wobei er den 30 Maj an den Papst mit großer Demuth und Unterwerfung schrieb. Der Papst aber bestelte zu Rom ein Gericht selbige Sache zuentscheiden und ernante den Prierias zum Kläger, lies auch zu Ende Jul. eine Ladung an Luthern ergehen binnen sechzig Tagen zu Rom zuerscheinen, welche durch des Cardinals von Cajetan Besorgung den 7 Aug. an Luthern gebracht wurde: diesen Cardinal einen Dominitaner, hatte der Papst nach Augsburg geschikt zu dem daselbst angesezten Reichstage, wo der Kaiser die Wahl seines Enkels, des Königs Karl von Spanien, zum Nachfolger im römisch teutschen Reiche betreiben wolte, der Cardinal zum Scheine vom Türkenkriege reden, einen Zehnten für den Papst fordern, den Ablashandel unterstüzen solte, beide aber ihres Zweks verfeleten: ehe noch die bestimten sechzig Tage verfloßen waren, lies der Papst den 23 Aug. Befel ab an den Cardinal, daß er Luthern, der bereits für einen Abtrünnigen erkläret sei, zu Augsburg verhören und im Falle des Wiederrufs ihn frei sprechen, sonst aber sich seiner bemächtigen und ihn gen Rom schikken, auch alle seine Beschüzer und Anhänger in den Ban thun und aller Ehre verlustig erklären solte; er schrieb selbiges Tages zugleich an den Kurfürsten Fridrich Ernstson von Sachsen, wen er an Luthers Lehre kein Theil näme, mögte er ihn auch den Schuz versagen, ihn und sei-
wobei er den 30 Maj an den Papst mit großer Demuth und Unterwerfung schrieb. Der Papst aber bestelte zu Rom ein Gericht selbige Sache zuentscheiden und ernante den Prierias zum Kläger, lies auch zu Ende Jul. eine Ladung an Luthern ergehen binnen sechzig Tagen zu Rom zuerscheinen, welche durch des Cardinals von Cajetan Besorgung den 7 Aug. an Luthern gebracht wurde: diesen Cardinal einen Dominitaner, hatte der Papst nach Augsburg geschikt zu dem daselbst angesezten Reichstage, wo der Kaiser die Wahl seines Enkels, des Königs Karl von Spanien, zum Nachfolger im römisch teutschen Reiche betreiben wolte, der Cardinal zum Scheine vom Türkenkriege reden, einen Zehnten für den Papst fordern, den Ablashandel unterstüzen solte, beide aber ihres Zweks verfeleten: ehe noch die bestimten sechzig Tage verfloßen waren, lies der Papst den 23 Aug. Befel ab an den Cardinal, daß er Luthern, der bereits für einen Abtrünnigen erkläret sei, zu Augsburg verhören und im Falle des Wiederrufs ihn frei sprechen, sonst aber sich seiner bemächtigen und ihn gen Rom schikken, auch alle seine Beschüzer und Anhänger in den Ban thun und aller Ehre verlustig erklären solte; er schrieb selbiges Tages zugleich an den Kurfürsten Fridrich Ernstson von Sachsen, wen er an Luthers Lehre kein Theil näme, mögte er ihn auch den Schuz versagen, ihn und sei-
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wobei er den 30 Maj an den Papst mit großer Demuth und Unterwerfung schrieb. Der Papst aber bestelte zu Rom ein Gericht selbige Sache zuentscheiden und ernante den Prierias zum Kläger, lies auch zu Ende Jul. eine Ladung an Luthern ergehen binnen sechzig Tagen zu Rom zuerscheinen, welche durch des Cardinals von Cajetan Besorgung den 7 Aug. an Luthern gebracht wurde: diesen Cardinal einen Dominitaner, hatte der Papst nach Augsburg geschikt zu dem daselbst angesezten Reichstage, wo der Kaiser die Wahl seines Enkels, des Königs Karl von Spanien, zum Nachfolger im römisch teutschen Reiche betreiben wolte, der Cardinal zum Scheine vom Türkenkriege reden, einen Zehnten für den Papst fordern, den Ablashandel unterstüzen solte, beide aber ihres Zweks verfeleten: ehe noch die bestimten sechzig Tage verfloßen waren, lies der Papst den 23 Aug. Befel ab an den Cardinal, daß er Luthern, der bereits für einen Abtrünnigen erkläret sei, zu Augsburg verhören und im Falle des Wiederrufs ihn frei sprechen, sonst aber sich seiner bemächtigen und ihn gen Rom schikken, auch alle seine Beschüzer und Anhänger in den Ban thun und aller Ehre verlustig erklären solte; er schrieb selbiges Tages zugleich an den Kurfürsten Fridrich Ernstson von Sachsen, wen er an Luthers Lehre kein Theil näme, mögte er ihn auch den Schuz versagen, ihn und sei-
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wobei er den 30 Maj an den Papst mit großer Demuth und Unterwerfung schrieb. Der Papst aber bestelte zu Rom ein Gericht selbige Sache zuentscheiden und ernante den Prierias zum Kläger, lies auch zu Ende Jul. eine Ladung an Luthern ergehen binnen sechzig Tagen zu Rom zuerscheinen, welche durch des Cardinals von Cajetan Besorgung den 7 Aug. an Luthern gebracht wurde: diesen Cardinal einen Dominitaner, hatte der Papst nach Augsburg geschikt zu dem daselbst angesezten Reichstage, wo der Kaiser die Wahl seines Enkels, des Königs Karl von Spanien, zum Nachfolger im römisch teutschen Reiche betreiben wolte, der Cardinal zum Scheine vom Türkenkriege reden, einen Zehnten für den Papst fordern, den Ablashandel unterstüzen solte, beide aber ihres Zweks verfeleten: ehe noch die bestimten sechzig Tage verfloßen waren, lies der Papst den 23 Aug. Befel ab an den Cardinal, daß er Luthern, der bereits für einen Abtrünnigen erkläret sei, zu Augsburg verhören und im Falle des Wiederrufs ihn frei sprechen, sonst aber sich seiner bemächtigen und ihn gen Rom schikken, auch alle seine Beschüzer und Anhänger in den Ban thun und aller Ehre verlustig erklären solte; er schrieb selbiges Tages zugleich an den Kurfürsten Fridrich Ernstson von Sachsen, wen er an Luthers Lehre kein Theil näme, mögte er ihn auch den Schuz versagen, ihn und sei-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 660. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/672>, abgerufen am 22.11.2024.
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