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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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jenigen, was ich unpartheyisch angefüret, daß die mehrgedachten Herrn Hofprediger so wenig deswegen abgesetzet worden, weil sie wider die catholische Religion oder wider den Syncretismum geprediget, als der sel. Abt Specht deswegen ein Syneretist zu nennen, weil er hernach wieder Hofprediger worden.

Zulezt ist noch eine Drohung wider Innocentium angehänget, und ein Wunsch, daß die rege gewordenen Schriftsteller einmal stille werden und ihre Zeit anders anwenden mögten. Mit der ganzen Erzehlung scheinet gesaget zu seyn: die Prediger waren keine schlimme Leute, aber der Herzog hatte doch hinlänglige Ursach sie abzusezen. Daß solches gleichwol malgre de S. A. geschehen sei, heist nichts anders, als der Herzog hatte im Eifer einmal nach dem andern Verordnungen gemacht, wodurch die Sache immer ruchtbarer geworden, auch endlig im Zorne das decretum remotionis ertheilet; welches alles ihm hernach leid war; sowol der Prediger wegon, denen er nicht ganz abgeneigt blieb, sobald sich die Hize gelegt hatte; als auch vornemlig des Aufsehens halber, so dis Verfahren machte. Daß die Prediger animum mutandi zuerkennen gegeben, haben sie selbst geleugnet, ist auch nicht wahrscheinlig. Es war empfindlig genug, daß sie abgesezet wurden, und erhellet nicht, was es sagen sol: daß "ihnen nichts Verdriesliges wiederfahren." Von einigen nachher "gesuchten Gnadenbezeugungen" haben die Prediger nichts wissen wollen, und gemeinet: man hätte weder insbesondere dem Hofdiakono aufrükken sollen, daß ihm ohngesucht freie Fuhren gegeben worden, um in sein exsilium zuziehen; noch beiden die Zahlung des Gehalts, so ihnen rechtlig zugekommen. Es ist wol zu glauben daß man hernach alles zumildern gewünschet: aber sie blieben abgesezt und konten, was geschah, nicht für Gnade halten. Wegen der Ursach der Absezung komt man von beiden Seiten überein, daß solches eine geäuserte Bedenkligkeit wegen Reichung des Abend-

jenigen, was ich unpartheyisch angefüret, daß die mehrgedachten Herrn Hofprediger so wenig deswegen abgesetzet worden, weil sie wider die catholische Religion oder wider den Syncretismum geprediget, als der sel. Abt Specht deswegen ein Syneretist zu nennen, weil er hernach wieder Hofprediger worden.

Zulezt ist noch eine Drohung wider Innocentium angehänget, und ein Wunsch, daß die rege gewordenen Schriftsteller einmal stille werden und ihre Zeit anders anwenden mögten. Mit der ganzen Erzehlung scheinet gesaget zu seyn: die Prediger waren keine schlimme Leute, aber der Herzog hatte doch hinlänglige Ursach sie abzusezen. Daß solches gleichwol malgré de S. A. geschehen sei, heist nichts anders, als der Herzog hatte im Eifer einmal nach dem andern Verordnungen gemacht, wodurch die Sache immer ruchtbarer geworden, auch endlig im Zorne das decretum remotionis ertheilet; welches alles ihm hernach leid war; sowol der Prediger wegon, denen er nicht ganz abgeneigt blieb, sobald sich die Hize gelegt hatte; als auch vornemlig des Aufsehens halber, so dis Verfahren machte. Daß die Prediger animum mutandi zuerkennen gegeben, haben sie selbst geleugnet, ist auch nicht wahrscheinlig. Es war empfindlig genug, daß sie abgesezet wurden, und erhellet nicht, was es sagen sol: daß ”ihnen nichts Verdriesliges wiederfahren.” Von einigen nachher ”gesuchten Gnadenbezeugungen” haben die Prediger nichts wissen wollen, und gemeinet: man hätte weder insbesondere dem Hofdiakono aufrükken sollen, daß ihm ohngesucht freie Fuhren gegeben worden, um in sein exsilium zuziehen; noch beiden die Zahlung des Gehalts, so ihnen rechtlig zugekommen. Es ist wol zu glauben daß man hernach alles zumildern gewünschet: aber sie blieben abgesezt und konten, was geschah, nicht für Gnade halten. Wegen der Ursach der Absezung komt man von beiden Seiten überein, daß solches eine geäuserte Bedenkligkeit wegen Reichung des Abend-

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[130/1086] jenigen, was ich unpartheyisch angefüret, daß die mehrgedachten Herrn Hofprediger so wenig deswegen abgesetzet worden, weil sie wider die catholische Religion oder wider den Syncretismum geprediget, als der sel. Abt Specht deswegen ein Syneretist zu nennen, weil er hernach wieder Hofprediger worden. Zulezt ist noch eine Drohung wider Innocentium angehänget, und ein Wunsch, daß die rege gewordenen Schriftsteller einmal stille werden und ihre Zeit anders anwenden mögten. Mit der ganzen Erzehlung scheinet gesaget zu seyn: die Prediger waren keine schlimme Leute, aber der Herzog hatte doch hinlänglige Ursach sie abzusezen. Daß solches gleichwol malgré de S. A. geschehen sei, heist nichts anders, als der Herzog hatte im Eifer einmal nach dem andern Verordnungen gemacht, wodurch die Sache immer ruchtbarer geworden, auch endlig im Zorne das decretum remotionis ertheilet; welches alles ihm hernach leid war; sowol der Prediger wegon, denen er nicht ganz abgeneigt blieb, sobald sich die Hize gelegt hatte; als auch vornemlig des Aufsehens halber, so dis Verfahren machte. Daß die Prediger animum mutandi zuerkennen gegeben, haben sie selbst geleugnet, ist auch nicht wahrscheinlig. Es war empfindlig genug, daß sie abgesezet wurden, und erhellet nicht, was es sagen sol: daß ”ihnen nichts Verdriesliges wiederfahren.” Von einigen nachher ”gesuchten Gnadenbezeugungen” haben die Prediger nichts wissen wollen, und gemeinet: man hätte weder insbesondere dem Hofdiakono aufrükken sollen, daß ihm ohngesucht freie Fuhren gegeben worden, um in sein exsilium zuziehen; noch beiden die Zahlung des Gehalts, so ihnen rechtlig zugekommen. Es ist wol zu glauben daß man hernach alles zumildern gewünschet: aber sie blieben abgesezt und konten, was geschah, nicht für Gnade halten. Wegen der Ursach der Absezung komt man von beiden Seiten überein, daß solches eine geäuserte Bedenkligkeit wegen Reichung des Abend-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1086>, abgerufen am 23.11.2024.