a casibus & coniugatis nicht unser machen: weil wir in der Schule gelernet, daß selbiges offt gar stumpf sey. Als wenn man so schliessen wolte: Die Menschen werden von Gotte dieser oder jener Gnade, dieses und jenes Amts, ihres Lebens, Güter etc. beraubet; Ergo ist Gott ein Räuber. Behüte uns Gott für solchen consequentien!
Ad 8. Daß die Prediger bey sothanem ihrem Verfaren gar nicht erwogen: daß Ihro Durchl. das absolute Oberhaupt der evangelischen Kirche in Dero Fürstenthume und Lande seyn, davon sie ihre dependance und äuserligen Beruf haben; und daß Ihro Durchl. ob Sie zwar das Strafamt des heil. Geistes erkennen, dennoch aber dieser Prediger vermeintem Banne gar nicht unterworfen.
R. Ob wir wol, unserer unterthänigsten Devotion gemäß, mit unsern Gütern, Personen, Leib und Leben, unter Ihro Durchl. hoher Gewalt und Jurisdiction uns zu sein erkennen; und in allem, was nicht wieder Gott, wieder das Amt des h. Geistes (welches wir nicht nur, kraft des äusserlichen Berufs, von dem vornehmsten obrigkeitligen, sondern auch übrigen Kirchenständen und der ganzen Kirche haben) und wieder unser aus Gottes Wort unterrichtetes Gewissen ist, unsere schuldigste Unterthänigkeit und Gehorsam beweisen; auch den göttl. Characterem, hohen Stand, Macht und Gewalt, so Ihro Durchl. von Gottes Gnaden haben, mit unterthänigstem Respect veneriren: so getrauen wir
a casibus & coniugatis nicht unser machen: weil wir in der Schule gelernet, daß selbiges offt gar stumpf sey. Als wenn man so schliessen wolte: Die Menschen werden von Gotte dieser oder jener Gnade, dieses und jenes Amts, ihres Lebens, Güter etc. beraubet; Ergo ist Gott ein Räuber. Behüte uns Gott für solchen consequentien!
Ad 8. Daß die Prediger bey sothanem ihrem Verfaren gar nicht erwogen: daß Ihro Durchl. das absolute Oberhaupt der evangelischen Kirche in Dero Fürstenthume und Lande seyn, davon sie ihre dependance und äuserligen Beruf haben; und daß Ihro Durchl. ob Sie zwar das Strafamt des heil. Geistes erkennen, dennoch aber dieser Prediger vermeintem Banne gar nicht unterworfen.
R. Ob wir wol, unserer unterthänigsten Devotion gemäß, mit unsern Gütern, Personen, Leib und Leben, unter Ihro Durchl. hoher Gewalt und Jurisdiction uns zu sein erkennen; und in allem, was nicht wieder Gott, wieder das Amt des h. Geistes (welches wir nicht nur, kraft des äusserlichen Berufs, von dem vornehmsten obrigkeitligen, sondern auch übrigen Kirchenständen und der ganzen Kirche haben) und wieder unser aus Gottes Wort unterrichtetes Gewissen ist, unsere schuldigste Unterthänigkeit und Gehorsam beweisen; auch den göttl. Characterem, hohen Stand, Macht und Gewalt, so Ihro Durchl. von Gottes Gnaden haben, mit unterthänigstem Respect veneriren: so getrauen wir
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a casibus & coniugatis nicht unser machen: weil wir in der Schule gelernet, daß selbiges offt gar stumpf sey. Als wenn man so schliessen wolte: Die Menschen werden von Gotte dieser oder jener Gnade, dieses und jenes Amts, ihres Lebens, Güter etc. beraubet; Ergo ist Gott ein Räuber. Behüte uns Gott für solchen consequentien!</p><p>Ad 8. Daß die Prediger bey sothanem ihrem Verfaren gar nicht erwogen: daß Ihro Durchl. das absolute Oberhaupt der evangelischen Kirche in Dero Fürstenthume und Lande seyn, davon sie ihre dependance und äuserligen Beruf haben; und daß Ihro Durchl. ob Sie zwar das Strafamt des heil. Geistes erkennen, dennoch aber dieser Prediger vermeintem Banne gar nicht unterworfen.</p><p>R. Ob wir wol, unserer unterthänigsten Devotion gemäß, mit unsern Gütern, Personen, Leib und Leben, unter Ihro Durchl. hoher Gewalt und Jurisdiction uns zu sein erkennen; und in allem, was nicht wieder Gott, wieder das Amt des h. Geistes (welches wir nicht nur, kraft des äusserlichen Berufs, von dem vornehmsten obrigkeitligen, sondern auch übrigen Kirchenständen und der ganzen Kirche haben) und wieder unser aus Gottes Wort unterrichtetes Gewissen ist, unsere schuldigste Unterthänigkeit und Gehorsam beweisen; auch den göttl. Characterem, hohen Stand, Macht und Gewalt, so Ihro Durchl. von Gottes Gnaden haben, mit unterthänigstem Respect veneriren: so getrauen wir
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a casibus & coniugatis nicht unser machen: weil wir in der Schule gelernet, daß selbiges offt gar stumpf sey. Als wenn man so schliessen wolte: Die Menschen werden von Gotte dieser oder jener Gnade, dieses und jenes Amts, ihres Lebens, Güter etc. beraubet; Ergo ist Gott ein Räuber. Behüte uns Gott für solchen consequentien!
Ad 8. Daß die Prediger bey sothanem ihrem Verfaren gar nicht erwogen: daß Ihro Durchl. das absolute Oberhaupt der evangelischen Kirche in Dero Fürstenthume und Lande seyn, davon sie ihre dependance und äuserligen Beruf haben; und daß Ihro Durchl. ob Sie zwar das Strafamt des heil. Geistes erkennen, dennoch aber dieser Prediger vermeintem Banne gar nicht unterworfen.
R. Ob wir wol, unserer unterthänigsten Devotion gemäß, mit unsern Gütern, Personen, Leib und Leben, unter Ihro Durchl. hoher Gewalt und Jurisdiction uns zu sein erkennen; und in allem, was nicht wieder Gott, wieder das Amt des h. Geistes (welches wir nicht nur, kraft des äusserlichen Berufs, von dem vornehmsten obrigkeitligen, sondern auch übrigen Kirchenständen und der ganzen Kirche haben) und wieder unser aus Gottes Wort unterrichtetes Gewissen ist, unsere schuldigste Unterthänigkeit und Gehorsam beweisen; auch den göttl. Characterem, hohen Stand, Macht und Gewalt, so Ihro Durchl. von Gottes Gnaden haben, mit unterthänigstem Respect veneriren: so getrauen wir
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1068>, abgerufen am 23.11.2024.
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