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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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1704 den 26 Jan. verstorben: es geschah 17051705 der Antrag wegen seiner Enkelin, welchen die Fürstin von Anspach ausgeschlagen hatte; Der ehrsüchtige Anton Ulrich sah dieses für eine Gelegenheit an sich und sein Haus höher zubringen, seine Schmeichler, auch die aus den Schriftgelehrten, bestärkten solche Gedanken, redeten von Vortheilen für die ganze Christenheit, machten diese weitgeschweifigte Hofnung zum Grunde den Abfal anzurathen, lehreten also, daß man Böses thun dürfe, wen mir einigem Scheine Gutes daraus zuhoffen, sie beschönigten die römischen Gräuel und Irthümer aufs mögligste, gaben vor, daß zwischen ihnen und dem augsburgischen Bekentniße kein sonderliger Unterschied sei und man mit gutem Gewißen von diesem zu jenen übertreten könte. Die beiden Hofprediger waren anderer Meinung: da die unmittelbaren Eltern den 3 Aug. bei der Unterredung ihr Unvermögen beklagten, weil der, so die Gewalt in Händen hätte, sich von ihnen nicht einreden ließe, sondern vorgäbe, Sünde und Verantwortung dieser Sache wegen auf sich zunemen; dieser Fürst aber darauf den 4 Aug. der Prediger Bedenken verlangte über die Frage vom rechtmäßigem Ybergange zum Papstthume; so wurde von ihnen den 5 mit nein geantwortet: Die gefärdete Fürstin selbst zusprechen

1704 den 26 Jan. verstorben: es geschah 17051705 der Antrag wegen seiner Enkelin, welchen die Fürstin von Anspach ausgeschlagen hatte; Der ehrsüchtige Anton Ulrich sah dieses für eine Gelegenheit an sich und sein Haus höher zubringen, seine Schmeichler, auch die aus den Schriftgelehrten, bestärkten solche Gedanken, redeten von Vortheilen für die ganze Christenheit, machten diese weitgeschweifigte Hofnung zum Grunde den Abfal anzurathen, lehreten also, daß man Böses thun dürfe, wen mir einigem Scheine Gutes daraus zuhoffen, sie beschönigten die römischen Gräuel und Irthümer aufs mögligste, gaben vor, daß zwischen ihnen und dem augsburgischen Bekentniße kein sonderliger Unterschied sei und man mit gutem Gewißen von diesem zu jenen übertreten könte. Die beiden Hofprediger waren anderer Meinung: da die unmittelbaren Eltern den 3 Aug. bei der Unterredung ihr Unvermögen beklagten, weil der, so die Gewalt in Händen hätte, sich von ihnen nicht einreden ließe, sondern vorgäbe, Sünde und Verantwortung dieser Sache wegen auf sich zunemen; dieser Fürst aber darauf den 4 Aug. der Prediger Bedenken verlangte über die Frage vom rechtmäßigem Ybergange zum Papstthume; so wurde von ihnen den 5 mit nein geantwortet: Die gefärdete Fürstin selbst zusprechen

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[844/0856] 1704 den 26 Jan. verstorben: es geschah 1705 der Antrag wegen seiner Enkelin, welchen die Fürstin von Anspach ausgeschlagen hatte; Der ehrsüchtige Anton Ulrich sah dieses für eine Gelegenheit an sich und sein Haus höher zubringen, seine Schmeichler, auch die aus den Schriftgelehrten, bestärkten solche Gedanken, redeten von Vortheilen für die ganze Christenheit, machten diese weitgeschweifigte Hofnung zum Grunde den Abfal anzurathen, lehreten also, daß man Böses thun dürfe, wen mir einigem Scheine Gutes daraus zuhoffen, sie beschönigten die römischen Gräuel und Irthümer aufs mögligste, gaben vor, daß zwischen ihnen und dem augsburgischen Bekentniße kein sonderliger Unterschied sei und man mit gutem Gewißen von diesem zu jenen übertreten könte. Die beiden Hofprediger waren anderer Meinung: da die unmittelbaren Eltern den 3 Aug. bei der Unterredung ihr Unvermögen beklagten, weil der, so die Gewalt in Händen hätte, sich von ihnen nicht einreden ließe, sondern vorgäbe, Sünde und Verantwortung dieser Sache wegen auf sich zunemen; dieser Fürst aber darauf den 4 Aug. der Prediger Bedenken verlangte über die Frage vom rechtmäßigem Ybergange zum Papstthume; so wurde von ihnen den 5 mit nein geantwortet: Die gefärdete Fürstin selbst zusprechen 1705

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 844. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/856>, abgerufen am 23.11.2024.