Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

grosser Reichsfürst ihnen selbst das Attestat gebe, daß sie nach ihrem Gewissen nicht anders handeln können.

So weit die Unschuld. Nachr. Sonnemann urtheilte p. 131. von dem lezten Stükke: ob es gleich in beider Namen aufgesezet sey, habe er doch aus dem Stylo geschlossen, es sei von dem Hildesheimischen Superintendent. allein aufgesezet; wie den dieser in seiner vorigen Apologia, "kurze und in der Warheit gegründete Anmerkungen," sich ungleich gemäßigter bewiesen als der andere in der Antwort eines guten Freundes.

Der Unterschied ist wol hauptsächlig, daß die Ehrenrettung zufrieden schien mit der hochfürstligen Ehrenerklärung, ohne etwas weiter zu entwikkeln, welches ein Fürst nicht wolte entwikkelt haben. Joh. Dieder. Sonnemanns discussio examinis war am eigentligsten, und mehr als das erste Sendschreiben, wieder Innocentium gerichtet, den er Schwertner nennet. Nach einer geschriebenen recension zuurtheilen war diese discussio ein weitläufiges Geschwäz.

Weil in Mosheims Kirchenrechte den Hofpredigern die Lehre gegeben wird, daß sie nur bitten, flehen und mit Tränen beweglige Vorstellung thun sollen, mit Verwerfung anderweitigen Eifers, so hat es wol der lezte lutherische Beichtvater des Herzogs A. U. recht gemacht, welcher bey bevorstehendem Abfalle desselben gelaufen kam, einen Fusfall that, und bat, daß solches nicht geschehen mögte; der Herzog kehrete ihm den Rükken zu, indem er sprach: o! gebe er sich doch keine Mühe, es ist beschlossen! Viele,

grosser Reichsfürst ihnen selbst das Attestat gebe, daß sie nach ihrem Gewissen nicht anders handeln können.

So weit die Unschuld. Nachr. Sonnemann urtheilte p. 131. von dem lezten Stükke: ob es gleich in beider Namen aufgesezet sey, habe er doch aus dem Stylo geschlossen, es sei von dem Hildesheimischen Superintendent. allein aufgesezet; wie den dieser in seiner vorigen Apologia, ”kurze und in der Warheit gegründete Anmerkungen,” sich ungleich gemäßigter bewiesen als der andere in der Antwort eines guten Freundes.

Der Unterschied ist wol hauptsächlig, daß die Ehrenrettung zufrieden schien mit der hochfürstligen Ehrenerklärung, ohne etwas weiter zu entwikkeln, welches ein Fürst nicht wolte entwikkelt haben. Joh. Dieder. Sonnemanns discussio examinis war am eigentligsten, und mehr als das erste Sendschreiben, wieder Innocentium gerichtet, den er Schwertner nennet. Nach einer geschriebenen recension zuurtheilen war diese discussio ein weitläufiges Geschwäz.

Weil in Mosheims Kirchenrechte den Hofpredigern die Lehre gegeben wird, daß sie nur bitten, flehen und mit Tränen beweglige Vorstellung thun sollen, mit Verwerfung anderweitigen Eifers, so hat es wol der lezte lutherische Beichtvater des Herzogs A. U. recht gemacht, welcher bey bevorstehendem Abfalle desselben gelaufen kam, einen Fusfall that, und bat, daß solches nicht geschehen mögte; der Herzog kehrete ihm den Rükken zu, indem er sprach: o! gebe er sich doch keine Mühe, es ist beschlossen! Viele,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f1090" n="134"/>
grosser Reichsfürst                      ihnen selbst das Attestat gebe, daß sie nach ihrem Gewissen nicht anders handeln                      können.</p>
        <p>So weit die Unschuld. Nachr. Sonnemann urtheilte p. 131. von dem lezten Stükke:                      ob es gleich in beider Namen aufgesezet sey, habe er doch aus dem Stylo                      geschlossen, es sei von dem Hildesheimischen Superintendent. allein aufgesezet;                      wie den dieser in seiner vorigen Apologia, &#x201D;kurze und in der Warheit gegründete                      Anmerkungen,&#x201D; sich ungleich gemäßigter bewiesen als der andere in der Antwort                      eines guten Freundes.</p>
        <p>Der Unterschied ist wol hauptsächlig, daß die Ehrenrettung zufrieden schien mit                      der hochfürstligen Ehrenerklärung, ohne etwas weiter zu entwikkeln, welches ein                      Fürst nicht wolte entwikkelt haben. Joh. Dieder. Sonnemanns discussio examinis                      war am eigentligsten, und mehr als das erste Sendschreiben, wieder Innocentium                      gerichtet, den er Schwertner nennet. Nach einer geschriebenen recension                      zuurtheilen war diese discussio ein weitläufiges Geschwäz.</p>
        <p>Weil in Mosheims Kirchenrechte den Hofpredigern die Lehre gegeben wird, daß sie                      nur bitten, flehen und mit Tränen beweglige Vorstellung thun sollen, mit                      Verwerfung anderweitigen Eifers, so hat es wol der lezte lutherische Beichtvater                      des Herzogs A. U. recht gemacht, welcher bey bevorstehendem Abfalle desselben                      gelaufen kam, einen Fusfall that, und bat, daß solches nicht geschehen mögte;                      der Herzog kehrete ihm den Rükken zu, indem er sprach: o! gebe er sich doch                      keine Mühe, es ist beschlossen! Viele,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[134/1090] grosser Reichsfürst ihnen selbst das Attestat gebe, daß sie nach ihrem Gewissen nicht anders handeln können. So weit die Unschuld. Nachr. Sonnemann urtheilte p. 131. von dem lezten Stükke: ob es gleich in beider Namen aufgesezet sey, habe er doch aus dem Stylo geschlossen, es sei von dem Hildesheimischen Superintendent. allein aufgesezet; wie den dieser in seiner vorigen Apologia, ”kurze und in der Warheit gegründete Anmerkungen,” sich ungleich gemäßigter bewiesen als der andere in der Antwort eines guten Freundes. Der Unterschied ist wol hauptsächlig, daß die Ehrenrettung zufrieden schien mit der hochfürstligen Ehrenerklärung, ohne etwas weiter zu entwikkeln, welches ein Fürst nicht wolte entwikkelt haben. Joh. Dieder. Sonnemanns discussio examinis war am eigentligsten, und mehr als das erste Sendschreiben, wieder Innocentium gerichtet, den er Schwertner nennet. Nach einer geschriebenen recension zuurtheilen war diese discussio ein weitläufiges Geschwäz. Weil in Mosheims Kirchenrechte den Hofpredigern die Lehre gegeben wird, daß sie nur bitten, flehen und mit Tränen beweglige Vorstellung thun sollen, mit Verwerfung anderweitigen Eifers, so hat es wol der lezte lutherische Beichtvater des Herzogs A. U. recht gemacht, welcher bey bevorstehendem Abfalle desselben gelaufen kam, einen Fusfall that, und bat, daß solches nicht geschehen mögte; der Herzog kehrete ihm den Rükken zu, indem er sprach: o! gebe er sich doch keine Mühe, es ist beschlossen! Viele,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1090
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1090>, abgerufen am 24.11.2024.