den 1 März und noch mals in der zweiten öffentligen Sizung den 2 sich eidlig verpflichten muste zuweichen, worüber nach vielem Anliegen, er endlig auch den 7 eine Bulle ausfertigte, aber an die Flucht und Aufhebung der Versamlung gedachte; wie er dan den 20 mit Fridrichs von Oesterreich Hülfe nach Schafhausen entfloh, wohin er auch die Cardinäle samt seinen Hofleuten entbot: einige Cardinäle folgten, kamen aber meistens almälig zurük: es ward beschloßen den 26 in der dritten öffentligen Sizung, daß die Versamlung ohne Papst fortdauren solte, und als Johan bei seiner weitern Flucht den 29 vor den Thoren von Schafhausen sein eidliges Versprachen wiederrufen hatte, noch dieses, welches schon vor derselben Flucht verabredet war, daß der Papst unter der Versamlung stehe und selbiger gehorchen müße, daß alles, was er dieselben zuwieder unternemen oder sonst verfügen mögte, nichtig sei den 30 Marz und 6 Apr. in der vierten und fünften Sizungen (in des Königs Sigismunds, als Kaisers und Beschüzers, jedesmaliger Gegenwart, fürete den Vorsiz in der dritten Sizung der Cardinal von Kämmerich, in der vierten und fünften der von Ursini, in den folgenden der Cardinal Bischof von Ostia, als erster Cardinal und gab namens der Cardinäle die Einwilligung zu den bekant gemachten Schlüßen, dergleichen sodan von den vier Vorstehern der Völker geschah und endlig von der
den 1 März und noch mals in der zweiten öffentligen Sizung den 2 sich eidlig verpflichten muste zuweichen, worüber nach vielem Anliegen, er endlig auch den 7 eine Bulle ausfertigte, aber an die Flucht und Aufhebung der Versamlung gedachte; wie er dan den 20 mit Fridrichs von Oesterreich Hülfe nach Schafhausen entfloh, wohin er auch die Cardinäle samt seinen Hofleuten entbot: einige Cardinäle folgten, kamen aber meistens almälig zurük: es ward beschloßen den 26 in der dritten öffentligen Sizung, daß die Versamlung ohne Papst fortdauren solte, und als Johan bei seiner weitern Flucht den 29 vor den Thoren von Schafhausen sein eidliges Versprachen wiederrufen hatte, noch dieses, welches schon vor derselben Flucht verabredet war, daß der Papst unter der Versamlung stehe und selbiger gehorchen müße, daß alles, was er dieselben zuwieder unternemen oder sonst verfügen mögte, nichtig sei den 30 Marz und 6 Apr. in der vierten und fünften Sizungen (in des Königs Sigismunds, als Kaisers und Beschüzers, jedesmaliger Gegenwart, fürete den Vorsiz in der dritten Sizung der Cardinal von Kämmerich, in der vierten und fünften der von Ursini, in den folgenden der Cardinal Bischof von Ostia, als erster Cardinal und gab namens der Cardinäle die Einwilligung zu den bekant gemachten Schlüßen, dergleichen sodan von den vier Vorstehern der Völker geschah und endlig von der
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den 1 März und noch mals in der zweiten öffentligen Sizung den 2 sich eidlig verpflichten muste zuweichen, worüber nach vielem Anliegen, er endlig auch den 7 eine Bulle ausfertigte, aber an die Flucht und Aufhebung der Versamlung gedachte; wie er dan den 20 mit Fridrichs von Oesterreich Hülfe nach Schafhausen entfloh, wohin er auch die Cardinäle samt seinen Hofleuten entbot: einige Cardinäle folgten, kamen aber meistens almälig zurük: es ward beschloßen den 26 in der dritten öffentligen Sizung, daß die Versamlung ohne Papst fortdauren solte, und als Johan bei seiner weitern Flucht den 29 vor den Thoren von Schafhausen sein eidliges Versprachen wiederrufen hatte, noch dieses, welches schon vor derselben Flucht verabredet war, daß der Papst unter der Versamlung stehe und selbiger gehorchen müße, daß alles, was er dieselben zuwieder unternemen oder sonst verfügen mögte, nichtig sei den 30 Marz und 6 Apr. in der vierten und fünften Sizungen (in des Königs Sigismunds, als Kaisers und Beschüzers, jedesmaliger Gegenwart, fürete den Vorsiz in der dritten Sizung der Cardinal von Kämmerich, in der vierten und fünften der von Ursini, in den folgenden der Cardinal Bischof von Ostia, als erster Cardinal und gab namens der Cardinäle die Einwilligung zu den bekant gemachten Schlüßen, dergleichen sodan von den vier Vorstehern der Völker geschah und endlig von der
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den 1 März und noch mals in der zweiten öffentligen Sizung den 2 sich eidlig verpflichten muste zuweichen, worüber nach vielem Anliegen, er endlig auch den 7 eine Bulle ausfertigte, aber an die Flucht und Aufhebung der Versamlung gedachte; wie er dan den 20 mit Fridrichs von Oesterreich Hülfe nach Schafhausen entfloh, wohin er auch die Cardinäle samt seinen Hofleuten entbot: einige Cardinäle folgten, kamen aber meistens almälig zurük: es ward beschloßen den 26 in der dritten öffentligen Sizung, daß die Versamlung ohne Papst fortdauren solte, und als Johan bei seiner weitern Flucht den 29 vor den Thoren von Schafhausen sein eidliges Versprachen wiederrufen hatte, noch dieses, welches schon vor derselben Flucht verabredet war, daß der Papst unter der Versamlung stehe und selbiger gehorchen müße, daß alles, was er dieselben zuwieder unternemen oder sonst verfügen mögte, nichtig sei den 30 Marz und 6 Apr. in der vierten und fünften Sizungen (in des Königs Sigismunds, als Kaisers und Beschüzers, jedesmaliger Gegenwart, fürete den Vorsiz in der dritten Sizung der Cardinal von Kämmerich, in der vierten und fünften der von Ursini, in den folgenden der Cardinal Bischof von Ostia, als erster Cardinal und gab namens der Cardinäle die Einwilligung zu den bekant gemachten Schlüßen, dergleichen sodan von den vier Vorstehern der Völker geschah und endlig von der
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 555. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/567>, abgerufen am 25.11.2024.
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