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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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tiefsinnig, nach der Weltweisen Art, von der Dreieinigkeit gehandelt, daß dreie eins wären; Arius aber, ein Aeltester, hatte wiedersprochen und behauptet, daß der Sohn einen Anfang seiner Würkligkeit gehabt; welcher aber dieserwegen von dem Bischofe aus der Gemeine gestoßen worden, fand aber starken Anhang Constantin ermanete beide zum Frieden: weil solches nichts furchtete lies er 325 zu Niceä in Bytinien eine Versamlung325 von Bischöfen anstellen; in welcher, durch ein ausfertiges Glaubensbekentnis, die Lehre von der Gleichheit des Sohnes mit dem Vater für rechtgläubig erkläret und Arius verdammet wurde; der auch darauf samt seinen Anhängern von Constantino verbannet ward. Nebstdem bestätigte man daselbst auch den Hauptbischöfen oder Metropoliten, d. i. den Bischöfen der Hauptstädte in den Landschaften die Vorrechte der Aufsicht über die andern, der Einsegnung und Zusammenberufung derselben, welche zur Nachamung der bürgerlichen Verfaßung des Reichs ihnen almälig zugeeignet waren: doch solte auch, obgleich auf einer kleinen Versamlung zu Illiberis 305 den Geistlichen bereits der Umgang mit ihren Weibern untersaget werden: in diesem Stande zu heiraten war schon ungewönlich und wurde zu Nicäa verboten: wie auch zu Illiberis und 314 zu Neocäsarea geschehen. Die Zwistigkeiten, Aussäze und Misbräuche der Christen hinderten das in-

tiefsinnig, nach der Weltweisen Art, von der Dreieinigkeit gehandelt, daß dreie eins wären; Arius aber, ein Aeltester, hatte wiedersprochen und behauptet, daß der Sohn einen Anfang seiner Würkligkeit gehabt; welcher aber dieserwegen von dem Bischofe aus der Gemeine gestoßen worden, fand aber starken Anhang Constantin ermanete beide zum Frieden: weil solches nichts furchtete lies er 325 zu Niceä in Bytinien eine Versamlung325 von Bischöfen anstellen; in welcher, durch ein ausfertiges Glaubensbekentnis, die Lehre von der Gleichheit des Sohnes mit dem Vater für rechtgläubig erkläret und Arius verdammet wurde; der auch darauf samt seinen Anhängern von Constantino verbannet ward. Nebstdem bestätigte man daselbst auch den Hauptbischöfen oder Metropoliten, d. i. den Bischöfen der Hauptstädte in den Landschaften die Vorrechte der Aufsicht über die andern, der Einsegnung und Zusammenberufung derselben, welche zur Nachamung der bürgerlichen Verfaßung des Reichs ihnen almälig zugeeignet waren: doch solte auch, obgleich auf einer kleinen Versamlung zu Illiberis 305 den Geistlichen bereits der Umgang mit ihren Weibern untersaget werden: in diesem Stande zu heiraten war schon ungewönlich und wurde zu Nicäa verboten: wie auch zu Illiberis und 314 zu Neocäsarea geschehen. Die Zwistigkeiten, Aussäze und Misbräuche der Christen hinderten das in-

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[67/0079] tiefsinnig, nach der Weltweisen Art, von der Dreieinigkeit gehandelt, daß dreie eins wären; Arius aber, ein Aeltester, hatte wiedersprochen und behauptet, daß der Sohn einen Anfang seiner Würkligkeit gehabt; welcher aber dieserwegen von dem Bischofe aus der Gemeine gestoßen worden, fand aber starken Anhang Constantin ermanete beide zum Frieden: weil solches nichts furchtete lies er 325 zu Niceä in Bytinien eine Versamlung von Bischöfen anstellen; in welcher, durch ein ausfertiges Glaubensbekentnis, die Lehre von der Gleichheit des Sohnes mit dem Vater für rechtgläubig erkläret und Arius verdammet wurde; der auch darauf samt seinen Anhängern von Constantino verbannet ward. Nebstdem bestätigte man daselbst auch den Hauptbischöfen oder Metropoliten, d. i. den Bischöfen der Hauptstädte in den Landschaften die Vorrechte der Aufsicht über die andern, der Einsegnung und Zusammenberufung derselben, welche zur Nachamung der bürgerlichen Verfaßung des Reichs ihnen almälig zugeeignet waren: doch solte auch, obgleich auf einer kleinen Versamlung zu Illiberis 305 den Geistlichen bereits der Umgang mit ihren Weibern untersaget werden: in diesem Stande zu heiraten war schon ungewönlich und wurde zu Nicäa verboten: wie auch zu Illiberis und 314 zu Neocäsarea geschehen. Die Zwistigkeiten, Aussäze und Misbräuche der Christen hinderten das in- 325

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/79>, abgerufen am 23.11.2024.