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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Unter dem einsam geschäftigen Rudolphe 2, der die Zeit mit unzeitigen Künsten zubrachte und seine Räthe walten lies, namen in Teutschlande die Beschwerden der Wiedersteher zu, sonderlig wegen der Urtheile des Reichshofraths, dem doch die Gerichtbarkeit nicht eigentlig zukam: wieder dieselben und überhaupt um die Glaubensfreiheit sicher zustellen, schloßen 1603 verschiedene, sonderlig von den strengern Bekennern, eine Vereinigung, die nachher mermals erneuert und erweitert wurde: da der Pfalzgraf das Haupt solcher Vereinigung war; so wolte der Kurfürst von Sachsen selbiger nicht beitreten, suchte vielmer steets mit dem Kaiser in gutem Vernemen zustehen aus vorgegebener und eingebildeter Sicherheit beim ungeänderten augsburgischen Bekenntniße: es entzweieten sich auch die Enkel Philips von Hessen wegen der Länder ihres 1604 erblos verstorbenen Vättern zu Marpurg; der zu Caßel hielt sich zu den strengern Wiederstehern und war in der Vereinigung, die von Darmstadt pflichteten dem ungeänderten Bekentniße bei und wurden vom kaiserligen Hofe unterstuzet: dergleichen Zwistigkeiten fanden sich merere unter den Bekennern, bei aller vom römischen Theile verübter Gewalt. Paderborn wurde vom dasigen Bischofe überwältiget, der Stadtrath verändert, der gereinigte Gottesdienst gänzlig

Unter dem einsam geschäftigen Rudolphe 2, der die Zeit mit unzeitigen Künsten zubrachte und seine Räthe walten lies, namen in Teutschlande die Beschwerden der Wiedersteher zu, sonderlig wegen der Urtheile des Reichshofraths, dem doch die Gerichtbarkeit nicht eigentlig zukam: wieder dieselben und überhaupt um die Glaubensfreiheit sicher zustellen, schloßen 1603 verschiedene, sonderlig von den strengern Bekennern, eine Vereinigung, die nachher mermals erneuert und erweitert wurde: da der Pfalzgraf das Haupt solcher Vereinigung war; so wolte der Kurfürst von Sachsen selbiger nicht beitreten, suchte vielmer steets mit dem Kaiser in gutem Vernemen zustehen aus vorgegebener und eingebildeter Sicherheit beim ungeänderten augsburgischen Bekenntniße: es entzweieten sich auch die Enkel Philips von Hessen wegen der Länder ihres 1604 erblos verstorbenen Vättern zu Marpurg; der zu Caßel hielt sich zu den strengern Wiederstehern und war in der Vereinigung, die von Darmstadt pflichteten dem ungeänderten Bekentniße bei und wurden vom kaiserligen Hofe unterstuzet: dergleichen Zwistigkeiten fanden sich merere unter den Bekennern, bei aller vom römischen Theile verübter Gewalt. Paderborn wurde vom dasigen Bischofe überwältiget, der Stadtrath verändert, der gereinigte Gottesdienst gänzlig

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[803/0815] Unter dem einsam geschäftigen Rudolphe 2, der die Zeit mit unzeitigen Künsten zubrachte und seine Räthe walten lies, namen in Teutschlande die Beschwerden der Wiedersteher zu, sonderlig wegen der Urtheile des Reichshofraths, dem doch die Gerichtbarkeit nicht eigentlig zukam: wieder dieselben und überhaupt um die Glaubensfreiheit sicher zustellen, schloßen 1603 verschiedene, sonderlig von den strengern Bekennern, eine Vereinigung, die nachher mermals erneuert und erweitert wurde: da der Pfalzgraf das Haupt solcher Vereinigung war; so wolte der Kurfürst von Sachsen selbiger nicht beitreten, suchte vielmer steets mit dem Kaiser in gutem Vernemen zustehen aus vorgegebener und eingebildeter Sicherheit beim ungeänderten augsburgischen Bekenntniße: es entzweieten sich auch die Enkel Philips von Hessen wegen der Länder ihres 1604 erblos verstorbenen Vättern zu Marpurg; der zu Caßel hielt sich zu den strengern Wiederstehern und war in der Vereinigung, die von Darmstadt pflichteten dem ungeänderten Bekentniße bei und wurden vom kaiserligen Hofe unterstuzet: dergleichen Zwistigkeiten fanden sich merere unter den Bekennern, bei aller vom römischen Theile verübter Gewalt. Paderborn wurde vom dasigen Bischofe überwältiget, der Stadtrath verändert, der gereinigte Gottesdienst gänzlig

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 803. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/815>, abgerufen am 23.11.2024.