Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

ihrer Streitigkeiten; daher wurden sie aus der Versamlung gestoßen und mit ihrer Lehre verdammet, sämtlige Lehrer abgesezet und verhaget, ihre gottesdienstligen Zusammenkünfte bei schwerer Strafe verboten, mit Vorgeben, daß ihnen gnugsame Gewißensfreiheit bliebe, wen keine Untersuchung angestellet würde wegen deßen, was vor sich ein jeder gedächte, und jeden freistünde mit seinen Hausgenoßen daheim zubeten: sie redeten sogar der Verfolgung das Wort und erklärten die Hinrichtung der Irgläubigen haereticorum für recht, wenigstens der halsstarrigen, qualificatorum, deren Unterschied von andern simplicibus doch nicht gnugsam von ihnen bestimmet wurde: Die ausgestoßenen Belehter hingen trieben ihren Saz von der Duldung weiter, die sie wegen der fünf Stükke gesuchet hatten und nun auf alle nicht unentberlige Lehren ausdeneten, also, daß eine Verschiedenheit in geringern Stükken die Verbindung zu einer Gemeine nicht hindern solte bei denen, so in den vornemsten Grundlehren übereinstimten, da nur die, so andere zu ihrer Meinung zwingen wolten, wie auch die Gözendiener, den Grund umstießen und alle brüderuge Verbindung aufhüben; sie flüchteten damals nach Frankreich und Holstein, erhielten aber nach wenigen Jahren wiederum einige Freiheit des Gottesdienstes in den vereinigten Landschaften, wohin sie zurükkamen.

ihrer Streitigkeiten; daher wurden sie aus der Versamlung gestoßen und mit ihrer Lehre verdammet, sämtlige Lehrer abgesezet und verhaget, ihre gottesdienstligen Zusammenkünfte bei schwerer Strafe verboten, mit Vorgeben, daß ihnen gnugsame Gewißensfreiheit bliebe, wen keine Untersuchung angestellet würde wegen deßen, was vor sich ein jeder gedächte, und jeden freistünde mit seinen Hausgenoßen daheim zubeten: sie redeten sogar der Verfolgung das Wort und erklärten die Hinrichtung der Irgläubigen haereticorum für recht, wenigstens der halsstarrigen, qualificatorum, deren Unterschied von andern simplicibus doch nicht gnugsam von ihnen bestimmet wurde: Die ausgestoßenen Belehter hingen trieben ihren Saz von der Duldung weiter, die sie wegen der fünf Stükke gesuchet hatten und nun auf alle nicht unentberlige Lehren ausdeneten, also, daß eine Verschiedenheit in geringern Stükken die Verbindung zu einer Gemeine nicht hindern solte bei denen, so in den vornemsten Grundlehren übereinstimten, da nur die, so andere zu ihrer Meinung zwingen wolten, wie auch die Gözendiener, den Grund umstießen und alle brüderuge Verbindung aufhüben; sie flüchteten damals nach Frankreich und Holstein, erhielten aber nach wenigen Jahren wiederum einige Freiheit des Gottesdienstes in den vereinigten Landschaften, wohin sie zurükkamen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0814" n="802"/>
ihrer Streitigkeiten; daher                      wurden sie aus der Versamlung gestoßen und mit ihrer Lehre verdammet, sämtlige                      Lehrer abgesezet und verhaget, ihre gottesdienstligen Zusammenkünfte bei                      schwerer Strafe verboten, mit Vorgeben, daß ihnen gnugsame Gewißensfreiheit                      bliebe, wen keine Untersuchung angestellet würde wegen deßen, was vor sich ein                      jeder gedächte, und jeden freistünde mit seinen Hausgenoßen daheim zubeten: sie                      redeten sogar der Verfolgung das Wort und erklärten die Hinrichtung der                      Irgläubigen haereticorum für recht, wenigstens der halsstarrigen,                      qualificatorum, deren Unterschied von andern simplicibus doch nicht gnugsam von                      ihnen bestimmet wurde: Die ausgestoßenen Belehter hingen trieben ihren Saz von                      der Duldung weiter, die sie wegen der fünf Stükke gesuchet hatten und nun auf                      alle nicht unentberlige Lehren ausdeneten, also, daß eine Verschiedenheit in                      geringern Stükken die Verbindung zu einer Gemeine nicht hindern solte bei denen,                      so in den vornemsten Grundlehren übereinstimten, da nur die, so andere zu ihrer                      Meinung zwingen wolten, wie auch die Gözendiener, den Grund umstießen und alle                      brüderuge Verbindung aufhüben; sie flüchteten damals nach Frankreich und                      Holstein, erhielten aber nach wenigen Jahren wiederum einige Freiheit des                      Gottesdienstes in den vereinigten Landschaften, wohin sie zurükkamen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[802/0814] ihrer Streitigkeiten; daher wurden sie aus der Versamlung gestoßen und mit ihrer Lehre verdammet, sämtlige Lehrer abgesezet und verhaget, ihre gottesdienstligen Zusammenkünfte bei schwerer Strafe verboten, mit Vorgeben, daß ihnen gnugsame Gewißensfreiheit bliebe, wen keine Untersuchung angestellet würde wegen deßen, was vor sich ein jeder gedächte, und jeden freistünde mit seinen Hausgenoßen daheim zubeten: sie redeten sogar der Verfolgung das Wort und erklärten die Hinrichtung der Irgläubigen haereticorum für recht, wenigstens der halsstarrigen, qualificatorum, deren Unterschied von andern simplicibus doch nicht gnugsam von ihnen bestimmet wurde: Die ausgestoßenen Belehter hingen trieben ihren Saz von der Duldung weiter, die sie wegen der fünf Stükke gesuchet hatten und nun auf alle nicht unentberlige Lehren ausdeneten, also, daß eine Verschiedenheit in geringern Stükken die Verbindung zu einer Gemeine nicht hindern solte bei denen, so in den vornemsten Grundlehren übereinstimten, da nur die, so andere zu ihrer Meinung zwingen wolten, wie auch die Gözendiener, den Grund umstießen und alle brüderuge Verbindung aufhüben; sie flüchteten damals nach Frankreich und Holstein, erhielten aber nach wenigen Jahren wiederum einige Freiheit des Gottesdienstes in den vereinigten Landschaften, wohin sie zurükkamen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/814
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 802. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/814>, abgerufen am 23.11.2024.