Costniz, welche, wie Magdeburg, den Zorn des Kaisers noch nicht abgekaufet hatte, nun in die Acht erkläret und sich dem Hause Oesterreich zu unterwerfen gezwungen wurde; die Lehrer wurden von da und aus endern Städten vertrieben, viele Bürger zogen freiwillig an andere Orte: in Westphalen ward in den Clevischen und einigen gräfligen Ländern auch viele Gewalt mit AEnderung des Gottesdienstes verübet: ganz Niedersachsen blieb hingegen von der AEnderung befreiet; die Stadt Magdeburg, welche zum zweitenmale in die Acht erkläret und allen Benachbarten preis gegeben ward, zeigte in der grösesten Gefar sich standhaft, lies Schriften ausgehen, sowol ihren Wiederstand gegen das Mittelbuch zubezeugen, als wegen anderer Beschuldigungen sich zurechtfertigen: im anspachischen Antheile von Franken fürete man die vorgeschriebenen römischen Gebräuche ein, Markgraf Albrecht von Bareut ging weiter und befal auch die Anrufung der Heiligen; in Heßen hingegen bewiesen sich die Söhne des gefangenen Landgrafen standhaft, gleich den Söhnen des gefangenen Kurfürsten, ohne die meinzischen Anforderungen zuachten; Wolfgang zu Zweibrük erklärte, da er sich dem Kaiser und seiner Gewalt nicht wiedersezen, sondern geschehen laßen wolte; was er äuserlig verfügte, verlangte aber Gewißensfreiheit, für sich und seine Unterthanen: die kaiserligen Erinnerungen, so an Morizen ergingen,
Costniz, welche, wie Magdeburg, den Zorn des Kaisers noch nicht abgekaufet hatte, nun in die Acht erkläret und sich dem Hause Oesterreich zu unterwerfen gezwungen wurde; die Lehrer wurden von da und aus endern Städten vertrieben, viele Bürger zogen freiwillig an andere Orte: in Westphalen ward in den Clevischen und einigen gräfligen Ländern auch viele Gewalt mit AEnderung des Gottesdienstes verübet: ganz Niedersachsen blieb hingegen von der AEnderung befreiet; die Stadt Magdeburg, welche zum zweitenmale in die Acht erkläret und allen Benachbarten preis gegeben ward, zeigte in der grösesten Gefar sich standhaft, lies Schriften ausgehen, sowol ihren Wiederstand gegen das Mittelbuch zubezeugen, als wegen anderer Beschuldigungen sich zurechtfertigen: im anspachischen Antheile von Franken fürete man die vorgeschriebenen römischen Gebräuche ein, Markgraf Albrecht von Bareut ging weiter und befal auch die Anrufung der Heiligen; in Heßen hingegen bewiesen sich die Söhne des gefangenen Landgrafen standhaft, gleich den Söhnen des gefangenen Kurfürsten, ohne die meinzischen Anforderungen zuachten; Wolfgang zu Zweibrük erklärte, da er sich dem Kaiser und seiner Gewalt nicht wiedersezen, sondern geschehen laßen wolte; was er äuserlig verfügte, verlangte aber Gewißensfreiheit, für sich und seine Unterthanen: die kaiserligen Erinnerungen, so an Morizen ergingen,
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Costniz, welche, wie Magdeburg, den Zorn des Kaisers noch nicht abgekaufet hatte, nun in die Acht erkläret und sich dem Hause Oesterreich zu unterwerfen gezwungen wurde; die Lehrer wurden von da und aus endern Städten vertrieben, viele Bürger zogen freiwillig an andere Orte: in Westphalen ward in den Clevischen und einigen gräfligen Ländern auch viele Gewalt mit AEnderung des Gottesdienstes verübet: ganz Niedersachsen blieb hingegen von der AEnderung befreiet; die Stadt Magdeburg, welche zum zweitenmale in die Acht erkläret und allen Benachbarten preis gegeben ward, zeigte in der grösesten Gefar sich standhaft, lies Schriften ausgehen, sowol ihren Wiederstand gegen das Mittelbuch zubezeugen, als wegen anderer Beschuldigungen sich zurechtfertigen: im anspachischen Antheile von Franken fürete man die vorgeschriebenen römischen Gebräuche ein, Markgraf Albrecht von Bareut ging weiter und befal auch die Anrufung der Heiligen; in Heßen hingegen bewiesen sich die Söhne des gefangenen Landgrafen standhaft, gleich den Söhnen des gefangenen Kurfürsten, ohne die meinzischen Anforderungen zuachten; Wolfgang zu Zweibrük erklärte, da er sich dem Kaiser und seiner Gewalt nicht wiedersezen, sondern geschehen laßen wolte; was er äuserlig verfügte, verlangte aber Gewißensfreiheit, für sich und seine Unterthanen: die kaiserligen Erinnerungen, so an Morizen ergingen,
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Costniz, welche, wie Magdeburg, den Zorn des Kaisers noch nicht abgekaufet hatte, nun in die Acht erkläret und sich dem Hause Oesterreich zu unterwerfen gezwungen wurde; die Lehrer wurden von da und aus endern Städten vertrieben, viele Bürger zogen freiwillig an andere Orte: in Westphalen ward in den Clevischen und einigen gräfligen Ländern auch viele Gewalt mit AEnderung des Gottesdienstes verübet: ganz Niedersachsen blieb hingegen von der AEnderung befreiet; die Stadt Magdeburg, welche zum zweitenmale in die Acht erkläret und allen Benachbarten preis gegeben ward, zeigte in der grösesten Gefar sich standhaft, lies Schriften ausgehen, sowol ihren Wiederstand gegen das Mittelbuch zubezeugen, als wegen anderer Beschuldigungen sich zurechtfertigen: im anspachischen Antheile von Franken fürete man die vorgeschriebenen römischen Gebräuche ein, Markgraf Albrecht von Bareut ging weiter und befal auch die Anrufung der Heiligen; in Heßen hingegen bewiesen sich die Söhne des gefangenen Landgrafen standhaft, gleich den Söhnen des gefangenen Kurfürsten, ohne die meinzischen Anforderungen zuachten; Wolfgang zu Zweibrük erklärte, da er sich dem Kaiser und seiner Gewalt nicht wiedersezen, sondern geschehen laßen wolte; was er äuserlig verfügte, verlangte aber Gewißensfreiheit, für sich und seine Unterthanen: die kaiserligen Erinnerungen, so an Morizen ergingen,
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 756. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/768>, abgerufen am 23.11.2024.
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