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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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über streitige Lehren fällen solten, welches der alte römische Brauch vorhin gewesen; Arminius mit seinem Theile verlangte, daß nach den heiligen Schriften allein geurtheilet und alle Verbindung an das unterschriebene Bekentnis aufgehoben, solches auch selbst erst untersuchet werden solte, wogegen Gomarus und sein Theil Bekentnis und Fragestükke als eine zweite Glaubensvorschrift regula secundaria wolten angesehen und nach selbigen die heiligen Schriften erkläret wißen, welches Arminius für gut päpstisch hielt; die Versamlung blieb verschoben: eine abermals 1609zu Hag 1609 veranstallete Unterredung zwischen Gomate und Armine ward unterbrochen durch des leztern Krankheit und hernach den 19 Oct. erfolgten Tod: bei dem Vorhaben die Bekentnisbücher zuuntersuchen, den Streit von der Gnadenwahl zuentscheiden und hiezu eine Versamlung zuberufen, war der Zwist von der Obrigkeit Gewalt in gottesdienstligen Sachen aufs neue rege worden, da die gomaristischen Lehrer alle Streitigkeiten in der Lehre aus eigener Gewalt entscheiden wolten und forderten, daß die von ihnen Verurtheilten solten abgesezet, von der Obrigkeit mit bürgerligen Strafen beleget, auch keinesweges als Bürger geduldet werden; so stark regte sich der Verfolgungsgeist bei denen, die kaum der

über streitige Lehren fällen solten, welches der alte römische Brauch vorhin gewesen; Arminius mit seinem Theile verlangte, daß nach den heiligen Schriften allein geurtheilet und alle Verbindung an das unterschriebene Bekentnis aufgehoben, solches auch selbst erst untersuchet werden solte, wogegen Gomarus und sein Theil Bekentnis und Fragestükke als eine zweite Glaubensvorschrift regula secundaria wolten angesehen und nach selbigen die heiligen Schriften erkläret wißen, welches Arminius für gut päpstisch hielt; die Versamlung blieb verschoben: eine abermals 1609zu Hag 1609 veranstallete Unterredung zwischen Gomate und Armine ward unterbrochen durch des leztern Krankheit und hernach den 19 Oct. erfolgten Tod: bei dem Vorhaben die Bekentnisbücher zuuntersuchen, den Streit von der Gnadenwahl zuentscheiden und hiezu eine Versamlung zuberufen, war der Zwist von der Obrigkeit Gewalt in gottesdienstligen Sachen aufs neue rege worden, da die gomaristischen Lehrer alle Streitigkeiten in der Lehre aus eigener Gewalt entscheiden wolten und forderten, daß die von ihnen Verurtheilten solten abgesezet, von der Obrigkeit mit bürgerligen Strafen beleget, auch keinesweges als Bürger geduldet werden; so stark regte sich der Verfolgungsgeist bei denen, die kaum der

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[796/0808] über streitige Lehren fällen solten, welches der alte römische Brauch vorhin gewesen; Arminius mit seinem Theile verlangte, daß nach den heiligen Schriften allein geurtheilet und alle Verbindung an das unterschriebene Bekentnis aufgehoben, solches auch selbst erst untersuchet werden solte, wogegen Gomarus und sein Theil Bekentnis und Fragestükke als eine zweite Glaubensvorschrift regula secundaria wolten angesehen und nach selbigen die heiligen Schriften erkläret wißen, welches Arminius für gut päpstisch hielt; die Versamlung blieb verschoben: eine abermals zu Hag 1609 veranstallete Unterredung zwischen Gomate und Armine ward unterbrochen durch des leztern Krankheit und hernach den 19 Oct. erfolgten Tod: bei dem Vorhaben die Bekentnisbücher zuuntersuchen, den Streit von der Gnadenwahl zuentscheiden und hiezu eine Versamlung zuberufen, war der Zwist von der Obrigkeit Gewalt in gottesdienstligen Sachen aufs neue rege worden, da die gomaristischen Lehrer alle Streitigkeiten in der Lehre aus eigener Gewalt entscheiden wolten und forderten, daß die von ihnen Verurtheilten solten abgesezet, von der Obrigkeit mit bürgerligen Strafen beleget, auch keinesweges als Bürger geduldet werden; so stark regte sich der Verfolgungsgeist bei denen, die kaum der 1609

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 796. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/808>, abgerufen am 23.11.2024.