ihm und seinen Anhängern das Todesurtheil; da Ludwig solches mildern wolte und nach dem Rathe seiner Hofleute ihn blenden lies, starb er davon dennoch. Die Gewißensunruhe, so sich darauf bei ihm einfand, machte 819ihn 819 geneigt abzudanken, welches auch am dienligsten gewesen wäre, doch lies er sich überreden von solchen Vorhaben abzustehen und aufs neue zuheiraten; berief 821aber 821 die Verbanneten zurük und verzieh allen, die an Bernhards Anschlägen Theil genommen: seine Unruhe drang ihn 822sogar auf dem Reichstage zu Attigni 822 Buße zuthun oder sich der Kirchenzucht öffentlig zuunterwerfen. Durch den Papst 823Paschalis lies er 823 Lotharium zum Kaiser und Könige von Italien krönen, durch welche wiederholte Krönungen vom Papste die Meinung Zuwachs bekam, daß die päpstlige Krönung zur Kaiserwürde nothwendig sei und solche dadurch ertheilet werde. Bei einer gespaltenen Wahl nach Paschalis 824Tode 824 hatte Ludwig mehr Gelegenheit, als vorhin, seine Rechte auszuüben: er lies die Wahl, samt eingelaufenen Klagen über Mängel dortiger Verfaßung, durch Lotharen untersuchen; welcher Eugenium in der Würde bestätigte, mit Erneuerung des Gesezes von zusuchender kaiserligen Genemhaltung vor der Einsegnung eines Papstes. Ebbo, welcher 816 Erzbischof zu Rheims geworden, hatte bereits, bei
ihm und seinen Anhängern das Todesurtheil; da Ludwig solches mildern wolte und nach dem Rathe seiner Hofleute ihn blenden lies, starb er davon dennoch. Die Gewißensunruhe, so sich darauf bei ihm einfand, machte 819ihn 819 geneigt abzudanken, welches auch am dienligsten gewesen wäre, doch lies er sich überreden von solchen Vorhaben abzustehen und aufs neue zuheiraten; berief 821aber 821 die Verbanneten zurük und verzieh allen, die an Bernhards Anschlägen Theil genommen: seine Unruhe drang ihn 822sogar auf dem Reichstage zu Attigni 822 Buße zuthun oder sich der Kirchenzucht öffentlig zuunterwerfen. Durch den Papst 823Paschalis lies er 823 Lotharium zum Kaiser und Könige von Italien krönen, durch welche wiederholte Krönungen vom Papste die Meinung Zuwachs bekam, daß die päpstlige Krönung zur Kaiserwürde nothwendig sei und solche dadurch ertheilet werde. Bei einer gespaltenen Wahl nach Paschalis 824Tode 824 hatte Ludwig mehr Gelegenheit, als vorhin, seine Rechte auszuüben: er lies die Wahl, samt eingelaufenen Klagen über Mängel dortiger Verfaßung, durch Lotharen untersuchen; welcher Eugenium in der Würde bestätigte, mit Erneuerung des Gesezes von zusuchender kaiserligen Genemhaltung vor der Einsegnung eines Papstes. Ebbo, welcher 816 Erzbischof zu Rheims geworden, hatte bereits, bei
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ihm und seinen Anhängern das Todesurtheil; da Ludwig solches mildern wolte und nach dem Rathe seiner Hofleute ihn blenden lies, starb er davon dennoch. Die Gewißensunruhe, so sich darauf bei ihm einfand, machte <noteplace="left">819</note>ihn 819 geneigt abzudanken, welches auch am dienligsten gewesen wäre, doch lies er sich überreden von solchen Vorhaben abzustehen und aufs neue zuheiraten; berief <noteplace="left">821</note>aber 821 die Verbanneten zurük und verzieh allen, die an Bernhards Anschlägen Theil genommen: seine Unruhe drang ihn <noteplace="left">822</note>sogar auf dem Reichstage zu Attigni 822 Buße zuthun oder sich der Kirchenzucht öffentlig zuunterwerfen. Durch den Papst <noteplace="left">823</note>Paschalis lies er 823 Lotharium zum Kaiser und Könige von Italien krönen, durch welche wiederholte Krönungen vom Papste die Meinung Zuwachs bekam, daß die päpstlige Krönung zur Kaiserwürde nothwendig sei und solche dadurch ertheilet werde. Bei einer gespaltenen Wahl nach Paschalis <noteplace="left">824</note>Tode 824 hatte Ludwig mehr Gelegenheit, als vorhin, seine Rechte auszuüben: er lies die Wahl, samt eingelaufenen Klagen über Mängel dortiger Verfaßung, durch Lotharen untersuchen; welcher Eugenium in der Würde bestätigte, mit Erneuerung des Gesezes von zusuchender kaiserligen Genemhaltung vor der Einsegnung eines Papstes. Ebbo, welcher 816 Erzbischof zu Rheims geworden, hatte bereits, bei
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ihm und seinen Anhängern das Todesurtheil; da Ludwig solches mildern wolte und nach dem Rathe seiner Hofleute ihn blenden lies, starb er davon dennoch. Die Gewißensunruhe, so sich darauf bei ihm einfand, machte ihn 819 geneigt abzudanken, welches auch am dienligsten gewesen wäre, doch lies er sich überreden von solchen Vorhaben abzustehen und aufs neue zuheiraten; berief aber 821 die Verbanneten zurük und verzieh allen, die an Bernhards Anschlägen Theil genommen: seine Unruhe drang ihn sogar auf dem Reichstage zu Attigni 822 Buße zuthun oder sich der Kirchenzucht öffentlig zuunterwerfen. Durch den Papst Paschalis lies er 823 Lotharium zum Kaiser und Könige von Italien krönen, durch welche wiederholte Krönungen vom Papste die Meinung Zuwachs bekam, daß die päpstlige Krönung zur Kaiserwürde nothwendig sei und solche dadurch ertheilet werde. Bei einer gespaltenen Wahl nach Paschalis Tode 824 hatte Ludwig mehr Gelegenheit, als vorhin, seine Rechte auszuüben: er lies die Wahl, samt eingelaufenen Klagen über Mängel dortiger Verfaßung, durch Lotharen untersuchen; welcher Eugenium in der Würde bestätigte, mit Erneuerung des Gesezes von zusuchender kaiserligen Genemhaltung vor der Einsegnung eines Papstes. Ebbo, welcher 816 Erzbischof zu Rheims geworden, hatte bereits, bei
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/274>, abgerufen am 25.11.2024.
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