ihrer Streitigkeiten; daher wurden sie aus der Versamlung gestoßen und mit ihrer Lehre verdammet, sämtlige Lehrer abgesezet und verhaget, ihre gottesdienstligen Zusammenkünfte bei schwerer Strafe verboten, mit Vorgeben, daß ihnen gnugsame Gewißensfreiheit bliebe, wen keine Untersuchung angestellet würde wegen deßen, was vor sich ein jeder gedächte, und jeden freistünde mit seinen Hausgenoßen daheim zubeten: sie redeten sogar der Verfolgung das Wort und erklärten die Hinrichtung der Irgläubigen haereticorum für recht, wenigstens der halsstarrigen, qualificatorum, deren Unterschied von andern simplicibus doch nicht gnugsam von ihnen bestimmet wurde: Die ausgestoßenen Belehter hingen trieben ihren Saz von der Duldung weiter, die sie wegen der fünf Stükke gesuchet hatten und nun auf alle nicht unentberlige Lehren ausdeneten, also, daß eine Verschiedenheit in geringern Stükken die Verbindung zu einer Gemeine nicht hindern solte bei denen, so in den vornemsten Grundlehren übereinstimten, da nur die, so andere zu ihrer Meinung zwingen wolten, wie auch die Gözendiener, den Grund umstießen und alle brüderuge Verbindung aufhüben; sie flüchteten damals nach Frankreich und Holstein, erhielten aber nach wenigen Jahren wiederum einige Freiheit des Gottesdienstes in den vereinigten Landschaften, wohin sie zurükkamen.
ihrer Streitigkeiten; daher wurden sie aus der Versamlung gestoßen und mit ihrer Lehre verdammet, sämtlige Lehrer abgesezet und verhaget, ihre gottesdienstligen Zusammenkünfte bei schwerer Strafe verboten, mit Vorgeben, daß ihnen gnugsame Gewißensfreiheit bliebe, wen keine Untersuchung angestellet würde wegen deßen, was vor sich ein jeder gedächte, und jeden freistünde mit seinen Hausgenoßen daheim zubeten: sie redeten sogar der Verfolgung das Wort und erklärten die Hinrichtung der Irgläubigen haereticorum für recht, wenigstens der halsstarrigen, qualificatorum, deren Unterschied von andern simplicibus doch nicht gnugsam von ihnen bestimmet wurde: Die ausgestoßenen Belehter hingen trieben ihren Saz von der Duldung weiter, die sie wegen der fünf Stükke gesuchet hatten und nun auf alle nicht unentberlige Lehren ausdeneten, also, daß eine Verschiedenheit in geringern Stükken die Verbindung zu einer Gemeine nicht hindern solte bei denen, so in den vornemsten Grundlehren übereinstimten, da nur die, so andere zu ihrer Meinung zwingen wolten, wie auch die Gözendiener, den Grund umstießen und alle brüderuge Verbindung aufhüben; sie flüchteten damals nach Frankreich und Holstein, erhielten aber nach wenigen Jahren wiederum einige Freiheit des Gottesdienstes in den vereinigten Landschaften, wohin sie zurükkamen.
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ihrer Streitigkeiten; daher wurden sie aus der Versamlung gestoßen und mit ihrer Lehre verdammet, sämtlige Lehrer abgesezet und verhaget, ihre gottesdienstligen Zusammenkünfte bei schwerer Strafe verboten, mit Vorgeben, daß ihnen gnugsame Gewißensfreiheit bliebe, wen keine Untersuchung angestellet würde wegen deßen, was vor sich ein jeder gedächte, und jeden freistünde mit seinen Hausgenoßen daheim zubeten: sie redeten sogar der Verfolgung das Wort und erklärten die Hinrichtung der Irgläubigen haereticorum für recht, wenigstens der halsstarrigen, qualificatorum, deren Unterschied von andern simplicibus doch nicht gnugsam von ihnen bestimmet wurde: Die ausgestoßenen Belehter hingen trieben ihren Saz von der Duldung weiter, die sie wegen der fünf Stükke gesuchet hatten und nun auf alle nicht unentberlige Lehren ausdeneten, also, daß eine Verschiedenheit in geringern Stükken die Verbindung zu einer Gemeine nicht hindern solte bei denen, so in den vornemsten Grundlehren übereinstimten, da nur die, so andere zu ihrer Meinung zwingen wolten, wie auch die Gözendiener, den Grund umstießen und alle brüderuge Verbindung aufhüben; sie flüchteten damals nach Frankreich und Holstein, erhielten aber nach wenigen Jahren wiederum einige Freiheit des Gottesdienstes in den vereinigten Landschaften, wohin sie zurükkamen.</p></div></body></text></TEI>
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ihrer Streitigkeiten; daher wurden sie aus der Versamlung gestoßen und mit ihrer Lehre verdammet, sämtlige Lehrer abgesezet und verhaget, ihre gottesdienstligen Zusammenkünfte bei schwerer Strafe verboten, mit Vorgeben, daß ihnen gnugsame Gewißensfreiheit bliebe, wen keine Untersuchung angestellet würde wegen deßen, was vor sich ein jeder gedächte, und jeden freistünde mit seinen Hausgenoßen daheim zubeten: sie redeten sogar der Verfolgung das Wort und erklärten die Hinrichtung der Irgläubigen haereticorum für recht, wenigstens der halsstarrigen, qualificatorum, deren Unterschied von andern simplicibus doch nicht gnugsam von ihnen bestimmet wurde: Die ausgestoßenen Belehter hingen trieben ihren Saz von der Duldung weiter, die sie wegen der fünf Stükke gesuchet hatten und nun auf alle nicht unentberlige Lehren ausdeneten, also, daß eine Verschiedenheit in geringern Stükken die Verbindung zu einer Gemeine nicht hindern solte bei denen, so in den vornemsten Grundlehren übereinstimten, da nur die, so andere zu ihrer Meinung zwingen wolten, wie auch die Gözendiener, den Grund umstießen und alle brüderuge Verbindung aufhüben; sie flüchteten damals nach Frankreich und Holstein, erhielten aber nach wenigen Jahren wiederum einige Freiheit des Gottesdienstes in den vereinigten Landschaften, wohin sie zurükkamen.
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 802. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/814>, abgerufen am 23.11.2024.
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