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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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gerechtem Rathe in ihrem Sünden gelaßen, Gott habe dabei nicht auf den Glauben oder die Besrung der Erwelten gesehen, sondern beschloßen Glauben und Beharren in der Gotseligkeit seinen Auserwelten zuverleihen und sie also selig zumachen, obgleich des Gesalbten Tod hinreichte zur Gnugthuung für alle Menschen, so habe er doch nur bei den Erwelten seine versönende Kraft, Gott würke auch innerlig so kräftig bei den Erwelten, daß sie nicht nur sich bekeren und glauben könten, sondern auch würklig und als von selbst bekeret würden und glaubten, diese warhaften Gläubigen und Wiedergebornen würden durch die Kraft des heiligen Geistes also unterstüzet, daß sie den Glauben weder gänzlig noch endlig verlieren könten; durch die Unterredung wurde nichts ausgerichtet; die Belehrer baten um Duldung, die Stände befalen solche, die Gegenbelehrer verlangten eine Versamlung, auf welcher sie die Sache nach ihrem Willen entscheiden wolten: vor der Unterredung war Konrad Vorst an Armins Stelle nach Leiden berufen worden, auch dahin kommen; ward aber wegen sozinischer Meinungen übel verschrien und konte zur würkligen Verwaltung solches Lehramts nicht gelangen; bald nach der

gerechtem Rathe in ihrem Sünden gelaßen, Gott habe dabei nicht auf den Glauben oder die Besrung der Erwelten gesehen, sondern beschloßen Glauben und Beharren in der Gotseligkeit seinen Auserwelten zuverleihen und sie also selig zumachen, obgleich des Gesalbten Tod hinreichte zur Gnugthuung für alle Menschen, so habe er doch nur bei den Erwelten seine versönende Kraft, Gott würke auch innerlig so kräftig bei den Erwelten, daß sie nicht nur sich bekeren und glauben könten, sondern auch würklig und als von selbst bekeret würden und glaubten, diese warhaften Gläubigen und Wiedergebornen würden durch die Kraft des heiligen Geistes also unterstüzet, daß sie den Glauben weder gänzlig noch endlig verlieren könten; durch die Unterredung wurde nichts ausgerichtet; die Belehrer baten um Duldung, die Stände befalen solche, die Gegenbelehrer verlangten eine Versamlung, auf welcher sie die Sache nach ihrem Willen entscheiden wolten: vor der Unterredung war Konrad Vorst an Armins Stelle nach Leiden berufen worden, auch dahin kommen; ward aber wegen sozinischer Meinungen übel verschrien und konte zur würkligen Verwaltung solches Lehramts nicht gelangen; bald nach der

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[799/0811] gerechtem Rathe in ihrem Sünden gelaßen, Gott habe dabei nicht auf den Glauben oder die Besrung der Erwelten gesehen, sondern beschloßen Glauben und Beharren in der Gotseligkeit seinen Auserwelten zuverleihen und sie also selig zumachen, obgleich des Gesalbten Tod hinreichte zur Gnugthuung für alle Menschen, so habe er doch nur bei den Erwelten seine versönende Kraft, Gott würke auch innerlig so kräftig bei den Erwelten, daß sie nicht nur sich bekeren und glauben könten, sondern auch würklig und als von selbst bekeret würden und glaubten, diese warhaften Gläubigen und Wiedergebornen würden durch die Kraft des heiligen Geistes also unterstüzet, daß sie den Glauben weder gänzlig noch endlig verlieren könten; durch die Unterredung wurde nichts ausgerichtet; die Belehrer baten um Duldung, die Stände befalen solche, die Gegenbelehrer verlangten eine Versamlung, auf welcher sie die Sache nach ihrem Willen entscheiden wolten: vor der Unterredung war Konrad Vorst an Armins Stelle nach Leiden berufen worden, auch dahin kommen; ward aber wegen sozinischer Meinungen übel verschrien und konte zur würkligen Verwaltung solches Lehramts nicht gelangen; bald nach der

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 799. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/811>, abgerufen am 18.06.2024.