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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Fridrich Wilhelm den Römischgesinten seiner Lande ihre Versamlungshäuser verschließen und einige Güter der Abgesonderten einziehen, andere Fürsten thaten desgleichen: sie schloßen auch 1722 unter sich eine bürgerlige Vereinigung, welches gleichwol von einigen Unverständigen getadelt wurde; den da jezt mange bereits die gleichgültige Lauligkeit äuserten, welche nach hundert Jahren in vollem Maaße zuerwarten war, eiferten andere noch so unverständig, als man vor hundert Jahren gewont gewesen. In den österreichischen und benachbarten baierschen Landen hatte das Erkentnis der Warheit können unterdrükket, aber nicht gänzlig vertilget werden; einige der heimligen Wiedersteher verließen almälig diese Länder, die daselbst verharreten hielten ingeheim ihren Gottesdienst und erbaueten sich, so gut sie konten: es nam sich aber der Erzbischof zu Salzburg vor diese Leute zum römischen Gözendienste zuzwingen; worauf sie aus heimligen Liebhabern der Warheit öffentlige Bekenner wurden und, bei verweigerter Freiheit eines gereinigten Gottesdienstes, wenigstens die Erlaubnis auszuwandern verlangten, wie nach dem wesiphälischen Frieden solches kläglige Recht ihnen wenigstens nicht konte verweigert werden; als es ihnen dennoch verweigert wurde, fingen sie an mit Hinterlaßung ihrer Güter zufliehen, wovon doch was beweg-

Fridrich Wilhelm den Römischgesinten seiner Lande ihre Versamlungshäuser verschließen und einige Güter der Abgesonderten einziehen, andere Fürsten thaten desgleichen: sie schloßen auch 1722 unter sich eine bürgerlige Vereinigung, welches gleichwol von einigen Unverständigen getadelt wurde; den da jezt mange bereits die gleichgültige Lauligkeit äuserten, welche nach hundert Jahren in vollem Maaße zuerwarten war, eiferten andere noch so unverständig, als man vor hundert Jahren gewont gewesen. In den österreichischen und benachbarten baierschen Landen hatte das Erkentnis der Warheit können unterdrükket, aber nicht gänzlig vertilget werden; einige der heimligen Wiedersteher verließen almälig diese Länder, die daselbst verharreten hielten ingeheim ihren Gottesdienst und erbaueten sich, so gut sie konten: es nam sich aber der Erzbischof zu Salzburg vor diese Leute zum römischen Gözendienste zuzwingen; worauf sie aus heimligen Liebhabern der Warheit öffentlige Bekenner wurden und, bei verweigerter Freiheit eines gereinigten Gottesdienstes, wenigstens die Erlaubnis auszuwandern verlangten, wie nach dem wesiphälischen Frieden solches kläglige Recht ihnen wenigstens nicht konte verweigert werden; als es ihnen dennoch verweigert wurde, fingen sie an mit Hinterlaßung ihrer Güter zufliehen, wovon doch was beweg-

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Fridrich Wilhelm den Römischgesinten seiner Lande                      ihre Versamlungshäuser verschließen und einige Güter der Abgesonderten                      einziehen, andere Fürsten thaten desgleichen: sie schloßen auch 1722 unter sich                      eine bürgerlige Vereinigung, welches gleichwol von einigen Unverständigen                      getadelt wurde; den da jezt mange bereits die gleichgültige Lauligkeit äuserten,                      welche nach hundert Jahren in vollem Maaße zuerwarten war, eiferten andere noch                      so unverständig, als man vor hundert Jahren gewont gewesen. In den                      österreichischen und benachbarten baierschen Landen hatte das Erkentnis der                      Warheit können unterdrükket, aber nicht gänzlig vertilget werden; einige der                      heimligen Wiedersteher verließen almälig diese Länder, die daselbst verharreten                      hielten ingeheim ihren Gottesdienst und erbaueten sich, so gut sie konten: es                      nam sich aber der Erzbischof zu Salzburg vor diese Leute zum römischen                      Gözendienste zuzwingen; worauf sie aus heimligen Liebhabern der Warheit                      öffentlige Bekenner wurden und, bei verweigerter Freiheit eines gereinigten                      Gottesdienstes, wenigstens die Erlaubnis auszuwandern verlangten, wie nach dem                      wesiphälischen Frieden solches kläglige Recht ihnen wenigstens nicht konte                      verweigert werden; als es ihnen dennoch verweigert wurde, fingen sie an mit                      Hinterlaßung ihrer Güter zufliehen, wovon doch was beweg-
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[864/0876] Fridrich Wilhelm den Römischgesinten seiner Lande ihre Versamlungshäuser verschließen und einige Güter der Abgesonderten einziehen, andere Fürsten thaten desgleichen: sie schloßen auch 1722 unter sich eine bürgerlige Vereinigung, welches gleichwol von einigen Unverständigen getadelt wurde; den da jezt mange bereits die gleichgültige Lauligkeit äuserten, welche nach hundert Jahren in vollem Maaße zuerwarten war, eiferten andere noch so unverständig, als man vor hundert Jahren gewont gewesen. In den österreichischen und benachbarten baierschen Landen hatte das Erkentnis der Warheit können unterdrükket, aber nicht gänzlig vertilget werden; einige der heimligen Wiedersteher verließen almälig diese Länder, die daselbst verharreten hielten ingeheim ihren Gottesdienst und erbaueten sich, so gut sie konten: es nam sich aber der Erzbischof zu Salzburg vor diese Leute zum römischen Gözendienste zuzwingen; worauf sie aus heimligen Liebhabern der Warheit öffentlige Bekenner wurden und, bei verweigerter Freiheit eines gereinigten Gottesdienstes, wenigstens die Erlaubnis auszuwandern verlangten, wie nach dem wesiphälischen Frieden solches kläglige Recht ihnen wenigstens nicht konte verweigert werden; als es ihnen dennoch verweigert wurde, fingen sie an mit Hinterlaßung ihrer Güter zufliehen, wovon doch was beweg-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 864. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/876>, abgerufen am 23.11.2024.