Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

lich war, hernach meistens muste herausgegeben, auch der Abzug verstattet werden, als die Fürsten der Wiedersteher 1731 sich der Sache annamen: also zogen fast auf einmal über 30000 aus diesem Lande, von welchem ein großes Theil wüste wurde; in Preußen hingegen und in der amerikanischen Landschaft Georgien wurden Wüsten angebauet von diesen meistens dahin verpflanzten Wanderern. Solte die thomasische Lehre gelten, daß aus der Landeshoheit alle Gewalt über den äusern Gottesdienst folge, so konten römischgesinte Fürsten ihre Unterthanen zu dem Gottesdienste zwingen, welchen sie allein für gültig erkanten und in ihrem Lande gestatten wolten: da die Fürsten der Wiedersteher und ihre Rechregelehrten dieses nachmals überiegten, unterschieden sie die den Gottesdienst betreffenden Rechte, so aus der Landeshoheit flößen, von Gemeinschafts Rechten, welche den Fürsten der Wiedersteher von den gleichgesinneten Gemeinen ihrer Lande aufgetragen wären: also blieb doch alles dem Wilküre des Fürsten unterworfen, wen er auch einen rohen Unglauben an den Tag legte, wen er nur zum römischen Aberglauben sich nicht bekante; was noch von Sittenzucht gewesen war, verfiel gänzlig, die Rechtsgelehrten schrien dagegen, als gegen lauter Misbräuche, die Schriftgelehrten redeten sanst und gesällig, wie wohl alles noch stünde, erma-

lich war, hernach meistens muste herausgegeben, auch der Abzug verstattet werden, als die Fürsten der Wiedersteher 1731 sich der Sache annamen: also zogen fast auf einmal über 30000 aus diesem Lande, von welchem ein großes Theil wüste wurde; in Preußen hingegen und in der amerikanischen Landschaft Georgien wurden Wüsten angebauet von diesen meistens dahin verpflanzten Wanderern. Solte die thomasische Lehre gelten, daß aus der Landeshoheit alle Gewalt über den äusern Gottesdienst folge, so konten römischgesinte Fürsten ihre Unterthanen zu dem Gottesdienste zwingen, welchen sie allein für gültig erkanten und in ihrem Lande gestatten wolten: da die Fürsten der Wiedersteher und ihre Rechregelehrten dieses nachmals überiegten, unterschieden sie die den Gottesdienst betreffenden Rechte, so aus der Landeshoheit flößen, von Gemeinschafts Rechten, welche den Fürsten der Wiedersteher von den gleichgesinneten Gemeinen ihrer Lande aufgetragen wären: also blieb doch alles dem Wilküre des Fürsten unterworfen, wen er auch einen rohen Unglauben an den Tag legte, wen er nur zum römischen Aberglauben sich nicht bekante; was noch von Sittenzucht gewesen war, verfiel gänzlig, die Rechtsgelehrten schrien dagegen, als gegen lauter Misbräuche, die Schriftgelehrten redeten sanst und gesällig, wie wohl alles noch stünde, erma-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0877" n="865"/>
lich war, hernach meistens muste herausgegeben, auch der                      Abzug verstattet werden, als die Fürsten der Wiedersteher 1731 sich der Sache                      annamen: also zogen fast auf einmal über 30000 aus diesem Lande, von welchem ein                      großes Theil wüste wurde; in Preußen hingegen und in der amerikanischen                      Landschaft Georgien wurden Wüsten angebauet von diesen meistens dahin                      verpflanzten Wanderern. Solte die thomasische Lehre gelten, daß aus der                      Landeshoheit alle Gewalt über den äusern Gottesdienst folge, so konten                      römischgesinte Fürsten ihre Unterthanen zu dem Gottesdienste zwingen, welchen                      sie allein für gültig erkanten und in ihrem Lande gestatten wolten: da die                      Fürsten der Wiedersteher und ihre Rechregelehrten dieses nachmals überiegten,                      unterschieden sie die den Gottesdienst betreffenden Rechte, so aus der                      Landeshoheit flößen, von Gemeinschafts Rechten, welche den Fürsten der                      Wiedersteher von den gleichgesinneten Gemeinen ihrer Lande aufgetragen wären:                      also blieb doch alles dem Wilküre des Fürsten unterworfen, wen er auch einen                      rohen Unglauben an den Tag legte, wen er nur zum römischen Aberglauben sich                      nicht bekante; was noch von Sittenzucht gewesen war, verfiel gänzlig, die                      Rechtsgelehrten schrien dagegen, als gegen lauter Misbräuche, die                      Schriftgelehrten redeten sanst und gesällig, wie wohl alles noch stünde,                              erma-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[865/0877] lich war, hernach meistens muste herausgegeben, auch der Abzug verstattet werden, als die Fürsten der Wiedersteher 1731 sich der Sache annamen: also zogen fast auf einmal über 30000 aus diesem Lande, von welchem ein großes Theil wüste wurde; in Preußen hingegen und in der amerikanischen Landschaft Georgien wurden Wüsten angebauet von diesen meistens dahin verpflanzten Wanderern. Solte die thomasische Lehre gelten, daß aus der Landeshoheit alle Gewalt über den äusern Gottesdienst folge, so konten römischgesinte Fürsten ihre Unterthanen zu dem Gottesdienste zwingen, welchen sie allein für gültig erkanten und in ihrem Lande gestatten wolten: da die Fürsten der Wiedersteher und ihre Rechregelehrten dieses nachmals überiegten, unterschieden sie die den Gottesdienst betreffenden Rechte, so aus der Landeshoheit flößen, von Gemeinschafts Rechten, welche den Fürsten der Wiedersteher von den gleichgesinneten Gemeinen ihrer Lande aufgetragen wären: also blieb doch alles dem Wilküre des Fürsten unterworfen, wen er auch einen rohen Unglauben an den Tag legte, wen er nur zum römischen Aberglauben sich nicht bekante; was noch von Sittenzucht gewesen war, verfiel gänzlig, die Rechtsgelehrten schrien dagegen, als gegen lauter Misbräuche, die Schriftgelehrten redeten sanst und gesällig, wie wohl alles noch stünde, erma-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/877
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 865. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/877>, abgerufen am 24.06.2024.