folger, Benedict 12, war zur Güte geneigt; aber die Drohungen des Königs von Frankreich hinderten die Aussönung mit Ludwige, dem er harte Bedingungen vorschrieb, das Kaiserthum für erledigt und sich für deßen Berweser ausgab: Der Kaiser lies deswegen 1338 im Jul. die Kurfürsten1338 zu Rense zusammen kommen, welche sich vereinigten die Würde des Reichs und ihr Wahlrecht gegen jederman zubehaupten; wobei sie festsezten, daß der, so durch die meisten ihrer Stimmen erwelet worden, König und Kaiser sei, welche verschiedenen Benennungen im Grunde nicht verschieden wären, daß ein solcher Erwelter die Rechte des Reichs handhaben könne, ohne Genemhaltung des Papstes, der nichts über den Kaiser zusagen habe, welcher auch durch Erledigung des Reichs keine Gewalt über selbiges erlange, daß die Krönung ein wilkürliger Gebrauch wäre, und, wen der Papst sich weigerte, von jedem andern Bischofe geschehen könne; dis alles wurde zu Frankfurt im Aug. bei Versamlung der sämtligen Reichsstände bestätiget; auch erging an alle gottesdienstligen Leute der Befel, ohngeachtet päpstligen fortwärenden Verbots, des Gottesdienstes zuwarten, welchem sie dan, alles päpstligen Wiederspruches ohngeachtet, gehorchen musten. Clemens 6 wurde Papst nach Benedicte 1342, bestätigte Johans1342 22 Urtheile, lud Ludwigen vor, lies 13431343
folger, Benedict 12, war zur Güte geneigt; aber die Drohungen des Königs von Frankreich hinderten die Aussönung mit Ludwige, dem er harte Bedingungen vorschrieb, das Kaiserthum für erledigt und sich für deßen Berweser ausgab: Der Kaiser lies deswegen 1338 im Jul. die Kurfürsten1338 zu Rense zusammen kommen, welche sich vereinigten die Würde des Reichs und ihr Wahlrecht gegen jederman zubehaupten; wobei sie festsezten, daß der, so durch die meisten ihrer Stimmen erwelet worden, König und Kaiser sei, welche verschiedenen Benennungen im Grunde nicht verschieden wären, daß ein solcher Erwelter die Rechte des Reichs handhaben könne, ohne Genemhaltung des Papstes, der nichts über den Kaiser zusagen habe, welcher auch durch Erledigung des Reichs keine Gewalt über selbiges erlange, daß die Krönung ein wilkürliger Gebrauch wäre, und, wen der Papst sich weigerte, von jedem andern Bischofe geschehen könne; dis alles wurde zu Frankfurt im Aug. bei Versamlung der sämtligen Reichsstände bestätiget; auch erging an alle gottesdienstligen Leute der Befel, ohngeachtet päpstligen fortwärenden Verbots, des Gottesdienstes zuwarten, welchem sie dan, alles päpstligen Wiederspruches ohngeachtet, gehorchen musten. Clemens 6 wurde Papst nach Benedicte 1342, bestätigte Johans1342 22 Urtheile, lud Ludwigen vor, lies 13431343
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folger, Benedict 12, war zur Güte geneigt; aber die Drohungen des Königs von Frankreich hinderten die Aussönung mit Ludwige, dem er harte Bedingungen vorschrieb, das Kaiserthum für erledigt und sich für deßen Berweser ausgab: Der Kaiser lies deswegen 1338 im Jul. die Kurfürsten<noteplace="right">1338</note> zu Rense zusammen kommen, welche sich vereinigten die Würde des Reichs und ihr Wahlrecht gegen jederman zubehaupten; wobei sie festsezten, daß der, so durch die meisten ihrer Stimmen erwelet worden, König und Kaiser sei, welche verschiedenen Benennungen im Grunde nicht verschieden wären, daß ein solcher Erwelter die Rechte des Reichs handhaben könne, ohne Genemhaltung des Papstes, der nichts über den Kaiser zusagen habe, welcher auch durch Erledigung des Reichs keine Gewalt über selbiges erlange, daß die Krönung ein wilkürliger Gebrauch wäre, und, wen der Papst sich weigerte, von jedem andern Bischofe geschehen könne; dis alles wurde zu Frankfurt im Aug. bei Versamlung der sämtligen Reichsstände bestätiget; auch erging an alle gottesdienstligen Leute der Befel, ohngeachtet päpstligen fortwärenden Verbots, des Gottesdienstes zuwarten, welchem sie dan, alles päpstligen Wiederspruches ohngeachtet, gehorchen musten. Clemens 6 wurde Papst nach Benedicte 1342, bestätigte Johans<noteplace="right">1342</note> 22 Urtheile, lud Ludwigen vor, lies 1343<noteplace="right">1343</note></p></div></body></text></TEI>
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folger, Benedict 12, war zur Güte geneigt; aber die Drohungen des Königs von Frankreich hinderten die Aussönung mit Ludwige, dem er harte Bedingungen vorschrieb, das Kaiserthum für erledigt und sich für deßen Berweser ausgab: Der Kaiser lies deswegen 1338 im Jul. die Kurfürsten zu Rense zusammen kommen, welche sich vereinigten die Würde des Reichs und ihr Wahlrecht gegen jederman zubehaupten; wobei sie festsezten, daß der, so durch die meisten ihrer Stimmen erwelet worden, König und Kaiser sei, welche verschiedenen Benennungen im Grunde nicht verschieden wären, daß ein solcher Erwelter die Rechte des Reichs handhaben könne, ohne Genemhaltung des Papstes, der nichts über den Kaiser zusagen habe, welcher auch durch Erledigung des Reichs keine Gewalt über selbiges erlange, daß die Krönung ein wilkürliger Gebrauch wäre, und, wen der Papst sich weigerte, von jedem andern Bischofe geschehen könne; dis alles wurde zu Frankfurt im Aug. bei Versamlung der sämtligen Reichsstände bestätiget; auch erging an alle gottesdienstligen Leute der Befel, ohngeachtet päpstligen fortwärenden Verbots, des Gottesdienstes zuwarten, welchem sie dan, alles päpstligen Wiederspruches ohngeachtet, gehorchen musten. Clemens 6 wurde Papst nach Benedicte 1342, bestätigte Johans 22 Urtheile, lud Ludwigen vor, lies 1343
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 513. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/525>, abgerufen am 22.11.2024.
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