ergeben, daß die Rechnungen mit ganz verschiedenen Zah- len geführt wären; aber es würde sich finden, daß in manchen Endresultaten und Folgerungen, wenn diese in Worten ausgesprochen werden, wieder eine völlige Ueber- einstimmung herrsche.
Was nun dasselbe Verfahren, auf ein 3tes und 4tes Gut u. s. w. angewandt, als Gemeinschaftliches, völlig Uebereinstimmendes ergäbe, das würden wir als allge- meines Gesetz anerkennen müssen: denn was, von jedem Standpunkt aus betrachtet, sich immer gleich zeigt, das muß auch allgemeine, an Ort und Zeit nicht gebundene, Gültigkeit haben.
Wir könnten mehrere in dieser Schrift entwickelte Resultate als Beispiele aufstellen, wenn wir diese vorweg anführen dürften; aber wir können uns auch schon auf das im Vorhergehenden dargestellte Gesetz, daß die Pro- duktion des Getreides immer kostbarer wird, je ärmer der Boden ist, beziehen.
Diese Gesetze müssen, gerade weil sie allgemein sind, in jeder Wirthschaft, auf jedem Gute wirksam seyn. Die Größe der Ernte, des Reinertrags u. s. w., ist der sicht- bare Ausdruck dieser Gesetze, modifizirt durch örtliche Ein- wirkungen.
Wenn wir nun für einen einzelnen Standpunkt die Größen, worin sich die Natur ausspricht, aus der Natur selbst schöpfen (durchaus aber nicht willkürlich annehmen) und nun mit Konsequenz aus den bekannten Größen und den allgemeinen Grundsätzen, Folgerungen und Resultate ziehen: so können wir demnach versichert seyn, daß auch in diesen -- nur aus einem Standpunkt entnommenen -- Resultaten, sich die allgemeinen Gesetze ausgesprochen ha- ben. Aber sicherlich ist nicht jedes gefundene Resultat ein allgemeines Gesetz, sondern manches ist nur eine bloß örtlich gültige Regel.
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ergeben, daß die Rechnungen mit ganz verſchiedenen Zah- len gefuͤhrt waͤren; aber es wuͤrde ſich finden, daß in manchen Endreſultaten und Folgerungen, wenn dieſe in Worten ausgeſprochen werden, wieder eine voͤllige Ueber- einſtimmung herrſche.
Was nun daſſelbe Verfahren, auf ein 3tes und 4tes Gut u. ſ. w. angewandt, als Gemeinſchaftliches, voͤllig Uebereinſtimmendes ergaͤbe, das wuͤrden wir als allge- meines Geſetz anerkennen muͤſſen: denn was, von jedem Standpunkt aus betrachtet, ſich immer gleich zeigt, das muß auch allgemeine, an Ort und Zeit nicht gebundene, Guͤltigkeit haben.
Wir koͤnnten mehrere in dieſer Schrift entwickelte Reſultate als Beiſpiele aufſtellen, wenn wir dieſe vorweg anfuͤhren duͤrften; aber wir koͤnnen uns auch ſchon auf das im Vorhergehenden dargeſtellte Geſetz, daß die Pro- duktion des Getreides immer koſtbarer wird, je aͤrmer der Boden iſt, beziehen.
Dieſe Geſetze muͤſſen, gerade weil ſie allgemein ſind, in jeder Wirthſchaft, auf jedem Gute wirkſam ſeyn. Die Groͤße der Ernte, des Reinertrags u. ſ. w., iſt der ſicht- bare Ausdruck dieſer Geſetze, modifizirt durch oͤrtliche Ein- wirkungen.
Wenn wir nun fuͤr einen einzelnen Standpunkt die Groͤßen, worin ſich die Natur ausſpricht, aus der Natur ſelbſt ſchoͤpfen (durchaus aber nicht willkuͤrlich annehmen) und nun mit Konſequenz aus den bekannten Groͤßen und den allgemeinen Grundſaͤtzen, Folgerungen und Reſultate ziehen: ſo koͤnnen wir demnach verſichert ſeyn, daß auch in dieſen — nur aus einem Standpunkt entnommenen — Reſultaten, ſich die allgemeinen Geſetze ausgeſprochen ha- ben. Aber ſicherlich iſt nicht jedes gefundene Reſultat ein allgemeines Geſetz, ſondern manches iſt nur eine bloß oͤrtlich guͤltige Regel.
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ergeben, daß die Rechnungen mit ganz verſchiedenen Zah-
len gefuͤhrt waͤren; aber es wuͤrde ſich finden, daß in
manchen Endreſultaten und Folgerungen, wenn dieſe in
Worten ausgeſprochen werden, wieder eine voͤllige Ueber-
einſtimmung herrſche.
Was nun daſſelbe Verfahren, auf ein 3tes und 4tes
Gut u. ſ. w. angewandt, als Gemeinſchaftliches, voͤllig
Uebereinſtimmendes ergaͤbe, das wuͤrden wir als allge-
meines Geſetz anerkennen muͤſſen: denn was, von jedem
Standpunkt aus betrachtet, ſich immer gleich zeigt, das
muß auch allgemeine, an Ort und Zeit nicht gebundene,
Guͤltigkeit haben.
Wir koͤnnten mehrere in dieſer Schrift entwickelte
Reſultate als Beiſpiele aufſtellen, wenn wir dieſe vorweg
anfuͤhren duͤrften; aber wir koͤnnen uns auch ſchon auf
das im Vorhergehenden dargeſtellte Geſetz, daß die Pro-
duktion des Getreides immer koſtbarer wird, je aͤrmer
der Boden iſt, beziehen.
Dieſe Geſetze muͤſſen, gerade weil ſie allgemein ſind,
in jeder Wirthſchaft, auf jedem Gute wirkſam ſeyn. Die
Groͤße der Ernte, des Reinertrags u. ſ. w., iſt der ſicht-
bare Ausdruck dieſer Geſetze, modifizirt durch oͤrtliche Ein-
wirkungen.
Wenn wir nun fuͤr einen einzelnen Standpunkt die
Groͤßen, worin ſich die Natur ausſpricht, aus der Natur
ſelbſt ſchoͤpfen (durchaus aber nicht willkuͤrlich annehmen)
und nun mit Konſequenz aus den bekannten Groͤßen und
den allgemeinen Grundſaͤtzen, Folgerungen und Reſultate
ziehen: ſo koͤnnen wir demnach verſichert ſeyn, daß auch
in dieſen — nur aus einem Standpunkt entnommenen —
Reſultaten, ſich die allgemeinen Geſetze ausgeſprochen ha-
ben. Aber ſicherlich iſt nicht jedes gefundene Reſultat ein
allgemeines Geſetz, ſondern manches iſt nur eine bloß
oͤrtlich guͤltige Regel.
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Thünen, Johann Heinrich von: Der isolirte Staat in Beziehung auf Landwirthschaft und Nationalökonomie. Hamburg, 1826, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thuenen_staat_1826/47>, abgerufen am 07.07.2024.
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