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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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den wären. Er entsahe sich auch nicht, einen berühmten Theologum, den ich in meinen Bedencken, da ich von des Ambrosii excommunication des Käysers Theodosii gehandelt, citirt hatte, mit eben so groben Schmähe-Worten als mich zu tractiren, als von welchen er §. 24. p. 137. schreibet: Was der Leipziger Novatus von Ambrosii excommunication halte, oder nicht halte, daran lieget gar wenig: und möchte es ihm vielleicht zu seiner Seelen Heyl ersprießlich seyn, wenn man ihn in Leipzig so lange aus dem Beichtstuhl und von heiligen Abendmahl abhielte, bis er seine Pietistische und Terministische Schwermereyen erkennet und bereuet. Ob nun wohl dergleichen öffentliche Beschimpffungen nach allen Rechten empfindliche Leibes-Straffe meritireten; so begnüget sich doch ein Christliches Gemüth, das sich bemühet, die Mittelstrasse zwischen der Ruchlosigkeit und Scheinheiligkeit zu beobachten, daß es seinen Lästerern von Hertzen vergiebet, und da ohne dem dieselben bey der gantzen vernünfftigen Welt durch ihre infame Schreibart sich ipso jure selbst infamiren, sich daran genung seyn lässet, und achtet es sich vielmehr für eine Ehre, von solchen Edzardischen Gemüthern geschändet zu seyn; ja es würde es für eine injurie aufnehmen, wenn ein solcher Edzardi sich unterfangen solte, es zu loben und zu rühmen. Und eben dieses auch von mir zu bezeigen, habe ich obbesagte Schmähungen des Edzardi völlig hieher drücken lassen, damit, wenn etwa die Edzardische Schmähe-Schrifft verlohren gehen solte, die posterität daraus erkennen möge, was für ein Zustand damahls in der guten Stadt Hamburg gewesen, und daß man solche infame injurianten als Professores darinnen dulden müssen, weil sie sich auf den Pöbel, und ihres gleichen aufrührige Demagogos verlassen. Daferne aber einem unpartheyischen Leser eine Begierde ankommen solte zu lesen, was von dieses Edzardi infamen Schreibart in gantzen Reich gehalten worden, der kan nur z. E. des neubestellten Agenten erste fonction p. 832. seq. und in der andern function p. 253. seq. item 814. seq. auffschlagen. Denn was itzo mit ihm passirt, ist ohne dem iedermann aus denen Zeitungen bekant.

§. XXI. Und wenn auch gleich von etlichen unpartheyischen GemüthernEtliche Anmerckungen von D. Pertschens, Thomae E- damals nicht ohne Ursache gewünschet worden, daß mein Bedencken wegen des Bindeschlüssels wieder die neuen Einwürffe dieser beyden adversariorum in einen und andern Puncte etwas deutlicher erleutert worden wäre; so wird es doch itzo nicht mehr nöthig seyn, theils weil alle diese puncte, die etwan damahlen eine mehrere Erklährung und

den wären. Er entsahe sich auch nicht, einen berühmten Theologum, den ich in meinen Bedencken, da ich von des Ambrosii excommunication des Käysers Theodosii gehandelt, citirt hatte, mit eben so groben Schmähe-Worten als mich zu tractiren, als von welchen er §. 24. p. 137. schreibet: Was der Leipziger Novatus von Ambrosii excommunication halte, oder nicht halte, daran lieget gar wenig: und möchte es ihm vielleicht zu seiner Seelen Heyl ersprießlich seyn, wenn man ihn in Leipzig so lange aus dem Beichtstuhl und von heiligen Abendmahl abhielte, bis er seine Pietistische und Terministische Schwermereyen erkennet und bereuet. Ob nun wohl dergleichen öffentliche Beschimpffungen nach allen Rechten empfindliche Leibes-Straffe meritireten; so begnüget sich doch ein Christliches Gemüth, das sich bemühet, die Mittelstrasse zwischen der Ruchlosigkeit und Scheinheiligkeit zu beobachten, daß es seinen Lästerern von Hertzen vergiebet, und da ohne dem dieselben bey der gantzen vernünfftigen Welt durch ihre infame Schreibart sich ipso jure selbst infamiren, sich daran genung seyn lässet, und achtet es sich vielmehr für eine Ehre, von solchen Edzardischen Gemüthern geschändet zu seyn; ja es würde es für eine injurie aufnehmen, wenn ein solcher Edzardi sich unterfangen solte, es zu loben und zu rühmen. Und eben dieses auch von mir zu bezeigen, habe ich obbesagte Schmähungen des Edzardi völlig hieher drücken lassen, damit, wenn etwa die Edzardische Schmähe-Schrifft verlohren gehen solte, die posterität daraus erkennen möge, was für ein Zustand damahls in der guten Stadt Hamburg gewesen, und daß man solche infame injurianten als Professores darinnen dulden müssen, weil sie sich auf den Pöbel, und ihres gleichen aufrührige Demagogos verlassen. Daferne aber einem unpartheyischen Leser eine Begierde ankommen solte zu lesen, was von dieses Edzardi infamen Schreibart in gantzen Reich gehalten worden, der kan nur z. E. des neubestellten Agenten erste fonction p. 832. seq. und in der andern function p. 253. seq. item 814. seq. auffschlagen. Denn was itzo mit ihm passirt, ist ohne dem iedermann aus denen Zeitungen bekant.

§. XXI. Und wenn auch gleich von etlichen unpartheyischen GemüthernEtliche Anmerckungen von D. Pertschens, Thomae E- damals nicht ohne Ursache gewünschet worden, daß mein Bedencken wegen des Bindeschlüssels wieder die neuen Einwürffe dieser beyden adversariorum in einen und andern Puncte etwas deutlicher erleutert worden wäre; so wird es doch itzo nicht mehr nöthig seyn, theils weil alle diese puncte, die etwan damahlen eine mehrere Erklährung und

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[207/0215] den wären. Er entsahe sich auch nicht, einen berühmten Theologum, den ich in meinen Bedencken, da ich von des Ambrosii excommunication des Käysers Theodosii gehandelt, citirt hatte, mit eben so groben Schmähe-Worten als mich zu tractiren, als von welchen er §. 24. p. 137. schreibet: Was der Leipziger Novatus von Ambrosii excommunication halte, oder nicht halte, daran lieget gar wenig: und möchte es ihm vielleicht zu seiner Seelen Heyl ersprießlich seyn, wenn man ihn in Leipzig so lange aus dem Beichtstuhl und von heiligen Abendmahl abhielte, bis er seine Pietistische und Terministische Schwermereyen erkennet und bereuet. Ob nun wohl dergleichen öffentliche Beschimpffungen nach allen Rechten empfindliche Leibes-Straffe meritireten; so begnüget sich doch ein Christliches Gemüth, das sich bemühet, die Mittelstrasse zwischen der Ruchlosigkeit und Scheinheiligkeit zu beobachten, daß es seinen Lästerern von Hertzen vergiebet, und da ohne dem dieselben bey der gantzen vernünfftigen Welt durch ihre infame Schreibart sich ipso jure selbst infamiren, sich daran genung seyn lässet, und achtet es sich vielmehr für eine Ehre, von solchen Edzardischen Gemüthern geschändet zu seyn; ja es würde es für eine injurie aufnehmen, wenn ein solcher Edzardi sich unterfangen solte, es zu loben und zu rühmen. Und eben dieses auch von mir zu bezeigen, habe ich obbesagte Schmähungen des Edzardi völlig hieher drücken lassen, damit, wenn etwa die Edzardische Schmähe-Schrifft verlohren gehen solte, die posterität daraus erkennen möge, was für ein Zustand damahls in der guten Stadt Hamburg gewesen, und daß man solche infame injurianten als Professores darinnen dulden müssen, weil sie sich auf den Pöbel, und ihres gleichen aufrührige Demagogos verlassen. Daferne aber einem unpartheyischen Leser eine Begierde ankommen solte zu lesen, was von dieses Edzardi infamen Schreibart in gantzen Reich gehalten worden, der kan nur z. E. des neubestellten Agenten erste fonction p. 832. seq. und in der andern function p. 253. seq. item 814. seq. auffschlagen. Denn was itzo mit ihm passirt, ist ohne dem iedermann aus denen Zeitungen bekant. §. XXI. Und wenn auch gleich von etlichen unpartheyischen Gemüthern damals nicht ohne Ursache gewünschet worden, daß mein Bedencken wegen des Bindeschlüssels wieder die neuen Einwürffe dieser beyden adversariorum in einen und andern Puncte etwas deutlicher erleutert worden wäre; so wird es doch itzo nicht mehr nöthig seyn, theils weil alle diese puncte, die etwan damahlen eine mehrere Erklährung und Etliche Anmerckungen von D. Pertschens, Thomae E-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/215>, abgerufen am 23.11.2024.