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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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folgen dörffte. So ist auch das erste membrum des Vorschlags, daß sie anderweitig honor able Beförderung anzunehmen erwehlen solten, wohl mit Fleiß dunckel und zweydeutig von ihnen referiret worden; indem damahls noch nicht resolviret war, sie ausser Landes zu dimittiren, und ob wohl die nach dem vorigen paragrapho 12. dißfalls mit auf das tapet gebrachte dimission den concept mit einschlosse, daß sie salvo honore der Prediger geschehen solte; so begreifft doch ein ieder leichte, daß die vorgeschlagene translocation vielmehr per indirectum mit dem Titul einer Poenitenz-Pfarre, als mit dem praedicat einer anderweitigen honorablen Beförderung beleget werden könte. Endlich kan ich mir nicht einbilden, daß die armen Leute in eine so gar grosse ungehobelte rusticität verfallen seyn solten, vor dem gesamten Geheimbden Raths-Collegio von illegalitäten, und andern dergleichen [fremdsprachliches Material] groben Dingen zu schwatzen, ich kan auch nicht glauben, daß wenn solches geschehen wäre, nicht zum wenigsten die beyden Prediger solten mit Arrest seyn beleget worden. Jedoch sind dieses meine unmaßgebliche Gedancken, und stehet dem Leser frey, zu glauben, was er will.

§. XVI. Vielleicht wird etwas zu dem Urtheil, ob der PredigerDer Prediger schriftliche Antwort auf die gethanen Vorschläge. ihr Aufsatz unpartheyisch und aufrichtig verfertiget worden, contribuiren, wenn man dasjenige, was sie von ihrer den 25. Novemb. geschehenen Antwort melden, gegen ihre gantze Schrifft halten wird. Sie melden daß derselben Einhalt darinnen bestanden, daß sie ante omnia restitutionem in integrum gebethen, alsdann wolten sie sich auf die gethanen Vorschläge gewissens vergnüglich erklähren. Aus diesen Worten wird iedermann meinen, daß sie in dem Schreiben noch keine Erklährung auf die gethanen Vorschläge gethan: wenn man aber das Schreiben selbst betrachtet, wird man darinnen finden, daß sie zwar solches nicht deutlich und gleich zu gethan, aber doch indirecte nicht undeutlich das letzte und eine Proceßmäßige Hörung gewehlet. Das Schreiben lautet folgender massen. Als Ew. Excell. uns am nechst vergangenen Dienstage die Sperrung der Cantzel andeuteten, (nachdem selbige schon 2. Sonntage vorher uns verboten gewesen) und zweyerley Wege vorstelleten, entweder anderweite honorable Beförderung anzunehmen, oder vermittelst Untersuchung der Sache (darinn wir gleichwohl nicht anders, als wie Evangelische Prediger unsern theuer beschwohrnen Pflichten gemäß wieder das einreissende Pabstthum und Aergernüs uns bezeiget, und darob viele Angst und Leyden biß auf diese Stund

folgen dörffte. So ist auch das erste membrum des Vorschlags, daß sie anderweitig honor able Beförderung anzunehmen erwehlen solten, wohl mit Fleiß dunckel und zweydeutig von ihnen referiret worden; indem damahls noch nicht resolviret war, sie ausser Landes zu dimittiren, und ob wohl die nach dem vorigen paragrapho 12. dißfalls mit auf das tapet gebrachte dimission den concept mit einschlosse, daß sie salvo honore der Prediger geschehen solte; so begreifft doch ein ieder leichte, daß die vorgeschlagene translocation vielmehr per indirectum mit dem Titul einer Poenitenz-Pfarre, als mit dem praedicat einer anderweitigen honorablen Beförderung beleget werden könte. Endlich kan ich mir nicht einbilden, daß die armen Leute in eine so gar grosse ungehobelte rusticität verfallen seyn solten, vor dem gesamten Geheimbden Raths-Collegio von illegalitäten, und andern dergleichen [fremdsprachliches Material] groben Dingen zu schwatzen, ich kan auch nicht glauben, daß wenn solches geschehen wäre, nicht zum wenigsten die beyden Prediger solten mit Arrest seyn beleget worden. Jedoch sind dieses meine unmaßgebliche Gedancken, und stehet dem Leser frey, zu glauben, was er will.

§. XVI. Vielleicht wird etwas zu dem Urtheil, ob der PredigerDer Prediger schriftliche Antwort auf die gethanen Vorschläge. ihr Aufsatz unpartheyisch und aufrichtig verfertiget worden, contribuiren, wenn man dasjenige, was sie von ihrer den 25. Novemb. geschehenen Antwort melden, gegen ihre gantze Schrifft halten wird. Sie melden daß derselben Einhalt darinnen bestanden, daß sie ante omnia restitutionem in integrum gebethen, alsdann wolten sie sich auf die gethanen Vorschläge gewissens vergnüglich erklähren. Aus diesen Worten wird iedermann meinen, daß sie in dem Schreiben noch keine Erklährung auf die gethanen Vorschläge gethan: wenn man aber das Schreiben selbst betrachtet, wird man darinnen finden, daß sie zwar solches nicht deutlich und gleich zu gethan, aber doch indirecte nicht undeutlich das letzte und eine Proceßmäßige Hörung gewehlet. Das Schreiben lautet folgender massen. Als Ew. Excell. uns am nechst vergangenen Dienstage die Sperrung der Cantzel andeuteten, (nachdem selbige schon 2. Sonntage vorher uns verboten gewesen) und zweyerley Wege vorstelleten, entweder anderweite honorable Beförderung anzunehmen, oder vermittelst Untersuchung der Sache (darinn wir gleichwohl nicht anders, als wie Evangelische Prediger unsern theuer beschwohrnen Pflichten gemäß wieder das einreissende Pabstthum und Aergernüs uns bezeiget, und darob viele Angst und Leyden biß auf diese Stund

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[221/0229] folgen dörffte. So ist auch das erste membrum des Vorschlags, daß sie anderweitig honor able Beförderung anzunehmen erwehlen solten, wohl mit Fleiß dunckel und zweydeutig von ihnen referiret worden; indem damahls noch nicht resolviret war, sie ausser Landes zu dimittiren, und ob wohl die nach dem vorigen paragrapho 12. dißfalls mit auf das tapet gebrachte dimission den concept mit einschlosse, daß sie salvo honore der Prediger geschehen solte; so begreifft doch ein ieder leichte, daß die vorgeschlagene translocation vielmehr per indirectum mit dem Titul einer Poenitenz-Pfarre, als mit dem praedicat einer anderweitigen honorablen Beförderung beleget werden könte. Endlich kan ich mir nicht einbilden, daß die armen Leute in eine so gar grosse ungehobelte rusticität verfallen seyn solten, vor dem gesamten Geheimbden Raths-Collegio von illegalitäten, und andern dergleichen _ groben Dingen zu schwatzen, ich kan auch nicht glauben, daß wenn solches geschehen wäre, nicht zum wenigsten die beyden Prediger solten mit Arrest seyn beleget worden. Jedoch sind dieses meine unmaßgebliche Gedancken, und stehet dem Leser frey, zu glauben, was er will. §. XVI. Vielleicht wird etwas zu dem Urtheil, ob der Prediger ihr Aufsatz unpartheyisch und aufrichtig verfertiget worden, contribuiren, wenn man dasjenige, was sie von ihrer den 25. Novemb. geschehenen Antwort melden, gegen ihre gantze Schrifft halten wird. Sie melden daß derselben Einhalt darinnen bestanden, daß sie ante omnia restitutionem in integrum gebethen, alsdann wolten sie sich auf die gethanen Vorschläge gewissens vergnüglich erklähren. Aus diesen Worten wird iedermann meinen, daß sie in dem Schreiben noch keine Erklährung auf die gethanen Vorschläge gethan: wenn man aber das Schreiben selbst betrachtet, wird man darinnen finden, daß sie zwar solches nicht deutlich und gleich zu gethan, aber doch indirecte nicht undeutlich das letzte und eine Proceßmäßige Hörung gewehlet. Das Schreiben lautet folgender massen. Als Ew. Excell. uns am nechst vergangenen Dienstage die Sperrung der Cantzel andeuteten, (nachdem selbige schon 2. Sonntage vorher uns verboten gewesen) und zweyerley Wege vorstelleten, entweder anderweite honorable Beförderung anzunehmen, oder vermittelst Untersuchung der Sache (darinn wir gleichwohl nicht anders, als wie Evangelische Prediger unsern theuer beschwohrnen Pflichten gemäß wieder das einreissende Pabstthum und Aergernüs uns bezeiget, und darob viele Angst und Leyden biß auf diese Stund Der Prediger schriftliche Antwort auf die gethanen Vorschläge.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/229>, abgerufen am 23.11.2024.