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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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ligsten Vorsichtigkeit unter andächtigem Gebet sich befindet, in der Römisch-Catholischen Kirche auf mancherley Art und Weise in Gefahr der Seelen lauffen. Allein es kan auch die Sache von solcher Wichtigkeit seyn, daß man in deren Unterlassung sich gleichfalls ein Gewissen zu machen hätte, und eine solche Göttliche Führung, wenn man sie recht ansiehet, aequipolliret sie der necessitati. Resp 2. Die Gefahr der Seelen ist auch in unserer Kirchen groß genug. Allein je mehr sie vor Augen schwebt, wie gewiß in Spanien, je vielmehr wird man auch ermuntert werden, dagegen zu beten, und mit fleißiger Ubung Göttlichen Worts sich zu verwahren. Man objiciret (3.) Ihro Durchlaucht haben angelobet und sich öffentlich verpflichtet, bey der Evangelischen Wahrheit zu bleiben. Resp. Behüte GOtt, daß ihr nie in Sinn kommen möge, nur einen Punct derselben fahren zu lassen, wenn es mit den nöthigen Requisitis, die in nächster Frage vorzulegen, nur zum Stande kommt, so wird sie wohl ein Membrum der uhralten Catholischen Kirchen und der Gemeinschafft der Heiligen, als eine Evangelische Christin bleiben. Objectio 4. die Römische Kirche verflucht und verketzert die Lutheraner. Resp. Das ist ein blinder Eyffer etlicher hitzigen Köpffe. Und was können uns ihre Anathemata schaden? wir wollen desto fleißiger für sie beten.

Bey der 5. Frage werden acht Bedingungen gesetzt, unter welchen dieser Ubertrit geschehen könne, nebst einen Anhang etlicher Erinnerungen.

Fünffte Frage: Was für Conditiones bey solchem Ubertritt erfodert werden: Obs. 1. Die Durchlauchtigste Person hat vor allen Dingen sich zu hüten, daß NB. sie sich zu keiner Abschwerung bringen lasse, derselben Religion, darinn sie stehet. Sie würde auf gewisse Masse auch die Religion mit abschweren, dazu sie tritt, weil einerley Glaubens-Gründe in der Gemeinschafft der Heiligen in beyden, und alles was in unsern kleinern Catechismo stehet, auch bey ihnen gilt. Obs. 2. Sie müste auch NB. nothwendigst dahin sehen, daß communio sub utraque specie beybehalten werde. Ferdinandus I. und Albertus Bavarus haben darinn Dispensation erlanget vor gantze Nationen, so wäre ja solches vor eine eintzele Person noch leichter auszuwircken, wie auch Dux Hannov. laudatiss. Joh. Fried. vor sich erhalten, sonderlich da man itzo keinen morosum senem zum Pabst hat, sondern einen, der sich mehr als zu wohl in die Zeit schicken kan, und bey dem itzt noch mehr auszurichten stünde, jeweniger sein Interesse leidet, des Catholischen Königs Ungunst auf sich zu laden. Obs. 3. Wegen des Scandali, so noch ein ziemlicher wichtiger Punct ist, so daraus zu besorgen, so müste solches durch ein von denen Herren Politicis zu ersinnendes Moyen

ligsten Vorsichtigkeit unter andächtigem Gebet sich befindet, in der Römisch-Catholischen Kirche auf mancherley Art und Weise in Gefahr der Seelen lauffen. Allein es kan auch die Sache von solcher Wichtigkeit seyn, daß man in deren Unterlassung sich gleichfalls ein Gewissen zu machen hätte, und eine solche Göttliche Führung, wenn man sie recht ansiehet, aequipolliret sie der necessitati. Resp 2. Die Gefahr der Seelen ist auch in unserer Kirchen groß genug. Allein je mehr sie vor Augen schwebt, wie gewiß in Spanien, je vielmehr wird man auch ermuntert werden, dagegen zu beten, und mit fleißiger Ubung Göttlichen Worts sich zu verwahren. Man objiciret (3.) Ihro Durchlaucht haben angelobet und sich öffentlich verpflichtet, bey der Evangelischen Wahrheit zu bleiben. Resp. Behüte GOtt, daß ihr nie in Sinn kommen möge, nur einen Punct derselben fahren zu lassen, wenn es mit den nöthigen Requisitis, die in nächster Frage vorzulegen, nur zum Stande kommt, so wird sie wohl ein Membrum der uhralten Catholischen Kirchen und der Gemeinschafft der Heiligen, als eine Evangelische Christin bleiben. Objectio 4. die Römische Kirche verflucht und verketzert die Lutheraner. Resp. Das ist ein blinder Eyffer etlicher hitzigen Köpffe. Und was können uns ihre Anathemata schaden? wir wollen desto fleißiger für sie beten.

Bey der 5. Frage werden acht Bedingungen gesetzt, unter welchen dieser Ubertrit geschehen könne, nebst einen Anhang etlicher Erinnerungen.

Fünffte Frage: Was für Conditiones bey solchem Ubertritt erfodert werden: Obs. 1. Die Durchlauchtigste Person hat vor allen Dingen sich zu hüten, daß NB. sie sich zu keiner Abschwerung bringen lasse, derselben Religion, darinn sie stehet. Sie würde auf gewisse Masse auch die Religion mit abschweren, dazu sie tritt, weil einerley Glaubens-Gründe in der Gemeinschafft der Heiligen in beyden, und alles was in unsern kleinern Catechismo stehet, auch bey ihnen gilt. Obs. 2. Sie müste auch NB. nothwendigst dahin sehen, daß communio sub utraque specie beybehalten werde. Ferdinandus I. und Albertus Bavarus haben darinn Dispensation erlanget vor gantze Nationen, so wäre ja solches vor eine eintzele Person noch leichter auszuwircken, wie auch Dux Hannov. laudatiss. Joh. Fried. vor sich erhalten, sonderlich da man itzo keinen morosum senem zum Pabst hat, sondern einen, der sich mehr als zu wohl in die Zeit schicken kan, und bey dem itzt noch mehr auszurichten stünde, jeweniger sein Interesse leidet, des Catholischen Königs Ungunst auf sich zu laden. Obs. 3. Wegen des Scandali, so noch ein ziemlicher wichtiger Punct ist, so daraus zu besorgen, so müste solches durch ein von denen Herren Politicis zu ersinnendes Moyen

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[78/0086] ligsten Vorsichtigkeit unter andächtigem Gebet sich befindet, in der Römisch-Catholischen Kirche auf mancherley Art und Weise in Gefahr der Seelen lauffen. Allein es kan auch die Sache von solcher Wichtigkeit seyn, daß man in deren Unterlassung sich gleichfalls ein Gewissen zu machen hätte, und eine solche Göttliche Führung, wenn man sie recht ansiehet, aequipolliret sie der necessitati. Resp 2. Die Gefahr der Seelen ist auch in unserer Kirchen groß genug. Allein je mehr sie vor Augen schwebt, wie gewiß in Spanien, je vielmehr wird man auch ermuntert werden, dagegen zu beten, und mit fleißiger Ubung Göttlichen Worts sich zu verwahren. Man objiciret (3.) Ihro Durchlaucht haben angelobet und sich öffentlich verpflichtet, bey der Evangelischen Wahrheit zu bleiben. Resp. Behüte GOtt, daß ihr nie in Sinn kommen möge, nur einen Punct derselben fahren zu lassen, wenn es mit den nöthigen Requisitis, die in nächster Frage vorzulegen, nur zum Stande kommt, so wird sie wohl ein Membrum der uhralten Catholischen Kirchen und der Gemeinschafft der Heiligen, als eine Evangelische Christin bleiben. Objectio 4. die Römische Kirche verflucht und verketzert die Lutheraner. Resp. Das ist ein blinder Eyffer etlicher hitzigen Köpffe. Und was können uns ihre Anathemata schaden? wir wollen desto fleißiger für sie beten. Fünffte Frage: Was für Conditiones bey solchem Ubertritt erfodert werden: Obs. 1. Die Durchlauchtigste Person hat vor allen Dingen sich zu hüten, daß NB. sie sich zu keiner Abschwerung bringen lasse, derselben Religion, darinn sie stehet. Sie würde auf gewisse Masse auch die Religion mit abschweren, dazu sie tritt, weil einerley Glaubens-Gründe in der Gemeinschafft der Heiligen in beyden, und alles was in unsern kleinern Catechismo stehet, auch bey ihnen gilt. Obs. 2. Sie müste auch NB. nothwendigst dahin sehen, daß communio sub utraque specie beybehalten werde. Ferdinandus I. und Albertus Bavarus haben darinn Dispensation erlanget vor gantze Nationen, so wäre ja solches vor eine eintzele Person noch leichter auszuwircken, wie auch Dux Hannov. laudatiss. Joh. Fried. vor sich erhalten, sonderlich da man itzo keinen morosum senem zum Pabst hat, sondern einen, der sich mehr als zu wohl in die Zeit schicken kan, und bey dem itzt noch mehr auszurichten stünde, jeweniger sein Interesse leidet, des Catholischen Königs Ungunst auf sich zu laden. Obs. 3. Wegen des Scandali, so noch ein ziemlicher wichtiger Punct ist, so daraus zu besorgen, so müste solches durch ein von denen Herren Politicis zu ersinnendes Moyen

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/86>, abgerufen am 09.11.2024.