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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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folgen muste, bis bei ihnen und ihrem Nachfolgern das Gewißen gebrantmalet und verhärtet war; doch ist ihnen auch ausdrüklig solche Strafe in der Offenbarung angedrohet, indem Johannes von den Gerichten Gottes über das abtrünnige Rom und seinen Erstes Strafgenicht.Anhang also schreibet 16, 1. 2: Ich hörete eine starke Stimme aus dem Heiligthume, welche zu den sieben Dienern der götligen Strafgerechtigkeit sagte: Gehet hin und giesset aus die Schalen des götligen Zorns über die Erde, über die Gemeine der Abtrünnigen; als darauf der erste hinging und seine Schale auf die Erde gos, entstund eine arge beschwerlige Drüse an den Menschen die das Malzeichen des Thieres angenommen hatten und sein Bild anbeteten. Indes war dis warhafte Gericht Gottes ein geheimes Gericht, verborgen vor den Augen der Sterbligen; vor der Welt schien das Bekentnis der Lügen und ein dem stolzen Stule geleisteter Dienst den falschen Zeugen und vorsäzligen Knechten der Bosheit Nuzen und Ehre zubringen: wie den der erleuchtete Daniel verkündiget hat 11, 39: Es würde der Fürst, so sich über den Höchsten erhübe, denen, welche die Verehrung seiner Schuzheiligen und sonderlig des von ihm erwelten fremden Gottes, beförderten, zu großer Ehre verhelfen, sie zu Herren machen über

folgen muste, bis bei ihnen und ihrem Nachfolgern das Gewißen gebrantmalet und verhärtet war; doch ist ihnen auch ausdrüklig solche Strafe in der Offenbarung angedrohet, indem Johannes von den Gerichten Gottes über das abtrünnige Rom und seinen Erstes Strafgenicht.Anhang also schreibet 16, 1. 2: Ich hörete eine starke Stimme aus dem Heiligthume, welche zu den sieben Dienern der götligen Strafgerechtigkeit sagte: Gehet hin und giesset aus die Schalen des götligen Zorns über die Erde, über die Gemeine der Abtrünnigen; als darauf der erste hinging und seine Schale auf die Erde gos, entstund eine arge beschwerlige Drüse an den Menschen die das Malzeichen des Thieres angenommen hatten und sein Bild anbeteten. Indes war dis warhafte Gericht Gottes ein geheimes Gericht, verborgen vor den Augen der Sterbligen; vor der Welt schien das Bekentnis der Lügen und ein dem stolzen Stule geleisteter Dienst den falschen Zeugen und vorsäzligen Knechten der Bosheit Nuzen und Ehre zubringen: wie den der erleuchtete Daniel verkündiget hat 11, 39: Es würde der Fürst, so sich über den Höchsten erhübe, denen, welche die Verehrung seiner Schuzheiligen und sonderlig des von ihm erwelten fremden Gottes, beförderten, zu großer Ehre verhelfen, sie zu Herren machen über

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[272/0284] folgen muste, bis bei ihnen und ihrem Nachfolgern das Gewißen gebrantmalet und verhärtet war; doch ist ihnen auch ausdrüklig solche Strafe in der Offenbarung angedrohet, indem Johannes von den Gerichten Gottes über das abtrünnige Rom und seinen Anhang also schreibet 16, 1. 2: Ich hörete eine starke Stimme aus dem Heiligthume, welche zu den sieben Dienern der götligen Strafgerechtigkeit sagte: Gehet hin und giesset aus die Schalen des götligen Zorns über die Erde, über die Gemeine der Abtrünnigen; als darauf der erste hinging und seine Schale auf die Erde gos, entstund eine arge beschwerlige Drüse an den Menschen die das Malzeichen des Thieres angenommen hatten und sein Bild anbeteten. Indes war dis warhafte Gericht Gottes ein geheimes Gericht, verborgen vor den Augen der Sterbligen; vor der Welt schien das Bekentnis der Lügen und ein dem stolzen Stule geleisteter Dienst den falschen Zeugen und vorsäzligen Knechten der Bosheit Nuzen und Ehre zubringen: wie den der erleuchtete Daniel verkündiget hat 11, 39: Es würde der Fürst, so sich über den Höchsten erhübe, denen, welche die Verehrung seiner Schuzheiligen und sonderlig des von ihm erwelten fremden Gottes, beförderten, zu großer Ehre verhelfen, sie zu Herren machen über Erstes Strafgenicht.

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 272. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/284>, abgerufen am 23.11.2024.