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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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öffentlich und absonderlich dem gemeinen Mann, der so gar leicht sich ärgern mag, vorgestellet werden, was vor ein importanter Unterscheid es sey, daß man hier sagen müsse: Duo cum faciunt idem, non est idem. Wiewohl doch auch solche scandala magis accepta quam data, indem billig der gemeine Mann nicht sogleich zufahren und richten solte über Dinge, davon er die Ursachen nicht penetrirte. Obs. 4. Auch müste vor allen Dingen die Printzeßin im Gewissen feste seyn, daß ihr dieser Ubertritt an der Seeligkeit nicht schade, massen der Gerechte seines Glaubens leben muß. Obs. 5. Es müste Ihro Durchlaucht unverwehret bleiben, mit verständigen und moderaten Theologis unsrer Kirchen Correspondence zu halten, und in vorfallenden Dubiis sie zu consuliren. Obs. 6. Hochgedachte Durchlauchtige Person müsten, wie auch ohnedem geschiehet, noch mehr als andere praepariret werden, aus geistreichen Schrifften und Liedern unsrer Theologorum die im Pabstthum nicht verworffen sind, ihre eigene Andacht zu erbauen, die Kern und Macht-Sprüche heiliger Schrifft durch fleißige Preces und Meditationes in die vivam praxin zu bringen, auch die vornehmsten des Heiligen Geistes Lehr-Sprüche im Gedächtnüß haben. Wenn sie nehmlich solche Praxin mit etlichen Sprüchen versucht, wird die Maasse des Geistes so zunehmen, daß ihr ein Licht nach dem andern aufgehen muß, und sie den Mangel eines Evangelischen Predigers schon vor sich ersetzen könne. Obs. 7. Daneben müste auch ihr die Vergönstigung, wie schon viel andern geschehen, gelassen werden, die heilige Schrifft in ihrer Mutter-Sprache zu lesen. Obs. 8. Auch müste bey ihrem Beicht-Bater bedinget werden, sie mit Streit-Fragen zu verschonen, und nur an die Catechismus-Milch zu gewöhnen. Zum Exempel, die Anruffung der Heiligen, weil man sie im Pabstthum gar nicht nothwendig achtet, müste er nicht urgiren gegen eine hohe Person, die drüber nichts anders als Scrupulos und Anfechtung empfinden könnte. Obs. 9. Im übrigen so gefährlich auch ietzo das Werck anzusehen, so herrlich kan vielleicht GOtt, der durch seine so allerwunderbareste Fügung diese hohe Alliance aufs Tapet gebracht, es mit der Zeit durch diese kluge, und im Glauben so herrlich fundirte Printzeßin dahin bringen, daß die sich itzt an ihrem Ubertritt ärgern, hernach noch wohl GOtt destomehr preisen müssen vor das Gute, das er durch dero hohe Person der Kirchen zum besten ausgerichtet. Und dergleichen Seegen würde hernach die beste Versicherung seyn, daß GOtt an ihrem Ubertritt kein Mißfallen hätte, sondern selbst das Werck dem Evangelio zur Aufnahme also fügen wollen.

öffentlich und absonderlich dem gemeinen Mann, der so gar leicht sich ärgern mag, vorgestellet werden, was vor ein importanter Unterscheid es sey, daß man hier sagen müsse: Duo cum faciunt idem, non est idem. Wiewohl doch auch solche scandala magis accepta quam data, indem billig der gemeine Mann nicht sogleich zufahren und richten solte über Dinge, davon er die Ursachen nicht penetrirte. Obs. 4. Auch müste vor allen Dingen die Printzeßin im Gewissen feste seyn, daß ihr dieser Ubertritt an der Seeligkeit nicht schade, massen der Gerechte seines Glaubens leben muß. Obs. 5. Es müste Ihro Durchlaucht unverwehret bleiben, mit verständigen und moderaten Theologis unsrer Kirchen Correspondence zu halten, und in vorfallenden Dubiis sie zu consuliren. Obs. 6. Hochgedachte Durchlauchtige Person müsten, wie auch ohnedem geschiehet, noch mehr als andere praepariret werden, aus geistreichen Schrifften und Liedern unsrer Theologorum die im Pabstthum nicht verworffen sind, ihre eigene Andacht zu erbauen, die Kern und Macht-Sprüche heiliger Schrifft durch fleißige Preces und Meditationes in die vivam praxin zu bringen, auch die vornehmsten des Heiligen Geistes Lehr-Sprüche im Gedächtnüß haben. Wenn sie nehmlich solche Praxin mit etlichen Sprüchen versucht, wird die Maasse des Geistes so zunehmen, daß ihr ein Licht nach dem andern aufgehen muß, und sie den Mangel eines Evangelischen Predigers schon vor sich ersetzen könne. Obs. 7. Daneben müste auch ihr die Vergönstigung, wie schon viel andern geschehen, gelassen werden, die heilige Schrifft in ihrer Mutter-Sprache zu lesen. Obs. 8. Auch müste bey ihrem Beicht-Bater bedinget werden, sie mit Streit-Fragen zu verschonen, und nur an die Catechismus-Milch zu gewöhnen. Zum Exempel, die Anruffung der Heiligen, weil man sie im Pabstthum gar nicht nothwendig achtet, müste er nicht urgiren gegen eine hohe Person, die drüber nichts anders als Scrupulos und Anfechtung empfinden könnte. Obs. 9. Im übrigen so gefährlich auch ietzo das Werck anzusehen, so herrlich kan vielleicht GOtt, der durch seine so allerwunderbareste Fügung diese hohe Alliance aufs Tapet gebracht, es mit der Zeit durch diese kluge, und im Glauben so herrlich fundirte Printzeßin dahin bringen, daß die sich itzt an ihrem Ubertritt ärgern, hernach noch wohl GOtt destomehr preisen müssen vor das Gute, das er durch dero hohe Person der Kirchen zum besten ausgerichtet. Und dergleichen Seegen würde hernach die beste Versicherung seyn, daß GOtt an ihrem Ubertritt kein Mißfallen hätte, sondern selbst das Werck dem Evangelio zur Aufnahme also fügen wollen.

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[79/0087] öffentlich und absonderlich dem gemeinen Mann, der so gar leicht sich ärgern mag, vorgestellet werden, was vor ein importanter Unterscheid es sey, daß man hier sagen müsse: Duo cum faciunt idem, non est idem. Wiewohl doch auch solche scandala magis accepta quam data, indem billig der gemeine Mann nicht sogleich zufahren und richten solte über Dinge, davon er die Ursachen nicht penetrirte. Obs. 4. Auch müste vor allen Dingen die Printzeßin im Gewissen feste seyn, daß ihr dieser Ubertritt an der Seeligkeit nicht schade, massen der Gerechte seines Glaubens leben muß. Obs. 5. Es müste Ihro Durchlaucht unverwehret bleiben, mit verständigen und moderaten Theologis unsrer Kirchen Correspondence zu halten, und in vorfallenden Dubiis sie zu consuliren. Obs. 6. Hochgedachte Durchlauchtige Person müsten, wie auch ohnedem geschiehet, noch mehr als andere praepariret werden, aus geistreichen Schrifften und Liedern unsrer Theologorum die im Pabstthum nicht verworffen sind, ihre eigene Andacht zu erbauen, die Kern und Macht-Sprüche heiliger Schrifft durch fleißige Preces und Meditationes in die vivam praxin zu bringen, auch die vornehmsten des Heiligen Geistes Lehr-Sprüche im Gedächtnüß haben. Wenn sie nehmlich solche Praxin mit etlichen Sprüchen versucht, wird die Maasse des Geistes so zunehmen, daß ihr ein Licht nach dem andern aufgehen muß, und sie den Mangel eines Evangelischen Predigers schon vor sich ersetzen könne. Obs. 7. Daneben müste auch ihr die Vergönstigung, wie schon viel andern geschehen, gelassen werden, die heilige Schrifft in ihrer Mutter-Sprache zu lesen. Obs. 8. Auch müste bey ihrem Beicht-Bater bedinget werden, sie mit Streit-Fragen zu verschonen, und nur an die Catechismus-Milch zu gewöhnen. Zum Exempel, die Anruffung der Heiligen, weil man sie im Pabstthum gar nicht nothwendig achtet, müste er nicht urgiren gegen eine hohe Person, die drüber nichts anders als Scrupulos und Anfechtung empfinden könnte. Obs. 9. Im übrigen so gefährlich auch ietzo das Werck anzusehen, so herrlich kan vielleicht GOtt, der durch seine so allerwunderbareste Fügung diese hohe Alliance aufs Tapet gebracht, es mit der Zeit durch diese kluge, und im Glauben so herrlich fundirte Printzeßin dahin bringen, daß die sich itzt an ihrem Ubertritt ärgern, hernach noch wohl GOtt destomehr preisen müssen vor das Gute, das er durch dero hohe Person der Kirchen zum besten ausgerichtet. Und dergleichen Seegen würde hernach die beste Versicherung seyn, daß GOtt an ihrem Ubertritt kein Mißfallen hätte, sondern selbst das Werck dem Evangelio zur Aufnahme also fügen wollen.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/87>, abgerufen am 05.05.2024.