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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792.

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Zweyte Abtheilung. Aufenthalt zu Cap.

Mit den angekommenen Schiffen war auch die
Nachricht angelangt, daß der Baron van Plettenberg
zum Gouverneur ernannt sey, der auch bald hernach in
sein Amt eingesetzt wurde.

Nun will ich einige zerstreute Nachrichten und Be-
merkungen mittheilen, die ich während meines jetzigen
Aufenthalts zu Cap theils einzuziehen, theils zu machen
Gelegenheit hatte. Voran mögen die stehen, welche die
hiesigen politischen und gerichtlichen Einrichtungen, und
die Geschichte dieser merkwürdigen Holländischen Kolonie
betreffen.

Der hiesige Gouverneur hat außer einem, inner-
halb des Gartens der Compagnie in der Stadt angeleg-
ten Gebäude, ein sehr schönes Haus, Rondebosch, und
ein anderes, Nieuwland, beyde außerhalb der Stadt, zu
seinem Vergnügen. Jetzt sollte noch ein drittes an der
falschen Bay, zu seiner Bequemlichkeit, wenn er sich da
aufhielte, gebauet werden. Sowohl zu Rondebosch
als zu Nieuwland hat die Compagnie schöne und vortreff-
liche Gärten, woraus die Schiffe und das Hospital mit
den nöthigen Gartengewächsen versehen werden.

Vor diesem besaßen auch die Gouverneure nicht
nur, sondern ebenfalls andre Beamte der Compagnie,
Landgüter und Höfe. Da aber der Gouverneur van der
Stell
nebst einigen andern Compagnie-Bedienten einen
großen und den besten Theil des Landes zu ihrem Eigen-
thume gemacht hatten, und daraus mancherley Beeinträch-
tigungen und Nachtheile für die Bürger und Kolonisten
erwachsen waren, wurde ihnen mit einemmahl verbothen,
dergleichen zu besitzen und an sich zu kaufen, und die sie
besaßen, mußten sie verkaufen. Zum Ersatz dafür
wurden ihnen, außer ihrer monathlich bestimmten Besol-
dung, gewisse Sporteln und Neben-Einkünfte bewilliget,

Zweyte Abtheilung. Aufenthalt zu Cap.

Mit den angekommenen Schiffen war auch die
Nachricht angelangt, daß der Baron van Plettenberg
zum Gouverneur ernannt ſey, der auch bald hernach in
ſein Amt eingeſetzt wurde.

Nun will ich einige zerſtreute Nachrichten und Be-
merkungen mittheilen, die ich waͤhrend meines jetzigen
Aufenthalts zu Cap theils einzuziehen, theils zu machen
Gelegenheit hatte. Voran moͤgen die ſtehen, welche die
hieſigen politiſchen und gerichtlichen Einrichtungen, und
die Geſchichte dieſer merkwuͤrdigen Hollaͤndiſchen Kolonie
betreffen.

Der hieſige Gouverneur hat außer einem, inner-
halb des Gartens der Compagnie in der Stadt angeleg-
ten Gebaͤude, ein ſehr ſchoͤnes Haus, Rondeboſch, und
ein anderes, Nieuwland, beyde außerhalb der Stadt, zu
ſeinem Vergnuͤgen. Jetzt ſollte noch ein drittes an der
falſchen Bay, zu ſeiner Bequemlichkeit, wenn er ſich da
aufhielte, gebauet werden. Sowohl zu Rondeboſch
als zu Nieuwland hat die Compagnie ſchoͤne und vortreff-
liche Gaͤrten, woraus die Schiffe und das Hoſpital mit
den noͤthigen Gartengewaͤchſen verſehen werden.

Vor dieſem beſaßen auch die Gouverneure nicht
nur, ſondern ebenfalls andre Beamte der Compagnie,
Landguͤter und Hoͤfe. Da aber der Gouverneur van der
Stell
nebſt einigen andern Compagnie-Bedienten einen
großen und den beſten Theil des Landes zu ihrem Eigen-
thume gemacht hatten, und daraus mancherley Beeintraͤch-
tigungen und Nachtheile fuͤr die Buͤrger und Koloniſten
erwachſen waren, wurde ihnen mit einemmahl verbothen,
dergleichen zu beſitzen und an ſich zu kaufen, und die ſie
beſaßen, mußten ſie verkaufen. Zum Erſatz dafuͤr
wurden ihnen, außer ihrer monathlich beſtimmten Beſol-
dung, gewiſſe Sporteln und Neben-Einkuͤnfte bewilliget,

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[104/0442] Zweyte Abtheilung. Aufenthalt zu Cap. Mit den angekommenen Schiffen war auch die Nachricht angelangt, daß der Baron van Plettenberg zum Gouverneur ernannt ſey, der auch bald hernach in ſein Amt eingeſetzt wurde. Nun will ich einige zerſtreute Nachrichten und Be- merkungen mittheilen, die ich waͤhrend meines jetzigen Aufenthalts zu Cap theils einzuziehen, theils zu machen Gelegenheit hatte. Voran moͤgen die ſtehen, welche die hieſigen politiſchen und gerichtlichen Einrichtungen, und die Geſchichte dieſer merkwuͤrdigen Hollaͤndiſchen Kolonie betreffen. Der hieſige Gouverneur hat außer einem, inner- halb des Gartens der Compagnie in der Stadt angeleg- ten Gebaͤude, ein ſehr ſchoͤnes Haus, Rondeboſch, und ein anderes, Nieuwland, beyde außerhalb der Stadt, zu ſeinem Vergnuͤgen. Jetzt ſollte noch ein drittes an der falſchen Bay, zu ſeiner Bequemlichkeit, wenn er ſich da aufhielte, gebauet werden. Sowohl zu Rondeboſch als zu Nieuwland hat die Compagnie ſchoͤne und vortreff- liche Gaͤrten, woraus die Schiffe und das Hoſpital mit den noͤthigen Gartengewaͤchſen verſehen werden. Vor dieſem beſaßen auch die Gouverneure nicht nur, ſondern ebenfalls andre Beamte der Compagnie, Landguͤter und Hoͤfe. Da aber der Gouverneur van der Stell nebſt einigen andern Compagnie-Bedienten einen großen und den beſten Theil des Landes zu ihrem Eigen- thume gemacht hatten, und daraus mancherley Beeintraͤch- tigungen und Nachtheile fuͤr die Buͤrger und Koloniſten erwachſen waren, wurde ihnen mit einemmahl verbothen, dergleichen zu beſitzen und an ſich zu kaufen, und die ſie beſaßen, mußten ſie verkaufen. Zum Erſatz dafuͤr wurden ihnen, außer ihrer monathlich beſtimmten Beſol- dung, gewiſſe Sporteln und Neben-Einkuͤnfte bewilliget,

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Zitationshilfe: Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen01_1792/442>, abgerufen am 10.06.2024.