mahls gewesen. Dabei lautet es aber im Sendschreiben etwas zweideutig von dem im Predigen gebrauchten elencho. "Die Prediger sind nicht abgesezt, weil sie wieder die römischkathol. Lehre und den Ybertrit zu selbiger hart und öffentl. gepredigt; solches sind falsche praemissen, aus welchen falsch geschlossen worden:" hier scheinet beides für falsch erkläret zu werden, daß sie hart gepredigt, und daß man sie darum abgesezet. Hernach heist es aber doch: sie hätten den elenchum scharf getrieben und in selbigem keine moderation gebraucht. Dis könte auf andere Bezeugungen, ausser dem öffentligen Vortrage gedeutet werden. Doch, nach dem eigenen Geständ nisse der Prediger, predigten sie allerdings, und ohnezweifel zum öftern, wieder das Papstthum, meineten auch, daß solches jezo nöthiger sey, als vorhin, da der Abt Specht einen Jahrgang daraus gemacht: sie fanden sich aber beleidigt, als ihnen aus dem Geheimen Rathe anbefohlen wurde moderation zugebrauchen; gleich als wären sie Leute, denen man solches bedrohlig anbefehlen müste: verlangten, daß der concipient zeigen mögte, was sie versehen, und baten, sie mit Vorwürfen zuverschonen, da sie moderation gebraucht und mit dem elencho wieder das Papstthum verbunden hätten, welchen man ihnen hoffentlig nicht verbieten würde. (XI. Beil.) Es ist auch nicht zuglauben, daß der Herzog, bei seiner heftigen Gemüthsart, nach der ersten Handlung und darauf erfolgten monatligem Stillestande, den Antrag von einem temperamente würde gethan, und überhaupt mit härtern Mitteln so lange angestanden haben, wenn die Prediger nur einmal von der moderation würklig abgewichen und nicht beim allgemeinen geblieben wären, sondern auf die streitige Frage näher gezielet hätten. Hätte man endlig des Predigens halber etwas auf sie bringen könneu; würde man solches bey gerichtliger Verhandlung der Sache nicht übergangen, sondern die 9 gravamina, so sich auf eins oder zweie zurükfüren lassen, wol noch mit einigen vermehret haben: wie man nicht unterlies sie aus einem ihrer Briefe zubeschuldigen,
mahls gewesen. Dabei lautet es aber im Sendschreiben etwas zweideutig von dem im Predigen gebrauchten elencho. ”Die Prediger sind nicht abgesezt, weil sie wieder die römischkathol. Lehre und den Ybertrit zu selbiger hart und öffentl. gepredigt; solches sind falsche praemissen, aus welchen falsch geschlossen worden:” hier scheinet beides für falsch erkläret zu werden, daß sie hart gepredigt, und daß man sie darum abgesezet. Hernach heist es aber doch: sie hätten den elenchum scharf getrieben und in selbigem keine moderation gebraucht. Dis könte auf andere Bezeugungen, ausser dem öffentligen Vortrage gedeutet werden. Doch, nach dem eigenen Geständ nisse der Prediger, predigten sie allerdings, und ohnezweifel zum öftern, wieder das Papstthum, meineten auch, daß solches jezo nöthiger sey, als vorhin, da der Abt Specht einen Jahrgang daraus gemacht: sie fanden sich aber beleidigt, als ihnen aus dem Geheimen Rathe anbefohlen wurde moderation zugebrauchen; gleich als wären sie Leute, denen man solches bedrohlig anbefehlen müste: verlangten, daß der concipient zeigen mögte, was sie versehen, und baten, sie mit Vorwürfen zuverschonen, da sie moderation gebraucht und mit dem elencho wieder das Papstthum verbunden hätten, welchen man ihnen hoffentlig nicht verbieten würde. (XI. Beil.) Es ist auch nicht zuglauben, daß der Herzog, bei seiner heftigen Gemüthsart, nach der ersten Handlung und darauf erfolgten monatligem Stillestande, den Antrag von einem temperamente würde gethan, und überhaupt mit härtern Mitteln so lange angestanden haben, wenn die Prediger nur einmal von der moderation würklig abgewichen und nicht beim allgemeinen geblieben wären, sondern auf die streitige Frage näher gezielet hätten. Hätte man endlig des Predigens halber etwas auf sie bringen könneu; würde man solches bey gerichtliger Verhandlung der Sache nicht übergangen, sondern die 9 gravamina, so sich auf eins oder zweie zurükfüren lassen, wol noch mit einigen vermehret haben: wie man nicht unterlies sie aus einem ihrer Briefe zubeschuldigen,
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mahls gewesen. Dabei lautet es aber im Sendschreiben etwas zweideutig von dem im Predigen gebrauchten elencho. ”Die Prediger sind nicht abgesezt, weil sie wieder die römischkathol. Lehre und den Ybertrit zu selbiger hart und öffentl. gepredigt; solches sind falsche praemissen, aus welchen falsch geschlossen worden:” hier scheinet beides für falsch erkläret zu werden, daß sie hart gepredigt, und daß man sie darum abgesezet. Hernach heist es aber doch: sie hätten den elenchum scharf getrieben und in selbigem keine moderation gebraucht. Dis könte auf andere Bezeugungen, ausser dem öffentligen Vortrage gedeutet werden. Doch, nach dem eigenen Geständ nisse der Prediger, predigten sie allerdings, und ohnezweifel zum öftern, wieder das Papstthum, meineten auch, daß solches jezo nöthiger sey, als vorhin, da der Abt Specht einen Jahrgang daraus gemacht: sie fanden sich aber beleidigt, als ihnen aus dem Geheimen Rathe anbefohlen wurde moderation zugebrauchen; gleich als wären sie Leute, denen man solches bedrohlig anbefehlen müste: verlangten, daß der concipient zeigen mögte, was sie versehen, und baten, sie mit Vorwürfen zuverschonen, da sie moderation gebraucht und mit dem elencho wieder das Papstthum verbunden hätten, welchen man ihnen hoffentlig nicht verbieten würde. (XI. Beil.) Es ist auch nicht zuglauben, daß der Herzog, bei seiner heftigen Gemüthsart, nach der ersten Handlung und darauf erfolgten monatligem Stillestande, den Antrag von einem temperamente würde gethan, und überhaupt mit härtern Mitteln so lange angestanden haben, wenn die Prediger nur einmal von der moderation würklig abgewichen und nicht beim allgemeinen geblieben wären, sondern auf die streitige Frage näher gezielet hätten. Hätte man endlig des Predigens halber etwas auf sie bringen könneu; würde man solches bey gerichtliger Verhandlung der Sache nicht übergangen, sondern die 9 gravamina, so sich auf eins oder zweie zurükfüren lassen, wol noch mit einigen vermehret haben: wie man nicht unterlies sie aus einem ihrer Briefe zubeschuldigen,
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mahls gewesen. Dabei lautet es aber im Sendschreiben etwas zweideutig von dem im Predigen gebrauchten elencho. ”Die Prediger sind nicht abgesezt, weil sie wieder die römischkathol. Lehre und den Ybertrit zu selbiger hart und öffentl. gepredigt; solches sind falsche praemissen, aus welchen falsch geschlossen worden:” hier scheinet beides für falsch erkläret zu werden, daß sie hart gepredigt, und daß man sie darum abgesezet. Hernach heist es aber doch: sie hätten den elenchum scharf getrieben und in selbigem keine moderation gebraucht. Dis könte auf andere Bezeugungen, ausser dem öffentligen Vortrage gedeutet werden. Doch, nach dem eigenen Geständ nisse der Prediger, predigten sie allerdings, und ohnezweifel zum öftern, wieder das Papstthum, meineten auch, daß solches jezo nöthiger sey, als vorhin, da der Abt Specht einen Jahrgang daraus gemacht: sie fanden sich aber beleidigt, als ihnen aus dem Geheimen Rathe anbefohlen wurde moderation zugebrauchen; gleich als wären sie Leute, denen man solches bedrohlig anbefehlen müste: verlangten, daß der concipient zeigen mögte, was sie versehen, und baten, sie mit Vorwürfen zuverschonen, da sie moderation gebraucht und mit dem elencho wieder das Papstthum verbunden hätten, welchen man ihnen hoffentlig nicht verbieten würde. (XI. Beil.) Es ist auch nicht zuglauben, daß der Herzog, bei seiner heftigen Gemüthsart, nach der ersten Handlung und darauf erfolgten monatligem Stillestande, den Antrag von einem temperamente würde gethan, und überhaupt mit härtern Mitteln so lange angestanden haben, wenn die Prediger nur einmal von der moderation würklig abgewichen und nicht beim allgemeinen geblieben wären, sondern auf die streitige Frage näher gezielet hätten. Hätte man endlig des Predigens halber etwas auf sie bringen könneu; würde man solches bey gerichtliger Verhandlung der Sache nicht übergangen, sondern die 9 gravamina, so sich auf eins oder zweie zurükfüren lassen, wol noch mit einigen vermehret haben: wie man nicht unterlies sie aus einem ihrer Briefe zubeschuldigen,
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1087>, abgerufen am 23.11.2024.
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