Unter dem einsam geschäftigen Rudolphe 2, der die Zeit mit unzeitigen Künsten zubrachte und seine Räthe walten lies, namen in Teutschlande die Beschwerden der Wiedersteher zu, sonderlig wegen der Urtheile des Reichshofraths, dem doch die Gerichtbarkeit nicht eigentlig zukam: wieder dieselben und überhaupt um die Glaubensfreiheit sicher zustellen, schloßen 1603 verschiedene, sonderlig von den strengern Bekennern, eine Vereinigung, die nachher mermals erneuert und erweitert wurde: da der Pfalzgraf das Haupt solcher Vereinigung war; so wolte der Kurfürst von Sachsen selbiger nicht beitreten, suchte vielmer steets mit dem Kaiser in gutem Vernemen zustehen aus vorgegebener und eingebildeter Sicherheit beim ungeänderten augsburgischen Bekenntniße: es entzweieten sich auch die Enkel Philips von Hessen wegen der Länder ihres 1604 erblos verstorbenen Vättern zu Marpurg; der zu Caßel hielt sich zu den strengern Wiederstehern und war in der Vereinigung, die von Darmstadt pflichteten dem ungeänderten Bekentniße bei und wurden vom kaiserligen Hofe unterstuzet: dergleichen Zwistigkeiten fanden sich merere unter den Bekennern, bei aller vom römischen Theile verübter Gewalt. Paderborn wurde vom dasigen Bischofe überwältiget, der Stadtrath verändert, der gereinigte Gottesdienst gänzlig
Unter dem einsam geschäftigen Rudolphe 2, der die Zeit mit unzeitigen Künsten zubrachte und seine Räthe walten lies, namen in Teutschlande die Beschwerden der Wiedersteher zu, sonderlig wegen der Urtheile des Reichshofraths, dem doch die Gerichtbarkeit nicht eigentlig zukam: wieder dieselben und überhaupt um die Glaubensfreiheit sicher zustellen, schloßen 1603 verschiedene, sonderlig von den strengern Bekennern, eine Vereinigung, die nachher mermals erneuert und erweitert wurde: da der Pfalzgraf das Haupt solcher Vereinigung war; so wolte der Kurfürst von Sachsen selbiger nicht beitreten, suchte vielmer steets mit dem Kaiser in gutem Vernemen zustehen aus vorgegebener und eingebildeter Sicherheit beim ungeänderten augsburgischen Bekenntniße: es entzweieten sich auch die Enkel Philips von Hessen wegen der Länder ihres 1604 erblos verstorbenen Vättern zu Marpurg; der zu Caßel hielt sich zu den strengern Wiederstehern und war in der Vereinigung, die von Darmstadt pflichteten dem ungeänderten Bekentniße bei und wurden vom kaiserligen Hofe unterstuzet: dergleichen Zwistigkeiten fanden sich merere unter den Bekennern, bei aller vom römischen Theile verübter Gewalt. Paderborn wurde vom dasigen Bischofe überwältiget, der Stadtrath verändert, der gereinigte Gottesdienst gänzlig
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0815"n="803"/><p>Unter dem einsam geschäftigen Rudolphe 2, der die Zeit mit unzeitigen Künsten zubrachte und seine Räthe walten lies, namen in Teutschlande die Beschwerden der Wiedersteher zu, sonderlig wegen der Urtheile des Reichshofraths, dem doch die Gerichtbarkeit nicht eigentlig zukam: wieder dieselben und überhaupt um die Glaubensfreiheit sicher zustellen, schloßen 1603 verschiedene, sonderlig von den strengern Bekennern, eine Vereinigung, die nachher mermals erneuert und erweitert wurde: da der Pfalzgraf das Haupt solcher Vereinigung war; so wolte der Kurfürst von Sachsen selbiger nicht beitreten, suchte vielmer steets mit dem Kaiser in gutem Vernemen zustehen aus vorgegebener und eingebildeter Sicherheit beim ungeänderten augsburgischen Bekenntniße: es entzweieten sich auch die Enkel Philips von Hessen wegen der Länder ihres 1604 erblos verstorbenen Vättern zu Marpurg; der zu Caßel hielt sich zu den strengern Wiederstehern und war in der Vereinigung, die von Darmstadt pflichteten dem ungeänderten Bekentniße bei und wurden vom kaiserligen Hofe unterstuzet: dergleichen Zwistigkeiten fanden sich merere unter den Bekennern, bei aller vom römischen Theile verübter Gewalt. Paderborn wurde vom dasigen Bischofe überwältiget, der Stadtrath verändert, der gereinigte Gottesdienst gänzlig
</p></div></body></text></TEI>
[803/0815]
Unter dem einsam geschäftigen Rudolphe 2, der die Zeit mit unzeitigen Künsten zubrachte und seine Räthe walten lies, namen in Teutschlande die Beschwerden der Wiedersteher zu, sonderlig wegen der Urtheile des Reichshofraths, dem doch die Gerichtbarkeit nicht eigentlig zukam: wieder dieselben und überhaupt um die Glaubensfreiheit sicher zustellen, schloßen 1603 verschiedene, sonderlig von den strengern Bekennern, eine Vereinigung, die nachher mermals erneuert und erweitert wurde: da der Pfalzgraf das Haupt solcher Vereinigung war; so wolte der Kurfürst von Sachsen selbiger nicht beitreten, suchte vielmer steets mit dem Kaiser in gutem Vernemen zustehen aus vorgegebener und eingebildeter Sicherheit beim ungeänderten augsburgischen Bekenntniße: es entzweieten sich auch die Enkel Philips von Hessen wegen der Länder ihres 1604 erblos verstorbenen Vättern zu Marpurg; der zu Caßel hielt sich zu den strengern Wiederstehern und war in der Vereinigung, die von Darmstadt pflichteten dem ungeänderten Bekentniße bei und wurden vom kaiserligen Hofe unterstuzet: dergleichen Zwistigkeiten fanden sich merere unter den Bekennern, bei aller vom römischen Theile verübter Gewalt. Paderborn wurde vom dasigen Bischofe überwältiget, der Stadtrath verändert, der gereinigte Gottesdienst gänzlig
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 803. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/815>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.