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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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ward ihnen nicht erlaubet, selbige vielmer entfernet und ein Schreiben an sie aufgefangen: auf ein Schreiben an den Herzog, da die Prediger verlangten die bejahenden Bedenken zusehen und die Fürst in zusprechen, antwortete dieser, mit Verweigerung alles Gebetenen, bedrohlig, er wolle nicht hoffen, da er nächstens das heilige Abendmahl zunemen gedächte daß man seinen unzeitigen Eifer zeigen würde, welches wunderlige Folgen haben solte; es waren die Worte eingestoßen, sie gedächten Gotte getreu zusein in Verkündigung des Worts, Reichung der Sakramente, Lösen und Binden; im zweiten Schreiben sagten sie deutlig, der Abfal sei nach ihrer Yberzeugung eine verdamlige Sünde, derselben würden sie sich theilhaftig machen durch Billigung, also durch Ankündigung der Vergebung und Reichung des Abendmals, baten daher um Erlaubnis das Bedenken einiger Versamlungen der Gottesgelerten darüber einzuholen; der Herzog brachte dieses in die geheime Rathsversamlung, lies von da den 10 Herbstm. zurükschreiben, ihnen Unfug vorwerfen, alle schrift- oder mündlige Unterhandlung über die Sache verbieten, die Annemung eines andern Beichtvaters andeuten und befelen ihn, den Fürsten, mit Schriften weiter nicht zubeunruhigen; auf ihre Vorstellung an die gehei-

ward ihnen nicht erlaubet, selbige vielmer entfernet und ein Schreiben an sie aufgefangen: auf ein Schreiben an den Herzog, da die Prediger verlangten die bejahenden Bedenken zusehen und die Fürst in zusprechen, antwortete dieser, mit Verweigerung alles Gebetenen, bedrohlig, er wolle nicht hoffen, da er nächstens das heilige Abendmahl zunemen gedächte daß man seinen unzeitigen Eifer zeigen würde, welches wunderlige Folgen haben solte; es waren die Worte eingestoßen, sie gedächten Gotte getreu zusein in Verkündigung des Worts, Reichung der Sakramente, Lösen und Binden; im zweiten Schreiben sagten sie deutlig, der Abfal sei nach ihrer Yberzeugung eine verdamlige Sünde, derselben würden sie sich theilhaftig machen durch Billigung, also durch Ankündigung der Vergebung und Reichung des Abendmals, baten daher um Erlaubnis das Bedenken einiger Versamlungen der Gottesgelerten darüber einzuholen; der Herzog brachte dieses in die geheime Rathsversamlung, lies von da den 10 Herbstm. zurükschreiben, ihnen Unfug vorwerfen, alle schrift- oder mündlige Unterhandlung über die Sache verbieten, die Annemung eines andern Beichtvaters andeuten und befelen ihn, den Fürsten, mit Schriften weiter nicht zubeunruhigen; auf ihre Vorstellung an die gehei-

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[845/0857] ward ihnen nicht erlaubet, selbige vielmer entfernet und ein Schreiben an sie aufgefangen: auf ein Schreiben an den Herzog, da die Prediger verlangten die bejahenden Bedenken zusehen und die Fürst in zusprechen, antwortete dieser, mit Verweigerung alles Gebetenen, bedrohlig, er wolle nicht hoffen, da er nächstens das heilige Abendmahl zunemen gedächte daß man seinen unzeitigen Eifer zeigen würde, welches wunderlige Folgen haben solte; es waren die Worte eingestoßen, sie gedächten Gotte getreu zusein in Verkündigung des Worts, Reichung der Sakramente, Lösen und Binden; im zweiten Schreiben sagten sie deutlig, der Abfal sei nach ihrer Yberzeugung eine verdamlige Sünde, derselben würden sie sich theilhaftig machen durch Billigung, also durch Ankündigung der Vergebung und Reichung des Abendmals, baten daher um Erlaubnis das Bedenken einiger Versamlungen der Gottesgelerten darüber einzuholen; der Herzog brachte dieses in die geheime Rathsversamlung, lies von da den 10 Herbstm. zurükschreiben, ihnen Unfug vorwerfen, alle schrift- oder mündlige Unterhandlung über die Sache verbieten, die Annemung eines andern Beichtvaters andeuten und befelen ihn, den Fürsten, mit Schriften weiter nicht zubeunruhigen; auf ihre Vorstellung an die gehei-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 845. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/857>, abgerufen am 27.07.2024.