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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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in Händen, Herr M. Knopf gab ebenfals animum mutandi genugsam zu erkennen. So war auch künftig bey ihren Predigen der vornehmste Zweck, die Erbauung, nicht zu hoffen; das heil. Weihnachtsfest nahere heran, und Ihro Durchl. wolten gerne von Salzdahlum in Dero Residenz Wolfenbüttel gehen, und daselbst einen ruhigen Gottesdienst haben, dieses alles bewog Ihro Durchl. andere messures gnädigst zu nehmen.

Das vornehmste movens aber war dieses: daß die beyden Herrn Hofprediger eine von ihren vornehmsten Amtsverrichtungen, nemlich die Ertheilung der Absolution und des heil. Abendmahls an Ihro Durchl. zu verrichten mit unverletztem Gewissen sich nicht getraueten; Serenissimus aber dieselben nicht zwingen konten noch wolten, wider ihr Gewissen zu handeln. So aber konten sie auch in Dero Station nicht bleiben, sondern was sie muthmaßlich, so bald sie die praetendirte Restitutionem würden erhalten haben, selbst gesuchet, und so zu reden Ihro Durchl. den Stuhl vor die Thür gesetzet hätten, das wurde ihnen ertheilet, und sie durch eine in sehr gnädigen rerminis von Ihro Durchl. selbst abgefassete extrajudicial Resolution ihrer bisherigen Function erlassen, ohne daß ihnen das geringste Verdrießliche wiederfahren, wol aber ihre Einkünfte bis auf die folgende Ostern voraus gezahlet, und ein und andere verlangte Gnadenbezeugungen gnädigst erwiesen worden.

Mein hochgeehrter Herr siehet dann aus dem-

in Händen, Herr M. Knopf gab ebenfals animum mutandi genugsam zu erkennen. So war auch künftig bey ihren Predigen der vornehmste Zweck, die Erbauung, nicht zu hoffen; das heil. Weihnachtsfest nahere heran, und Ihro Durchl. wolten gerne von Salzdahlum in Dero Residenz Wolfenbüttel gehen, und daselbst einen ruhigen Gottesdienst haben, dieses alles bewog Ihro Durchl. andere messures gnädigst zu nehmen.

Das vornehmste movens aber war dieses: daß die beyden Herrn Hofprediger eine von ihren vornehmsten Amtsverrichtungen, nemlich die Ertheilung der Absolution und des heil. Abendmahls an Ihro Durchl. zu verrichten mit unverletztem Gewissen sich nicht getraueten; Serenissimus aber dieselben nicht zwingen konten noch wolten, wider ihr Gewissen zu handeln. So aber konten sie auch in Dero Station nicht bleiben, sondern was sie muthmaßlich, so bald sie die praetendirte Restitutionem würden erhalten haben, selbst gesuchet, und so zu reden Ihro Durchl. den Stuhl vor die Thür gesetzet hätten, das wurde ihnen ertheilet, und sie durch eine in sehr gnädigen rerminis von Ihro Durchl. selbst abgefassete extrajudicial Resolution ihrer bisherigen Function erlassen, ohne daß ihnen das geringste Verdrießliche wiederfahren, wol aber ihre Einkünfte bis auf die folgende Ostern voraus gezahlet, und ein und andere verlangte Gnadenbezeugungen gnädigst erwiesen worden.

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[129/1085] in Händen, Herr M. Knopf gab ebenfals animum mutandi genugsam zu erkennen. So war auch künftig bey ihren Predigen der vornehmste Zweck, die Erbauung, nicht zu hoffen; das heil. Weihnachtsfest nahere heran, und Ihro Durchl. wolten gerne von Salzdahlum in Dero Residenz Wolfenbüttel gehen, und daselbst einen ruhigen Gottesdienst haben, dieses alles bewog Ihro Durchl. andere messures gnädigst zu nehmen. Das vornehmste movens aber war dieses: daß die beyden Herrn Hofprediger eine von ihren vornehmsten Amtsverrichtungen, nemlich die Ertheilung der Absolution und des heil. Abendmahls an Ihro Durchl. zu verrichten mit unverletztem Gewissen sich nicht getraueten; Serenissimus aber dieselben nicht zwingen konten noch wolten, wider ihr Gewissen zu handeln. So aber konten sie auch in Dero Station nicht bleiben, sondern was sie muthmaßlich, so bald sie die praetendirte Restitutionem würden erhalten haben, selbst gesuchet, und so zu reden Ihro Durchl. den Stuhl vor die Thür gesetzet hätten, das wurde ihnen ertheilet, und sie durch eine in sehr gnädigen rerminis von Ihro Durchl. selbst abgefassete extrajudicial Resolution ihrer bisherigen Function erlassen, ohne daß ihnen das geringste Verdrießliche wiederfahren, wol aber ihre Einkünfte bis auf die folgende Ostern voraus gezahlet, und ein und andere verlangte Gnadenbezeugungen gnädigst erwiesen worden. Mein hochgeehrter Herr siehet dann aus dem-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1085>, abgerufen am 23.11.2024.