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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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schäfte, als daß man ihnen und ihren Gesandten die Stimme verweigern dürfte; ein anderer Cardinal ging noch weiter und wolte auch die Priester welchen einzelne Gemeinen anvertrauet wären mitstimmen laßen, indem die wenigsten AEbte soviel Abgesonderte unter sich hatten als eine Gemeine Menschen zubegreifen pflegte, ja die andern Priester, auch die Diener solten nicht ausgeschloßen sein: Dieses schien neu, die Aufseher in Städten hatten längst nicht nur die AEltesten und Diener ausgeschloßen, sondern auch die Aufseher auf dem Lande, die sie zur Vermerung ihres Ansehens gar eingehen laßen; jenes war neu, die Päpste, so den Mönchen wol wolten, hatten die AEbte hervor gezogen, aber niemals den später entstandenen Vorstehern gottesdienstliger Dinge oder erhabenen Lehrern ein Stimrecht bei Versamlungen zugestanden. Man fand bald ein anders Mittel der Ybereinstimmung durch Italiäner vorzubeugen; es ward vorgeschlagen und in einer Zusammenkunft den 7 Febr. ausgemacht, daß nach der Vertheilung in vier Völker auch vier Stimmen sein solten; darauf kamen die Väter von den drei andern Völkern mermals zusammen und beschloßen, von Johanne eine Erklärung zufordern, daß er weichen wolle; sie verwarfen den 17 Febr. seine erste und andere Erklärung, als zweideutig, gaben ihm dagegen eine Vorschrift nach welche er in einer algemeinen Versamlung

schäfte, als daß man ihnen und ihren Gesandten die Stimme verweigern dürfte; ein anderer Cardinal ging noch weiter und wolte auch die Priester welchen einzelne Gemeinen anvertrauet wären mitstimmen laßen, indem die wenigsten AEbte soviel Abgesonderte unter sich hatten als eine Gemeine Menschen zubegreifen pflegte, ja die andern Priester, auch die Diener solten nicht ausgeschloßen sein: Dieses schien neu, die Aufseher in Städten hatten längst nicht nur die AEltesten und Diener ausgeschloßen, sondern auch die Aufseher auf dem Lande, die sie zur Vermerung ihres Ansehens gar eingehen laßen; jenes war neu, die Päpste, so den Mönchen wol wolten, hatten die AEbte hervor gezogen, aber niemals den später entstandenen Vorstehern gottesdienstliger Dinge oder erhabenen Lehrern ein Stimrecht bei Versamlungen zugestanden. Man fand bald ein anders Mittel der Ybereinstimmung durch Italiäner vorzubeugen; es ward vorgeschlagen und in einer Zusammenkunft den 7 Febr. ausgemacht, daß nach der Vertheilung in vier Völker auch vier Stimmen sein solten; darauf kamen die Väter von den drei andern Völkern mermals zusammen und beschloßen, von Johanne eine Erklärung zufordern, daß er weichen wolle; sie verwarfen den 17 Febr. seine erste und andere Erklärung, als zweideutig, gaben ihm dagegen eine Vorschrift nach welche er in einer algemeinen Versamlung

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[554/0566] schäfte, als daß man ihnen und ihren Gesandten die Stimme verweigern dürfte; ein anderer Cardinal ging noch weiter und wolte auch die Priester welchen einzelne Gemeinen anvertrauet wären mitstimmen laßen, indem die wenigsten AEbte soviel Abgesonderte unter sich hatten als eine Gemeine Menschen zubegreifen pflegte, ja die andern Priester, auch die Diener solten nicht ausgeschloßen sein: Dieses schien neu, die Aufseher in Städten hatten längst nicht nur die AEltesten und Diener ausgeschloßen, sondern auch die Aufseher auf dem Lande, die sie zur Vermerung ihres Ansehens gar eingehen laßen; jenes war neu, die Päpste, so den Mönchen wol wolten, hatten die AEbte hervor gezogen, aber niemals den später entstandenen Vorstehern gottesdienstliger Dinge oder erhabenen Lehrern ein Stimrecht bei Versamlungen zugestanden. Man fand bald ein anders Mittel der Ybereinstimmung durch Italiäner vorzubeugen; es ward vorgeschlagen und in einer Zusammenkunft den 7 Febr. ausgemacht, daß nach der Vertheilung in vier Völker auch vier Stimmen sein solten; darauf kamen die Väter von den drei andern Völkern mermals zusammen und beschloßen, von Johanne eine Erklärung zufordern, daß er weichen wolle; sie verwarfen den 17 Febr. seine erste und andere Erklärung, als zweideutig, gaben ihm dagegen eine Vorschrift nach welche er in einer algemeinen Versamlung

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 554. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/566>, abgerufen am 27.06.2024.