det alle gesezmäßige Mittel an, die Ordnung wiederherzustellen. Aber man wird schwerlich behaupten können, daß er während der Zeit als ein Unterthan anzusehen sei, du durch die Schuld des andern Theils die rechtmäßige Ausübung der obersten Gewalt auf einige Zeit unmöglich gemacht, und folglig der ganze Staat in gewißer Maaße auf eben diese Zeit aufgehoben ist. Die Geseze der Vernunft, welche eigentlig nichts anders, als der Ausdruk der höchsten Güte sind, wollen, daß man nie zu härtern mitteln schreiten solle, so lange man gütige und gelinde, die eben das, was jene, ausrichten können, in seiner Gewalt hat. Es wird also der Vernunft gemäß sein, daß auf vorbeschriebene Art beleidigte Bürger von ihrem sie kränkenden Fürsten zuerst durch Vorstellungen und Bitten Genugthuung und Abänderung, in Ansehung der erlittenen Beschwerden, zuerhalten sachen. Aber, wenn die Vorstellungen umsonst, die Bitten vergeblich sind, wenn die Thränen der unterdrükten Unschuld das Herz des Beleidigers nicht erweichen können, wenn das Geschrei der Leidenschaft das Ohr betäubt, daß es die Stimme der Menschligkeit nicht höre; so befolgt der leidende Theil mit Recht das Gebot der Selbsterhaltung, und suchel das mit Gewalt zuschüzen, was er durch Güte nicht erhalten kan. Auf diese Art werden unterdrükte Stände eines Staats, ohne, daß sie als
det alle gesezmäßige Mittel an, die Ordnung wiederherzustellen. Aber man wird schwerlich behaupten können, daß er während der Zeit als ein Unterthan anzusehen sei, du durch die Schuld des andern Theils die rechtmäßige Ausübung der obersten Gewalt auf einige Zeit unmöglich gemacht, und folglig der ganze Staat in gewißer Maaße auf eben diese Zeit aufgehoben ist. Die Geseze der Vernunft, welche eigentlig nichts anders, als der Ausdruk der höchsten Güte sind, wollen, daß man nie zu härtern mitteln schreiten solle, so lange man gütige und gelinde, die eben das, was jene, ausrichten können, in seiner Gewalt hat. Es wird also der Vernunft gemäß sein, daß auf vorbeschriebene Art beleidigte Bürger von ihrem sie kränkenden Fürsten zuerst durch Vorstellungen und Bitten Genugthuung und Abänderung, in Ansehung der erlittenen Beschwerden, zuerhalten sachen. Aber, wenn die Vorstellungen umsonst, die Bitten vergeblich sind, wenn die Thränen der unterdrükten Unschuld das Herz des Beleidigers nicht erweichen können, wenn das Geschrei der Leidenschaft das Ohr betäubt, daß es die Stimme der Menschligkeit nicht höre; so befolgt der leidende Theil mit Recht das Gebot der Selbsterhaltung, und suchel das mit Gewalt zuschüzen, was er durch Güte nicht erhalten kan. Auf diese Art werden unterdrükte Stände eines Staats, ohne, daß sie als
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det alle gesezmäßige Mittel an, die Ordnung wiederherzustellen. Aber man wird schwerlich behaupten können, daß er während der Zeit als ein Unterthan anzusehen sei, du durch die Schuld des andern Theils die rechtmäßige Ausübung der obersten Gewalt auf einige Zeit unmöglich gemacht, und folglig der ganze Staat in gewißer Maaße auf eben diese Zeit aufgehoben ist. Die Geseze der Vernunft, welche eigentlig nichts anders, als der Ausdruk der höchsten Güte sind, wollen, daß man nie zu härtern mitteln schreiten solle, so lange man gütige und gelinde, die eben das, was jene, ausrichten können, in seiner Gewalt hat. Es wird also der Vernunft gemäß sein, daß auf vorbeschriebene Art beleidigte Bürger von ihrem sie kränkenden Fürsten zuerst durch Vorstellungen und Bitten Genugthuung und Abänderung, in Ansehung der erlittenen Beschwerden, zuerhalten sachen. Aber, wenn die Vorstellungen umsonst, die Bitten vergeblich sind, wenn die Thränen der unterdrükten Unschuld das Herz des Beleidigers nicht erweichen können, wenn das Geschrei der Leidenschaft das Ohr betäubt, daß es die Stimme der Menschligkeit nicht höre; so befolgt der leidende Theil mit Recht das Gebot der Selbsterhaltung, und suchel das mit Gewalt zuschüzen, was er durch Güte nicht erhalten kan. Auf diese Art werden unterdrükte Stände eines Staats, ohne, daß sie als
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det alle gesezmäßige Mittel an, die Ordnung wiederherzustellen. Aber man wird schwerlich behaupten können, daß er während der Zeit als ein Unterthan anzusehen sei, du durch die Schuld des andern Theils die rechtmäßige Ausübung der obersten Gewalt auf einige Zeit unmöglich gemacht, und folglig der ganze Staat in gewißer Maaße auf eben diese Zeit aufgehoben ist. Die Geseze der Vernunft, welche eigentlig nichts anders, als der Ausdruk der höchsten Güte sind, wollen, daß man nie zu härtern mitteln schreiten solle, so lange man gütige und gelinde, die eben das, was jene, ausrichten können, in seiner Gewalt hat. Es wird also der Vernunft gemäß sein, daß auf vorbeschriebene Art beleidigte Bürger von ihrem sie kränkenden Fürsten zuerst durch Vorstellungen und Bitten Genugthuung und Abänderung, in Ansehung der erlittenen Beschwerden, zuerhalten sachen. Aber, wenn die Vorstellungen umsonst, die Bitten vergeblich sind, wenn die Thränen der unterdrükten Unschuld das Herz des Beleidigers nicht erweichen können, wenn das Geschrei der Leidenschaft das Ohr betäubt, daß es die Stimme der Menschligkeit nicht höre; so befolgt der leidende Theil mit Recht das Gebot der Selbsterhaltung, und suchel das mit Gewalt zuschüzen, was er durch Güte nicht erhalten kan. Auf diese Art werden unterdrükte Stände eines Staats, ohne, daß sie als
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 912. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/924>, abgerufen am 23.11.2024.
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