nach eine dritte, und so ferner den ganzen Vormittag. Die Einwohner einer jeden Straße wetteiferten mit den andern in Pracht und Erfindung zur Feyer dieses Festes, und um meistens solche Sachen aufzu- weisen, welche die Erzeugnisse, Bergwerke, Berge, Wälder, Seefahrt, Künste, Handwerker u. s. w. der- jenigen Landschaft anzeigen, von welcher die Straße ihren Namen führt, und aus welcher sie ihre Einwoh- ner bekommen hat.
Hochzeiten und Begräbnisse können auch mit zu den religiösen Feyerlichkeiten der Japaner gerechnet werden, ob sie gleich dieselben nicht mit der Pracht, als die Europäer und verschiedne andre Völker, begehen.
Die Trauung geschiehet auf einem schönen und erhabnen Platze vor der Stadt, in Gegenwart der An- verwandten und Priester. Braut und Bräutigam treten zusammen vor einen aufgerichteten Altar, mit einer Fackel in der Hand. Unterdeß hierauf der Prie- ster ein Gebet laut herbetet, zündet zuerst die Braut, welche zur Rechten s[t]eht, ihre Fackel an einer brennen- den Lampe an, darauf zündet der Bräutigam die sei- nige an der brennenden Fackel der Braut an, und nun wünschen die Anwesenden dem Brautpaare Glück.
Die Todten werden hier zu Lande entweder zu Asche verbrannt, oder in die Erde begraben. Die er- stere Sitte soll ehemals allgemeiner üblich gewesen, jetzt aber nur bey den Leichen der Vornehmen gebräuchlich seyn. Das Verbrennen geschieht nicht allezeit auf einem Scheiterhaufen, unter freyem Himmel, sondern bisweilen in einem dazu eingerichteten kleinen steiner- nen Hause mit einem Schornsteine. Die Asche wird in ein kostbares Gefäß gesammelt, eine Zeitlang im Hause des Verstorbnen verwahrt, und hernach in die
Religion der Japaner.
nach eine dritte, und ſo ferner den ganzen Vormittag. Die Einwohner einer jeden Straße wetteiferten mit den andern in Pracht und Erfindung zur Feyer dieſes Feſtes, und um meiſtens ſolche Sachen aufzu- weiſen, welche die Erzeugniſſe, Bergwerke, Berge, Waͤlder, Seefahrt, Kuͤnſte, Handwerker u. ſ. w. der- jenigen Landſchaft anzeigen, von welcher die Straße ihren Namen fuͤhrt, und aus welcher ſie ihre Einwoh- ner bekommen hat.
Hochzeiten und Begraͤbniſſe koͤnnen auch mit zu den religioͤſen Feyerlichkeiten der Japaner gerechnet werden, ob ſie gleich dieſelben nicht mit der Pracht, als die Europaͤer und verſchiedne andre Voͤlker, begehen.
Die Trauung geſchiehet auf einem ſchoͤnen und erhabnen Platze vor der Stadt, in Gegenwart der An- verwandten und Prieſter. Braut und Braͤutigam treten zuſammen vor einen aufgerichteten Altar, mit einer Fackel in der Hand. Unterdeß hierauf der Prie- ſter ein Gebet laut herbetet, zuͤndet zuerſt die Braut, welche zur Rechten ſ[t]eht, ihre Fackel an einer brennen- den Lampe an, darauf zuͤndet der Braͤutigam die ſei- nige an der brennenden Fackel der Braut an, und nun wuͤnſchen die Anweſenden dem Brautpaare Gluͤck.
Die Todten werden hier zu Lande entweder zu Aſche verbrannt, oder in die Erde begraben. Die er- ſtere Sitte ſoll ehemals allgemeiner uͤblich geweſen, jetzt aber nur bey den Leichen der Vornehmen gebraͤuchlich ſeyn. Das Verbrennen geſchieht nicht allezeit auf einem Scheiterhaufen, unter freyem Himmel, ſondern bisweilen in einem dazu eingerichteten kleinen ſteiner- nen Hauſe mit einem Schornſteine. Die Aſche wird in ein koſtbares Gefaͤß geſammelt, eine Zeitlang im Hauſe des Verſtorbnen verwahrt, und hernach in die
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0319"n="31"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Religion der Japaner.</hi></fw><lb/>
nach eine dritte, und ſo ferner den ganzen Vormittag.<lb/>
Die Einwohner einer jeden Straße wetteiferten mit<lb/>
den andern in Pracht und Erfindung zur Feyer<lb/>
dieſes Feſtes, und um meiſtens ſolche Sachen aufzu-<lb/>
weiſen, welche die Erzeugniſſe, Bergwerke, Berge,<lb/>
Waͤlder, Seefahrt, Kuͤnſte, Handwerker u. ſ. w. der-<lb/>
jenigen Landſchaft anzeigen, von welcher die Straße<lb/>
ihren Namen fuͤhrt, und aus welcher ſie ihre Einwoh-<lb/>
ner bekommen hat.</p><lb/><p>Hochzeiten und Begraͤbniſſe koͤnnen auch mit zu<lb/>
den religioͤſen Feyerlichkeiten der Japaner gerechnet<lb/>
werden, ob ſie gleich dieſelben nicht mit der Pracht,<lb/>
als die Europaͤer und verſchiedne andre Voͤlker, begehen.</p><lb/><p>Die Trauung geſchiehet auf einem ſchoͤnen und<lb/>
erhabnen Platze vor der Stadt, in Gegenwart der An-<lb/>
verwandten und Prieſter. Braut und Braͤutigam<lb/>
treten zuſammen vor einen aufgerichteten Altar, mit<lb/>
einer Fackel in der Hand. Unterdeß hierauf der Prie-<lb/>ſter ein Gebet laut herbetet, zuͤndet zuerſt die Braut,<lb/>
welche zur Rechten ſ<supplied>t</supplied>eht, ihre Fackel an einer brennen-<lb/>
den Lampe an, darauf zuͤndet der Braͤutigam die ſei-<lb/>
nige an der brennenden Fackel der Braut an, und nun<lb/>
wuͤnſchen die Anweſenden dem Brautpaare Gluͤck.</p><lb/><p>Die Todten werden hier zu Lande entweder zu<lb/>
Aſche verbrannt, oder in die Erde begraben. Die er-<lb/>ſtere Sitte ſoll ehemals allgemeiner uͤblich geweſen, jetzt<lb/>
aber nur bey den Leichen der Vornehmen gebraͤuchlich<lb/>ſeyn. Das Verbrennen geſchieht nicht allezeit auf<lb/>
einem Scheiterhaufen, unter freyem Himmel, ſondern<lb/>
bisweilen in einem dazu eingerichteten kleinen ſteiner-<lb/>
nen Hauſe mit einem Schornſteine. Die Aſche wird<lb/>
in ein koſtbares Gefaͤß geſammelt, eine Zeitlang im<lb/>
Hauſe des Verſtorbnen verwahrt, und hernach in die<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[31/0319]
Religion der Japaner.
nach eine dritte, und ſo ferner den ganzen Vormittag.
Die Einwohner einer jeden Straße wetteiferten mit
den andern in Pracht und Erfindung zur Feyer
dieſes Feſtes, und um meiſtens ſolche Sachen aufzu-
weiſen, welche die Erzeugniſſe, Bergwerke, Berge,
Waͤlder, Seefahrt, Kuͤnſte, Handwerker u. ſ. w. der-
jenigen Landſchaft anzeigen, von welcher die Straße
ihren Namen fuͤhrt, und aus welcher ſie ihre Einwoh-
ner bekommen hat.
Hochzeiten und Begraͤbniſſe koͤnnen auch mit zu
den religioͤſen Feyerlichkeiten der Japaner gerechnet
werden, ob ſie gleich dieſelben nicht mit der Pracht,
als die Europaͤer und verſchiedne andre Voͤlker, begehen.
Die Trauung geſchiehet auf einem ſchoͤnen und
erhabnen Platze vor der Stadt, in Gegenwart der An-
verwandten und Prieſter. Braut und Braͤutigam
treten zuſammen vor einen aufgerichteten Altar, mit
einer Fackel in der Hand. Unterdeß hierauf der Prie-
ſter ein Gebet laut herbetet, zuͤndet zuerſt die Braut,
welche zur Rechten ſteht, ihre Fackel an einer brennen-
den Lampe an, darauf zuͤndet der Braͤutigam die ſei-
nige an der brennenden Fackel der Braut an, und nun
wuͤnſchen die Anweſenden dem Brautpaare Gluͤck.
Die Todten werden hier zu Lande entweder zu
Aſche verbrannt, oder in die Erde begraben. Die er-
ſtere Sitte ſoll ehemals allgemeiner uͤblich geweſen, jetzt
aber nur bey den Leichen der Vornehmen gebraͤuchlich
ſeyn. Das Verbrennen geſchieht nicht allezeit auf
einem Scheiterhaufen, unter freyem Himmel, ſondern
bisweilen in einem dazu eingerichteten kleinen ſteiner-
nen Hauſe mit einem Schornſteine. Die Aſche wird
in ein koſtbares Gefaͤß geſammelt, eine Zeitlang im
Hauſe des Verſtorbnen verwahrt, und hernach in die
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 2. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1794, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen02_1794/319>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.