Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

a casibus & coniugatis nicht unser machen: weil wir in der Schule gelernet, daß selbiges offt gar stumpf sey. Als wenn man so schliessen wolte: Die Menschen werden von Gotte dieser oder jener Gnade, dieses und jenes Amts, ihres Lebens, Güter etc. beraubet; Ergo ist Gott ein Räuber. Behüte uns Gott für solchen consequentien!

Ad 8. Daß die Prediger bey sothanem ihrem Verfaren gar nicht erwogen: daß Ihro Durchl. das absolute Oberhaupt der evangelischen Kirche in Dero Fürstenthume und Lande seyn, davon sie ihre dependance und äuserligen Beruf haben; und daß Ihro Durchl. ob Sie zwar das Strafamt des heil. Geistes erkennen, dennoch aber dieser Prediger vermeintem Banne gar nicht unterworfen.

R. Ob wir wol, unserer unterthänigsten Devotion gemäß, mit unsern Gütern, Personen, Leib und Leben, unter Ihro Durchl. hoher Gewalt und Jurisdiction uns zu sein erkennen; und in allem, was nicht wieder Gott, wieder das Amt des h. Geistes (welches wir nicht nur, kraft des äusserlichen Berufs, von dem vornehmsten obrigkeitligen, sondern auch übrigen Kirchenständen und der ganzen Kirche haben) und wieder unser aus Gottes Wort unterrichtetes Gewissen ist, unsere schuldigste Unterthänigkeit und Gehorsam beweisen; auch den göttl. Characterem, hohen Stand, Macht und Gewalt, so Ihro Durchl. von Gottes Gnaden haben, mit unterthänigstem Respect veneriren: so getrauen wir

a casibus & coniugatis nicht unser machen: weil wir in der Schule gelernet, daß selbiges offt gar stumpf sey. Als wenn man so schliessen wolte: Die Menschen werden von Gotte dieser oder jener Gnade, dieses und jenes Amts, ihres Lebens, Güter etc. beraubet; Ergo ist Gott ein Räuber. Behüte uns Gott für solchen consequentien!

Ad 8. Daß die Prediger bey sothanem ihrem Verfaren gar nicht erwogen: daß Ihro Durchl. das absolute Oberhaupt der evangelischen Kirche in Dero Fürstenthume und Lande seyn, davon sie ihre dependance und äuserligen Beruf haben; und daß Ihro Durchl. ob Sie zwar das Strafamt des heil. Geistes erkennen, dennoch aber dieser Prediger vermeintem Banne gar nicht unterworfen.

R. Ob wir wol, unserer unterthänigsten Devotion gemäß, mit unsern Gütern, Personen, Leib und Leben, unter Ihro Durchl. hoher Gewalt und Jurisdiction uns zu sein erkennen; und in allem, was nicht wieder Gott, wieder das Amt des h. Geistes (welches wir nicht nur, kraft des äusserlichen Berufs, von dem vornehmsten obrigkeitligen, sondern auch übrigen Kirchenständen und der ganzen Kirche haben) und wieder unser aus Gottes Wort unterrichtetes Gewissen ist, unsere schuldigste Unterthänigkeit und Gehorsam beweisen; auch den göttl. Characterem, hohen Stand, Macht und Gewalt, so Ihro Durchl. von Gottes Gnaden haben, mit unterthänigstem Respect veneriren: so getrauen wir

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f1068" n="112"/>
a casibus &amp;                      coniugatis nicht unser machen: weil wir in der Schule gelernet, daß selbiges                      offt gar stumpf sey. Als wenn man so schliessen wolte: Die Menschen werden von                      Gotte dieser oder jener Gnade, dieses und jenes Amts, ihres Lebens, Güter etc.                      beraubet; Ergo ist Gott ein Räuber. Behüte uns Gott für solchen consequentien!</p>
        <p>Ad 8. Daß die Prediger bey sothanem ihrem Verfaren gar nicht erwogen: daß Ihro                      Durchl. das absolute Oberhaupt der evangelischen Kirche in Dero Fürstenthume und                      Lande seyn, davon sie ihre dependance und äuserligen Beruf haben; und daß Ihro                      Durchl. ob Sie zwar das Strafamt des heil. Geistes erkennen, dennoch aber dieser                      Prediger vermeintem Banne gar nicht unterworfen.</p>
        <p>R. Ob wir wol, unserer unterthänigsten Devotion gemäß, mit unsern Gütern,                      Personen, Leib und Leben, unter Ihro Durchl. hoher Gewalt und Jurisdiction uns                      zu sein erkennen; und in allem, was nicht wieder Gott, wieder das Amt des h.                      Geistes (welches wir nicht nur, kraft des äusserlichen Berufs, von dem                      vornehmsten obrigkeitligen, sondern auch übrigen Kirchenständen und der ganzen                      Kirche haben) und wieder unser aus Gottes Wort unterrichtetes Gewissen ist,                      unsere schuldigste Unterthänigkeit und Gehorsam beweisen; auch den göttl.                      Characterem, hohen Stand, Macht und Gewalt, so Ihro Durchl. von Gottes Gnaden                      haben, mit unterthänigstem Respect veneriren: so getrauen wir
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[112/1068] a casibus & coniugatis nicht unser machen: weil wir in der Schule gelernet, daß selbiges offt gar stumpf sey. Als wenn man so schliessen wolte: Die Menschen werden von Gotte dieser oder jener Gnade, dieses und jenes Amts, ihres Lebens, Güter etc. beraubet; Ergo ist Gott ein Räuber. Behüte uns Gott für solchen consequentien! Ad 8. Daß die Prediger bey sothanem ihrem Verfaren gar nicht erwogen: daß Ihro Durchl. das absolute Oberhaupt der evangelischen Kirche in Dero Fürstenthume und Lande seyn, davon sie ihre dependance und äuserligen Beruf haben; und daß Ihro Durchl. ob Sie zwar das Strafamt des heil. Geistes erkennen, dennoch aber dieser Prediger vermeintem Banne gar nicht unterworfen. R. Ob wir wol, unserer unterthänigsten Devotion gemäß, mit unsern Gütern, Personen, Leib und Leben, unter Ihro Durchl. hoher Gewalt und Jurisdiction uns zu sein erkennen; und in allem, was nicht wieder Gott, wieder das Amt des h. Geistes (welches wir nicht nur, kraft des äusserlichen Berufs, von dem vornehmsten obrigkeitligen, sondern auch übrigen Kirchenständen und der ganzen Kirche haben) und wieder unser aus Gottes Wort unterrichtetes Gewissen ist, unsere schuldigste Unterthänigkeit und Gehorsam beweisen; auch den göttl. Characterem, hohen Stand, Macht und Gewalt, so Ihro Durchl. von Gottes Gnaden haben, mit unterthänigstem Respect veneriren: so getrauen wir

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1068
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1068>, abgerufen am 02.05.2024.