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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792.

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Zweyte Abtheilung. Aufenthalt zu Cap
kam. Hier verkaufte er seine Knieschnallen, und begab
sich durch Hülfe des dafür bekommenen wenigen Geldes
nach Amsterdam. Hier traf er einen alten Freund an,
der sich erboth, sich seiner anzunehmen, aber unter dem
falschen Versprechen ihm Herberge zu verschaffen, ihn zu
einem Zettelverkäufer oder so genannten Seelenverkäufer
brachte. In diesem Hause bewirthete ihn sein Freund so-
gleich mit Branntwein, einer Mahlzeit und Wein, und
beyde ließen es sich wohl schmecken. Endlich nahm jener
Abschied von ihm, und ging weg. Der Fremde be-
merkte, daß der Wirth ihm beym Weggehen aus dem
Hause zwey Dukaten gab. Hierauf wollte man ihn
nicht frey umher oder ausgehen lassen. Da er nicht
nur das Holländische gut sprechen konnte, sondern auch
nur zu gut merkte, in was für Hände er gerathen sey,
drohete er dem Seelenverkäufer, ihn anzugeben, wo-
fern er ihn nicht sogleich in Freyheit setzte. Dieser er-
kundigte sich nach seiner Person, und sagte darauf, er
wolle ihn gehen lassen, so bald er die Zeche bezahlt ha-
ben würde. Diese konnte der arme Mann nicht
bezahlen, und daß er sich darauf berief, nicht er,
sondern sein Freund habe das, was sie verzehrt, gefor-
dert, half ihm auch nichts. Er mußte da bleiben, und
wurde einige Zeit hernach an Bord gebracht, wiewohl
ohne auf dem Ostindischen Hause vorher vorgestellt und
angenommen zu seyn. Bey der Musterung beschwerte
er sich zwar über das erlittne Verfahren. Weil er aber
das, was der Seelenverkäufer zu seinem Unterhalte und
zu seiner Equipirung von der Compagnie bekommen hatte,
nicht bezahlen konnte, mußte er es sich gefallen lassen,
mit nach dem Cap zu gehen, wo er krank ankam, und
ins Lazaret gebracht wurde. Einigemahl leistete er mir
auf meinen Excursionen Gesellschaft, setzte sich aber

Zweyte Abtheilung. Aufenthalt zu Cap
kam. Hier verkaufte er ſeine Knieſchnallen, und begab
ſich durch Huͤlfe des dafuͤr bekommenen wenigen Geldes
nach Amſterdam. Hier traf er einen alten Freund an,
der ſich erboth, ſich ſeiner anzunehmen, aber unter dem
falſchen Verſprechen ihm Herberge zu verſchaffen, ihn zu
einem Zettelverkaͤufer oder ſo genannten Seelenverkaͤufer
brachte. In dieſem Hauſe bewirthete ihn ſein Freund ſo-
gleich mit Branntwein, einer Mahlzeit und Wein, und
beyde ließen es ſich wohl ſchmecken. Endlich nahm jener
Abſchied von ihm, und ging weg. Der Fremde be-
merkte, daß der Wirth ihm beym Weggehen aus dem
Hauſe zwey Dukaten gab. Hierauf wollte man ihn
nicht frey umher oder ausgehen laſſen. Da er nicht
nur das Hollaͤndiſche gut ſprechen konnte, ſondern auch
nur zu gut merkte, in was fuͤr Haͤnde er gerathen ſey,
drohete er dem Seelenverkaͤufer, ihn anzugeben, wo-
fern er ihn nicht ſogleich in Freyheit ſetzte. Dieſer er-
kundigte ſich nach ſeiner Perſon, und ſagte darauf, er
wolle ihn gehen laſſen, ſo bald er die Zeche bezahlt ha-
ben wuͤrde. Dieſe konnte der arme Mann nicht
bezahlen, und daß er ſich darauf berief, nicht er,
ſondern ſein Freund habe das, was ſie verzehrt, gefor-
dert, half ihm auch nichts. Er mußte da bleiben, und
wurde einige Zeit hernach an Bord gebracht, wiewohl
ohne auf dem Oſtindiſchen Hauſe vorher vorgeſtellt und
angenommen zu ſeyn. Bey der Muſterung beſchwerte
er ſich zwar uͤber das erlittne Verfahren. Weil er aber
das, was der Seelenverkaͤufer zu ſeinem Unterhalte und
zu ſeiner Equipirung von der Compagnie bekommen hatte,
nicht bezahlen konnte, mußte er es ſich gefallen laſſen,
mit nach dem Cap zu gehen, wo er krank ankam, und
ins Lazaret gebracht wurde. Einigemahl leiſtete er mir
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[114/0452] Zweyte Abtheilung. Aufenthalt zu Cap kam. Hier verkaufte er ſeine Knieſchnallen, und begab ſich durch Huͤlfe des dafuͤr bekommenen wenigen Geldes nach Amſterdam. Hier traf er einen alten Freund an, der ſich erboth, ſich ſeiner anzunehmen, aber unter dem falſchen Verſprechen ihm Herberge zu verſchaffen, ihn zu einem Zettelverkaͤufer oder ſo genannten Seelenverkaͤufer brachte. In dieſem Hauſe bewirthete ihn ſein Freund ſo- gleich mit Branntwein, einer Mahlzeit und Wein, und beyde ließen es ſich wohl ſchmecken. Endlich nahm jener Abſchied von ihm, und ging weg. Der Fremde be- merkte, daß der Wirth ihm beym Weggehen aus dem Hauſe zwey Dukaten gab. Hierauf wollte man ihn nicht frey umher oder ausgehen laſſen. Da er nicht nur das Hollaͤndiſche gut ſprechen konnte, ſondern auch nur zu gut merkte, in was fuͤr Haͤnde er gerathen ſey, drohete er dem Seelenverkaͤufer, ihn anzugeben, wo- fern er ihn nicht ſogleich in Freyheit ſetzte. Dieſer er- kundigte ſich nach ſeiner Perſon, und ſagte darauf, er wolle ihn gehen laſſen, ſo bald er die Zeche bezahlt ha- ben wuͤrde. Dieſe konnte der arme Mann nicht bezahlen, und daß er ſich darauf berief, nicht er, ſondern ſein Freund habe das, was ſie verzehrt, gefor- dert, half ihm auch nichts. Er mußte da bleiben, und wurde einige Zeit hernach an Bord gebracht, wiewohl ohne auf dem Oſtindiſchen Hauſe vorher vorgeſtellt und angenommen zu ſeyn. Bey der Muſterung beſchwerte er ſich zwar uͤber das erlittne Verfahren. Weil er aber das, was der Seelenverkaͤufer zu ſeinem Unterhalte und zu ſeiner Equipirung von der Compagnie bekommen hatte, nicht bezahlen konnte, mußte er es ſich gefallen laſſen, mit nach dem Cap zu gehen, wo er krank ankam, und ins Lazaret gebracht wurde. Einigemahl leiſtete er mir auf meinen Excurſionen Geſellſchaft, ſetzte ſich aber

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Zitationshilfe: Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen01_1792/452>, abgerufen am 23.11.2024.