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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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ster Diener und Vorbitter etc. Der Apt war gleich selbiges Tages an der Taffel bey S. Durchl. zu S. und empfing diesen Brief mitten unter dem Essen. Nach vollendeter Taffel zeigte er selbigen Serenissimo, welcher ihm befahl, daß er denen beyden Predigern solte wissen lassen, welchergestalt S. Durchl. ihm expresse verbothen, daß er sich mit ihnen in keine Schrifft-Wechselung einlassen solte, welches dieser auch alsbald bewerckstelligte.

§. X. An den folgenden Sonntag als den 8. November und denNeuer Unfug derselben, in ihren Predigten. 22. Sonntag post Trinitatis wurde denen beyden Predigern das Predigen nebst andern Verrichtungen wieder erlaubet. An statt daß sie nun in Predigten sich hätten behutsam und vernünfftig aufführen sollen, hatte ihnen der Verlust der Beicht-Pfennige alle Scham benommen, dergestalt, daß der Hof-Prediger in der Vormittags, und der Capellan in der Nachmittags-Predigt, sich beyde öffentlich über die grausamen Verfolgungen beklagten, so sie itzo leiden müsten, welche der Gemeine wohl bekant seyn würden: Es solte aber die Gemeine nicht glauben, daß sie hier als Ubelthäter stünden, oder daß sie als Allotrio-Episcopi andern ins Amt gefallen wären. Der Hof-Prediger führte über dieses das Exempel von König Joas an, der ein gottseeliger König gewesen wäre, so lange der Hohepriester Jojada gelebt hätte etc. Alles dieses stellete er so erbärmlich vor, daß wie es in dergleichen Fällen gemeiniglich zu geschehen pfleget, viel Weibes-Personen von dem gemeinen Volck ihre heissen Zähren vergossen.

§. XI. Ob nun wohl dieses alles dergestalt beschaffen war, daßUnd Widersetzlichkeit, wider des Serenissimi Verordnung. S. Durchl. nicht zu verdencken gewesen wären, wenn sie alsbald mit der Schärffe wider die Prediger verfahren hätte, so war doch Dero Gedult auch hiebey so groß, daß sie nur resolvirten, den folgenden Sonntag drauf, als den 15. November oder den 23. Sonntag nach Trinitatis in der Schloß-Kirche die Predigt zu hören, und verordneten darauff, daß zwey Conventualen aus R. denselben Sonntag predigen solten, liessen aber drey Tage zuvor dem Hoff-Prediger und Hoff-Capellan zu wissen thun, daß sie nicht möchten auf die Predigt studiren, weil sie deßhalb schon Verordnung gethan, die dann nichts anders antworteten, als daß es schon gut wäre. Als aber des Sonntags der eine Conventual in die Sacristey kame, fande er die beyden Prediger drinnen, und da er ihnen vermeldete, wie er die Collecte absingen solte, antworteten diese, daß ihnen davon nichts wäre gemeldet, sondern ihnen nur angesaget worden, daß zwey Conventualen desselbigen Tages zu

ster Diener und Vorbitter etc. Der Apt war gleich selbiges Tages an der Taffel bey S. Durchl. zu S. und empfing diesen Brief mitten unter dem Essen. Nach vollendeter Taffel zeigte er selbigen Serenissimo, welcher ihm befahl, daß er denen beyden Predigern solte wissen lassen, welchergestalt S. Durchl. ihm expresse verbothen, daß er sich mit ihnen in keine Schrifft-Wechselung einlassen solte, welches dieser auch alsbald bewerckstelligte.

§. X. An den folgenden Sonntag als den 8. November und denNeuer Unfug derselben, in ihren Predigten. 22. Sonntag post Trinitatis wurde denen beyden Predigern das Predigen nebst andern Verrichtungen wieder erlaubet. An statt daß sie nun in Predigten sich hätten behutsam und vernünfftig aufführen sollen, hatte ihnen der Verlust der Beicht-Pfennige alle Scham benommen, dergestalt, daß der Hof-Prediger in der Vormittags, und der Capellan in der Nachmittags-Predigt, sich beyde öffentlich über die grausamen Verfolgungen beklagten, so sie itzo leiden müsten, welche der Gemeine wohl bekant seyn würden: Es solte aber die Gemeine nicht glauben, daß sie hier als Ubelthäter stünden, oder daß sie als Allotrio-Episcopi andern ins Amt gefallen wären. Der Hof-Prediger führte über dieses das Exempel von König Joas an, der ein gottseeliger König gewesen wäre, so lange der Hohepriester Jojada gelebt hätte etc. Alles dieses stellete er so erbärmlich vor, daß wie es in dergleichen Fällen gemeiniglich zu geschehen pfleget, viel Weibes-Personen von dem gemeinen Volck ihre heissen Zähren vergossen.

§. XI. Ob nun wohl dieses alles dergestalt beschaffen war, daßUnd Widersetzlichkeit, wider des Serenissimi Verordnung. S. Durchl. nicht zu verdencken gewesen wären, wenn sie alsbald mit der Schärffe wider die Prediger verfahren hätte, so war doch Dero Gedult auch hiebey so groß, daß sie nur resolvirten, den folgenden Sonntag drauf, als den 15. November oder den 23. Sonntag nach Trinitatis in der Schloß-Kirche die Predigt zu hören, und verordneten darauff, daß zwey Conventualen aus R. denselben Sonntag predigen solten, liessen aber drey Tage zuvor dem Hoff-Prediger und Hoff-Capellan zu wissen thun, daß sie nicht möchten auf die Predigt studiren, weil sie deßhalb schon Verordnung gethan, die dann nichts anders antworteten, als daß es schon gut wäre. Als aber des Sonntags der eine Conventual in die Sacristey kame, fande er die beyden Prediger drinnen, und da er ihnen vermeldete, wie er die Collecte absingen solte, antworteten diese, daß ihnen davon nichts wäre gemeldet, sondern ihnen nur angesaget worden, daß zwey Conventualen desselbigen Tages zu

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[217/0225] ster Diener und Vorbitter etc. Der Apt war gleich selbiges Tages an der Taffel bey S. Durchl. zu S. und empfing diesen Brief mitten unter dem Essen. Nach vollendeter Taffel zeigte er selbigen Serenissimo, welcher ihm befahl, daß er denen beyden Predigern solte wissen lassen, welchergestalt S. Durchl. ihm expresse verbothen, daß er sich mit ihnen in keine Schrifft-Wechselung einlassen solte, welches dieser auch alsbald bewerckstelligte. §. X. An den folgenden Sonntag als den 8. November und den 22. Sonntag post Trinitatis wurde denen beyden Predigern das Predigen nebst andern Verrichtungen wieder erlaubet. An statt daß sie nun in Predigten sich hätten behutsam und vernünfftig aufführen sollen, hatte ihnen der Verlust der Beicht-Pfennige alle Scham benommen, dergestalt, daß der Hof-Prediger in der Vormittags, und der Capellan in der Nachmittags-Predigt, sich beyde öffentlich über die grausamen Verfolgungen beklagten, so sie itzo leiden müsten, welche der Gemeine wohl bekant seyn würden: Es solte aber die Gemeine nicht glauben, daß sie hier als Ubelthäter stünden, oder daß sie als Allotrio-Episcopi andern ins Amt gefallen wären. Der Hof-Prediger führte über dieses das Exempel von König Joas an, der ein gottseeliger König gewesen wäre, so lange der Hohepriester Jojada gelebt hätte etc. Alles dieses stellete er so erbärmlich vor, daß wie es in dergleichen Fällen gemeiniglich zu geschehen pfleget, viel Weibes-Personen von dem gemeinen Volck ihre heissen Zähren vergossen. Neuer Unfug derselben, in ihren Predigten. §. XI. Ob nun wohl dieses alles dergestalt beschaffen war, daß S. Durchl. nicht zu verdencken gewesen wären, wenn sie alsbald mit der Schärffe wider die Prediger verfahren hätte, so war doch Dero Gedult auch hiebey so groß, daß sie nur resolvirten, den folgenden Sonntag drauf, als den 15. November oder den 23. Sonntag nach Trinitatis in der Schloß-Kirche die Predigt zu hören, und verordneten darauff, daß zwey Conventualen aus R. denselben Sonntag predigen solten, liessen aber drey Tage zuvor dem Hoff-Prediger und Hoff-Capellan zu wissen thun, daß sie nicht möchten auf die Predigt studiren, weil sie deßhalb schon Verordnung gethan, die dann nichts anders antworteten, als daß es schon gut wäre. Als aber des Sonntags der eine Conventual in die Sacristey kame, fande er die beyden Prediger drinnen, und da er ihnen vermeldete, wie er die Collecte absingen solte, antworteten diese, daß ihnen davon nichts wäre gemeldet, sondern ihnen nur angesaget worden, daß zwey Conventualen desselbigen Tages zu Und Widersetzlichkeit, wider des Serenissimi Verordnung.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/225>, abgerufen am 27.11.2024.