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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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Alldieweil wir nun gnädigster Fürst und Herr, dem, was wir also aus GOttes Wort überzeuget sind, auch lehren und predigen, ipso facto nicht contradiciren können, noch bey Verlust unserer Seeligkeit dürffen, und noch zur Zeit in dem elenden und recht als aus dem Stegreiff abgefasseten Responso ein anderes nicht gefunden haben: so werden Ew. Hochfürstliche Durchlauchtigkeit nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des H. Abendmahls uns fremder Sünde nicht theilhafftig machen können, sondern vielmehr gnädigst zu frieden seyn, (damit wir um so viel mehr vor der Welt von dem Verdacht eines unzeitigen Eyffers und Eigensinnes vor GOtt aber vom bösen Gewissen uns befreyen mögen) daß wir diese hochwichtige das Heyl so vieler Seelen concernirende Sache etwa folgendergestalt mit einigen Theologischen Facultäten und Collegiis communiciren: Ob Constantinus, ein Evangelischer Landes-Herr, könne würdiglich communiciren, non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben will, daß seine Neptis um einer Heyrath willen, von der aus GOttes Wort gründlich erkannter und vor 1 3/4. Jahren bey solenner Confirmation unter und mit Anruffung des Nahmen GOttes beweglichst bekannter Wahrheit, zu der Römischen Kirche übertretten soll, dawider er weder schrifftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der b. E. Bitten und Thränen achtet, sondern vielmehr sagt, er wolle alle von jenen besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2.) Wie sich des Constantini Prediger sonderlich bey der Communion und Absolution auch öffentlichen Elenchi halber zu verhalten haben welches Ew. Durchlauchtigkeit zu gnädigst verlangter Explication, das, was wir von dem Binde-Schlüssel gedacht, nicht verhalten sollen, GOtt von Hertzen bittende, daß er sich über Ew. Durchlauchtigkeit die liebe Printzeße und uns, die wir inter sacrum & saxum stecken, und dieß leiden müssen, damit wir jenes, so viel an uns ist, retten, in Gnaden erbarmen, seine Hand von uns nicht abziehen, noch uns verlassen wolle, sondern unsere Hertzen neigen zu ihm, daß wir wandeln in allen seinen Wegen. Die wir also beharren &c.

§. VI. Aber die guten Herrn machten damit ihre Sache nurDie vierte und letzte Beylage. schlimmer. Weil des Serenissimi Gnade und Güte männiglich bekant war, meineten sie, sie wolten einen Ludovicum Pium, der sich von

Alldieweil wir nun gnädigster Fürst und Herr, dem, was wir also aus GOttes Wort überzeuget sind, auch lehren und predigen, ipso facto nicht contradiciren können, noch bey Verlust unserer Seeligkeit dürffen, und noch zur Zeit in dem elenden und recht als aus dem Stegreiff abgefasseten Responso ein anderes nicht gefunden haben: so werden Ew. Hochfürstliche Durchlauchtigkeit nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des H. Abendmahls uns fremder Sünde nicht theilhafftig machen können, sondern vielmehr gnädigst zu frieden seyn, (damit wir um so viel mehr vor der Welt von dem Verdacht eines unzeitigen Eyffers und Eigensinnes vor GOtt aber vom bösen Gewissen uns befreyen mögen) daß wir diese hochwichtige das Heyl so vieler Seelen concernirende Sache etwa folgendergestalt mit einigen Theologischen Facultäten und Collegiis communiciren: Ob Constantinus, ein Evangelischer Landes-Herr, könne würdiglich communiciren, non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben will, daß seine Neptis um einer Heyrath willen, von der aus GOttes Wort gründlich erkannter und vor 1 3/4. Jahren bey solenner Confirmation unter und mit Anruffung des Nahmen GOttes beweglichst bekannter Wahrheit, zu der Römischen Kirche übertretten soll, dawider er weder schrifftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der b. E. Bitten und Thränen achtet, sondern vielmehr sagt, er wolle alle von jenen besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2.) Wie sich des Constantini Prediger sonderlich bey der Communion und Absolution auch öffentlichen Elenchi halber zu verhalten haben welches Ew. Durchlauchtigkeit zu gnädigst verlangter Explication, das, was wir von dem Binde-Schlüssel gedacht, nicht verhalten sollen, GOtt von Hertzen bittende, daß er sich über Ew. Durchlauchtigkeit die liebe Printzeße und uns, die wir inter sacrum & saxum stecken, und dieß leiden müssen, damit wir jenes, so viel an uns ist, retten, in Gnaden erbarmen, seine Hand von uns nicht abziehen, noch uns verlassen wolle, sondern unsere Hertzen neigen zu ihm, daß wir wandeln in allen seinen Wegen. Die wir also beharren &c.

§. VI. Aber die guten Herrn machten damit ihre Sache nurDie vierte und letzte Beylage. schlimmer. Weil des Serenissimi Gnade und Güte männiglich bekant war, meineten sie, sie wolten einen Ludovicum Pium, der sich von

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[117/0125] Alldieweil wir nun gnädigster Fürst und Herr, dem, was wir also aus GOttes Wort überzeuget sind, auch lehren und predigen, ipso facto nicht contradiciren können, noch bey Verlust unserer Seeligkeit dürffen, und noch zur Zeit in dem elenden und recht als aus dem Stegreiff abgefasseten Responso ein anderes nicht gefunden haben: so werden Ew. Hochfürstliche Durchlauchtigkeit nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des H. Abendmahls uns fremder Sünde nicht theilhafftig machen können, sondern vielmehr gnädigst zu frieden seyn, (damit wir um so viel mehr vor der Welt von dem Verdacht eines unzeitigen Eyffers und Eigensinnes vor GOtt aber vom bösen Gewissen uns befreyen mögen) daß wir diese hochwichtige das Heyl so vieler Seelen concernirende Sache etwa folgendergestalt mit einigen Theologischen Facultäten und Collegiis communiciren: Ob Constantinus, ein Evangelischer Landes-Herr, könne würdiglich communiciren, non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben will, daß seine Neptis um einer Heyrath willen, von der aus GOttes Wort gründlich erkannter und vor 1 3/4. Jahren bey solenner Confirmation unter und mit Anruffung des Nahmen GOttes beweglichst bekannter Wahrheit, zu der Römischen Kirche übertretten soll, dawider er weder schrifftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der b. E. Bitten und Thränen achtet, sondern vielmehr sagt, er wolle alle von jenen besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2.) Wie sich des Constantini Prediger sonderlich bey der Communion und Absolution auch öffentlichen Elenchi halber zu verhalten haben welches Ew. Durchlauchtigkeit zu gnädigst verlangter Explication, das, was wir von dem Binde-Schlüssel gedacht, nicht verhalten sollen, GOtt von Hertzen bittende, daß er sich über Ew. Durchlauchtigkeit die liebe Printzeße und uns, die wir inter sacrum & saxum stecken, und dieß leiden müssen, damit wir jenes, so viel an uns ist, retten, in Gnaden erbarmen, seine Hand von uns nicht abziehen, noch uns verlassen wolle, sondern unsere Hertzen neigen zu ihm, daß wir wandeln in allen seinen Wegen. Die wir also beharren &c. §. VI. Aber die guten Herrn machten damit ihre Sache nur schlimmer. Weil des Serenissimi Gnade und Güte männiglich bekant war, meineten sie, sie wolten einen Ludovicum Pium, der sich von Die vierte und letzte Beylage.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/125>, abgerufen am 06.05.2024.