Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

Hauptbischöfe und nicht weit entferneten Bischöfe selbst einsegnen, auch nicht verstatten solte, daß die andern ohne sein Gutheißen eingesegnet würden. Stat Anfürung der misfälligen Versamlung von Constantinopel, in deren Schlüßen das Ansehen der Primaten, oder obersten Vorsteher in den Kreisen bestimmet war, sezte also Innocentius eine Ursach des Vorzugs, welche man zu Rom nunmer bei der zuerrichtenden höchsten Gewalt zum Grunde legen wolte. Am deutligsten stellete Innocentius die neuen Römischen Grundsäze vor in einem Entscheidungsschreiben an den Bischof zu Eugubium, da er lehrete, daß alle abendländische Gemeinen von Petro, oder einem seiner Nachfolger gestiftet worden, daher sie alle sich nach den Gewonheiten richten müsten, die zu Rom von Petro eingefüret auch daselbst unverändert beibehalten wären. Daneben gab er Vorschriften von der bischöfligen Salbung der Getauften an der Stirn und lezten Salbung der Kranken durch die Aeltesten, auch vom Fasten am Sonabende, so dem Römischen Gebrauche gemäs in den westligen Ländern solte beobachtet werden, ob es gleich im Osten verworfen wurde. Da die afrikanischen Bischöfe 416 in Versamlungen die Lehre der sonst frommen Mönche, Pelagii und Cölestii, verdammet hatten, welche das eigene Unvermögen des Menschen und die Nothwendigkeit götliger Gnadenwürkungen zur Heiligung leugneten; und sie sol-

Hauptbischöfe und nicht weit entferneten Bischöfe selbst einsegnen, auch nicht verstatten solte, daß die andern ohne sein Gutheißen eingesegnet würden. Stat Anfürung der misfälligen Versamlung von Constantinopel, in deren Schlüßen das Ansehen der Primaten, oder obersten Vorsteher in den Kreisen bestimmet war, sezte also Innocentius eine Ursach des Vorzugs, welche man zu Rom nunmer bei der zuerrichtenden höchsten Gewalt zum Grunde legen wolte. Am deutligsten stellete Innocentius die neuen Römischen Grundsäze vor in einem Entscheidungsschreiben an den Bischof zu Eugubium, da er lehrete, daß alle abendländische Gemeinen von Petro, oder einem seiner Nachfolger gestiftet worden, daher sie alle sich nach den Gewonheiten richten müsten, die zu Rom von Petro eingefüret auch daselbst unverändert beibehalten wären. Daneben gab er Vorschriften von der bischöfligen Salbung der Getauften an der Stirn und lezten Salbung der Kranken durch die Aeltesten, auch vom Fasten am Sonabende, so dem Römischen Gebrauche gemäs in den westligen Ländern solte beobachtet werden, ob es gleich im Osten verworfen wurde. Da die afrikanischen Bischöfe 416 in Versamlungen die Lehre der sonst frommen Mönche, Pelagii und Cölestii, verdammet hatten, welche das eigene Unvermögen des Menschen und die Nothwendigkeit götliger Gnadenwürkungen zur Heiligung leugneten; und sie sol-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0140" n="128"/>
Hauptbischöfe und nicht weit entferneten Bischöfe                      selbst einsegnen, auch nicht verstatten solte, daß die andern ohne sein                      Gutheißen eingesegnet würden. Stat Anfürung der misfälligen Versamlung von                      Constantinopel, in deren Schlüßen das Ansehen der Primaten, oder obersten                      Vorsteher in den Kreisen bestimmet war, sezte also Innocentius eine Ursach des                      Vorzugs, welche man zu Rom nunmer bei der zuerrichtenden höchsten Gewalt zum                      Grunde legen wolte. Am deutligsten stellete Innocentius die neuen Römischen                      Grundsäze vor in einem Entscheidungsschreiben an den Bischof zu Eugubium, da er                      lehrete, daß alle abendländische Gemeinen von Petro, oder einem seiner                      Nachfolger gestiftet worden, daher sie alle sich nach den Gewonheiten richten                      müsten, die zu Rom von Petro eingefüret auch daselbst unverändert beibehalten                      wären. Daneben gab er Vorschriften von der bischöfligen Salbung der Getauften an                      der Stirn und lezten Salbung der Kranken durch die Aeltesten, auch vom Fasten am                      Sonabende, so dem Römischen Gebrauche gemäs in den westligen Ländern solte                      beobachtet werden, ob es gleich im Osten verworfen wurde. Da die afrikanischen                      Bischöfe 416 in Versamlungen die Lehre der sonst frommen Mönche, Pelagii und                      Cölestii, verdammet hatten, welche das eigene Unvermögen des Menschen und die                      Nothwendigkeit götliger Gnadenwürkungen zur Heiligung leugneten; und sie                              sol-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[128/0140] Hauptbischöfe und nicht weit entferneten Bischöfe selbst einsegnen, auch nicht verstatten solte, daß die andern ohne sein Gutheißen eingesegnet würden. Stat Anfürung der misfälligen Versamlung von Constantinopel, in deren Schlüßen das Ansehen der Primaten, oder obersten Vorsteher in den Kreisen bestimmet war, sezte also Innocentius eine Ursach des Vorzugs, welche man zu Rom nunmer bei der zuerrichtenden höchsten Gewalt zum Grunde legen wolte. Am deutligsten stellete Innocentius die neuen Römischen Grundsäze vor in einem Entscheidungsschreiben an den Bischof zu Eugubium, da er lehrete, daß alle abendländische Gemeinen von Petro, oder einem seiner Nachfolger gestiftet worden, daher sie alle sich nach den Gewonheiten richten müsten, die zu Rom von Petro eingefüret auch daselbst unverändert beibehalten wären. Daneben gab er Vorschriften von der bischöfligen Salbung der Getauften an der Stirn und lezten Salbung der Kranken durch die Aeltesten, auch vom Fasten am Sonabende, so dem Römischen Gebrauche gemäs in den westligen Ländern solte beobachtet werden, ob es gleich im Osten verworfen wurde. Da die afrikanischen Bischöfe 416 in Versamlungen die Lehre der sonst frommen Mönche, Pelagii und Cölestii, verdammet hatten, welche das eigene Unvermögen des Menschen und die Nothwendigkeit götliger Gnadenwürkungen zur Heiligung leugneten; und sie sol-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/140
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/140>, abgerufen am 06.05.2024.