begreifen seyn wird, wenn diese Ungerechtigkeit nur an seinen eigenen Unterthanen begangen ist,) gesetzt aber, es sey also, so ist das schon immer eine traurige Folge des widerrechtlichen Verfahrens, daß die Denkungsart und die Sitten dadurch verderbet werden. Wie wenig weise Leute giebt es in ei-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0927"n="915"/>
che glauben, daß auch wohl bisweilen durch ungerechte Mittel die Wohlfahrt eines Staats befördert werden könne, lehren im Grunde eben dadurch, daß es der Vernunft nicht zuwider sey, solche Maaßregeln zu ergreifen, die an und vor sich von nachtheiligen Folgen sind; und es ist ausgemacht, daß alle bösen Unternehmungen, weñ sie gleich einige Vortheile erzeugen, doch, es sey früher oder später, üble Würkungen nach sich ziehen. Die Geschichte hat es zwar gelehrt, daß Fürsten nach der bekannten Maxime: Si violandum est jus, regnandi gratia violandum est, aliis rebus pietatem colas, den Umfang ihrer Staaten erweitert, oder die Einkünfte ihrer Cammer vermehrt haben. Aber es ist auch gewiß, daß eben diese Maaßregeln Eifersucht und Mißtrauen gegen sie bey auswärtigen Regenten, Misvergnügen und Haß bei den Unterthanen erwecket, und oftmals in der Folge ihnen ein Verderben zugezogen haben, das eine Folge jener ungerechten Unternehmungen war. Und gesetzt, ein Fürst habe wegen solcher Ungerechtigkeit von Auswärtigen nie etwas zu befürchten, (welches doch auch alsdann schon schwer zu begreifen seyn wird, wenn diese Ungerechtigkeit nur an seinen eigenen Unterthanen begangen ist,) gesetzt aber, es sey also, so ist das schon immer eine traurige Folge des widerrechtlichen Verfahrens, daß die Denkungsart und die Sitten dadurch verderbet werden. Wie wenig weise Leute giebt es in ei-
</p></div></body></text></TEI>
[915/0927]
che glauben, daß auch wohl bisweilen durch ungerechte Mittel die Wohlfahrt eines Staats befördert werden könne, lehren im Grunde eben dadurch, daß es der Vernunft nicht zuwider sey, solche Maaßregeln zu ergreifen, die an und vor sich von nachtheiligen Folgen sind; und es ist ausgemacht, daß alle bösen Unternehmungen, weñ sie gleich einige Vortheile erzeugen, doch, es sey früher oder später, üble Würkungen nach sich ziehen. Die Geschichte hat es zwar gelehrt, daß Fürsten nach der bekannten Maxime: Si violandum est jus, regnandi gratia violandum est, aliis rebus pietatem colas, den Umfang ihrer Staaten erweitert, oder die Einkünfte ihrer Cammer vermehrt haben. Aber es ist auch gewiß, daß eben diese Maaßregeln Eifersucht und Mißtrauen gegen sie bey auswärtigen Regenten, Misvergnügen und Haß bei den Unterthanen erwecket, und oftmals in der Folge ihnen ein Verderben zugezogen haben, das eine Folge jener ungerechten Unternehmungen war. Und gesetzt, ein Fürst habe wegen solcher Ungerechtigkeit von Auswärtigen nie etwas zu befürchten, (welches doch auch alsdann schon schwer zu begreifen seyn wird, wenn diese Ungerechtigkeit nur an seinen eigenen Unterthanen begangen ist,) gesetzt aber, es sey also, so ist das schon immer eine traurige Folge des widerrechtlichen Verfahrens, daß die Denkungsart und die Sitten dadurch verderbet werden. Wie wenig weise Leute giebt es in ei-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 915. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/927>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.